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Ihr Vorwurf, dass ʿUmar Ibn al-Khaṭṭāb sich mit dem Samen von Männern behandelt habe

Das Scheinargument:

Einige verbreiten die absurde und abstoßende Behauptung, dass ʿUmar Ibn al-Khaṭṭāb, Allahs Wohlgefallen auf ihm, an einer Krankheit gelitten habe, die nur durch das Sperma von Männern gelindert werden konnte – Allah bewahre ihn vor solchem Vorwurf.

Einer derjenigen, die diese Schändlichkeit auf hinterhältige und bösartige Weise verbreitet haben, war Niʿmatullāh al-Jazāʾirī. Er behauptete, diese Angelegenheit sei in den Quellen der Ahlu s-Sunna dokumentiert, und sagte spöttisch:

„Zu den vermeintlich ehrenwerten Taten – wie sie von seinen Anhängern und Bewunderern überliefert wurden – gehört etwas, das nicht einmal seine Feinde überlieferten. […] Dazu gehört, was der angesehene Gelehrte Jalāluddīn as-Suyūṭī in seinen Randbemerkungen zu „al-Qāmūs“ über die Korrektur des Begriffs ‚al-Ubna1 erwähnt hat. Dort sagte er: ‚Dies war bei einer Gruppe in der vorislamischen Zeit bekannt, einer von ihnen war unser Herr, ʿUmar.‘ Noch schändlicher ist, was der Gelehrte Ibn al-Athīr, einer der angesehensten Gelehrten der Ahlu s-Sunna, gesagt haben soll: ‚Die Rāfiḍa behaupten, unser Herr ʿUmar sei ein Homosexueller gewesen. Sie lügen, jedoch hatte er eine Krankheit, deren Heilung das Sperma von Männern erforderte.‘ Es gibt vieles, was wir uns schämen zu erwähnen, und was sie angeblich von ihm überliefert haben. Die Rāfiḍa waren hier zurückhaltend, solche ‚Geheimnisse‘ zu enthüllen. […] Doch was die Ahlu s-Sunna hier über ihren Imam berichtet haben, ist sogar noch schändlicher. Es gibt weder Macht noch Kraft außer durch Allah, den Erhabenen, den Mächtigen.“2

Antwort auf das Scheinargument:

Erstens: Die Behauptung, die al-Jazāʾirī aufgestellt hat – nämlich, dass diese Anschuldigung aus den Büchern der Ahlu s-Sunna stamme –, ist eine offensichtliche Lüge und ein klarer Verleumdungsversuch. Denn die Quellen, auf die er sich beruft, existieren schlichtweg nicht, sondern nur in seiner Einbildung.

Das angebliche Werk „Ḥāshiyat al-Qāmūs“ ist ein fiktives Buch, das nicht existiert. Kein einziger Gelehrter der Ahlu s-Sunna hat jemals von einem solchen Buch gehört oder es erwähnt. Es findet sich in keiner ihrer Quellen. Hätten die Gelehrten von derartigen Vorwürfen erfahren, hätten sie darauf geantwortet – so, wie sie es bei weitaus weniger gewichtigen Themen getan haben. Doch das ist nicht geschehen.

Ebenso haben auch die Gelehrten der Rāfiḍa nie von dieser Verleumdung gehört. Hätten sie davon erfahren, hätten sie diese Anschuldigung bereitwillig aufgenommen und in ihren Büchern verbreitet. Doch das ist nicht der Fall, was zeigt, dass diese Behauptung jeglicher Grundlage entbehrt.

Und diese Verleumdung findet sich in keinem einzigen Buch der Ahlu s-Sunna, weder in anerkannten noch in weniger anerkannten Werken, vor dem Auftreten as-Suyūṭīs. Zwischen ihm und ʿUmar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, liegen etwa neun Jahrhunderte. Wie könnte ein derartiger Bericht in eines seiner Werke eingeflossen sein?

Kein Gelehrter, weder vor noch nach as-Suyūṭī, hat dieses angebliche Buch oder die erwähnte Aussage von ihm überliefert – außer Niʿmatullāh al-Jazāʾirī. Dabei ist bekannt, dass as-Suyūṭī im Jahr 1505 n. Chr. verstarb, während Niʿmatullāh al-Jazāʾirī im Jahr 1640 n. Chr. geboren wurde. Wie kann es sein, dass nur al-Jazāʾirī von diesem angeblichen Vorfall erfahren hat?

Erstaunlicherweise verbreiten die Gelehrten der Rāfiḍa weiterhin diese Verleumdung. In der Fußnote zu Biḥār al-Anwār heißt es: „Unter anderem steht in der Ḥāshiyat as-Suyūṭī zu al-Qāmūs beim Begriff al-Ubna, dass diese [Krankheit] bei fünf Personen in der vorislamischen Zeit existierte; einer von ihnen sei unser Herr ʿUmar gewesen.“3

Der Herausgeber verweist jedoch auf keine konkrete Quelle für diese Behauptung, abgesehen von der angeblich existierenden Ḥāshiyat as-Suyūṭī, die in Wirklichkeit nicht existiert.

Auch in der Mawsūʿat al-Asʾila al-ʿAqāʾidiyya des Zentrums für Glaubensforschung unter der Leitung von as-Sīstānī wird diese Anschuldigung wiederholt: „Es sei angemerkt, dass dieses Thema in einigen Büchern der Ahlu s-Sunna erwähnt wird. So heißt es in der Ḥāshiyat as-Suyūṭī zu al-Qāmūs im Eintrag al-Ubna, dass diese bei fünf Personen in der vorislamischen Zeit vorkam, darunter unser Herr ʿUmar.“4

Das Erstaunliche ist, dass sie dabei auf die Fußnote aus Biḥār al-Anwār verweisen. So sieht also wissenschaftliche Redlichkeit aus!

Zweitens: Diese abscheuliche Aussage, die angeblich Ibn al-Athīr zugeschrieben wird, ist nichts weiter als eine Lüge und Fälschung, da sie in den Werken von Ibn al-Athīr nicht existiert und niemand sie außer dem Betrüger al-Jazāʾirī überliefert hat – möge Allah ihm das zukommen lassen, was er verdient.

Ibn al-Athīr, ein Historiker, der im siebten Jahrhundert nach der Hijra (12. Jhd. n. Chr.) verstarb, hinterließ vier Werke: al-Kāmil fī t-Tārīkh (Die Vollständigkeit der Geschichte), at-Tārīkh al-Bāhir fī d-Dawla l-Atābakiyya (Die prächtige Geschichte des Atabeg-Reichs), Usd al-Ghāba fī Maʿrifat aṣṢaḥāba (Die Löwen der Steppe zur Kenntnis der Gefährten) und al-Lubāb fī Tahdhīb al-Ansāb (Die Essenz der Verfeinerung der Genealogien).

Wo also soll Ibn al-Athīr diese Aussage gemacht haben? Es gibt weder eine Quelle, noch ein Werk, noch irgendeinen Beweis dafür!

Zweifellos basiert dies auf dem unter ihnen etablierten Prinzip, dass Lügen und Verleumdungen gegenüber Gegnern und Andersdenkenden erlaubt sind.5

Drittens: Die Quelle für diese Verleumdung, die al-Jazāʾirī auf listige und boshafte Weise verbreitete und behauptete, sie stamme aus den Werken der Ahlu s-Sunna, findet sich in Wahrheit in den Büchern der Rāfiḍa.

Al-ʿAyyāshī überliefert in seinem Tafsīr von Muḥammad Ibn Ismāʿīl ar-Rāzī, der von einem Mann berichtete, dessen Name er angab, von Abū ʿAbdullāh: „Ein Mann kam zu Abū ʿAbdillāh und sagte: ‚Friede sei mit dir, o Amīr al-Muʾminīn.‘ Da stand er auf und sagte: ‚Stopp! Dieser Name gebührt nur Amīr al-Muʾminīn (ʿAlī). Allah hat ihn mit diesem Namen benannt. Und niemand außer ihm nahm diesen Namen an und war damit zufrieden, ohne dass er [sexuell] penetriert wurde. Und wenn dies nicht geschah, wurde er damit geprüft […].‘“6

Dies ist also die eigentliche Quelle dieser Verleumdung, die von einem unbekannten Mann über den Imām aṣ-Ṣādiq erfunden und dann von al-Jazāʾirī übernommen wurde, der sie fälschlicherweise und mit Lügen den Ahlu s-Sunna zuschrieb.

Daraus ergibt sich klar die Unwahrheit in al-Jazāʾirīs Aussage: „Ich habe nichts Vergleichbares in den Büchern der Rāfiḍa gefunden.“7

Viertens: Diese angebliche Aussage wurde von keinem der Gelehrten der Rāfiḍa vor al-Jazāʾirī überliefert. Wäre sie tatsächlich vorhanden gewesen, hätten sie sicherlich nicht darauf verzichtet, diese abscheuliche Behauptung und verwerfliche Anschuldigung gegen ʿUmar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, aufzugreifen, insbesondere angesichts ihrer bekannten Feindschaft und ihres tiefen Hasses gegen ihn.

Wie ist es also vorstellbar, dass all dies übersehen wurde, bis der Betrüger al-Jazāʾirī kam und es „entdeckte“?

Fünftens: Wenn der Zustand von ʿUmar Ibn al-Khaṭṭāb, Allahs Wohlgefallen auf ihm, tatsächlich so gewesen wäre – und möge Allah ihn davor bewahren –, wie könnte dann ʿAlī Ibn Abī Ṭālib, Allahs Wohlgefallen auf ihm, akzeptieren, dass er der Ehemann seiner Tochter wird und ihm dies erlauben?8

Wie könnte der Imām damit einverstanden sein, ihn als Schwiegersohn anzunehmen, ihm den Treueid zu leisten und als Berater unter seiner Herrschaft zu dienen – selbst wenn wir diesen Vorwurf hypothetisch annehmen würden?

Vielmehr, wenn dies wirklich der Zustand von ʿUmar Ibn al-Khaṭṭāb, Allahs Wohlgefallen auf ihm, gewesen wäre – möge Allah ihn davor bewahren –, wie hätte der Prophet ﷺ dann akzeptieren können, dass er die Ehe mit seiner Tochter eingeht und sein Schwiegersohn wird?

___________________

  1. Eine unheilbare Krankheit, die den Anus befällt. ↩︎
  2. Al-Anwār an-Nuʿmāniyya von Niʿmatullāh al-Jazāʾirī; Bd. 1, S. 51-52. ↩︎
  3. Biḥār al-Anwār von al-Majlisī; Bd. 31, S. 96. ↩︎
  4. Mawsūʿat al-Asʾila al-ʿAqāʾidiyya, Zentrum für Glaubensforschung, Bd. 4, S. 390. ↩︎
  5. Die Gelehrten der Shīʿa sind sich einig, dass das Lügen gegenüber Andersdenkenden erlaubt ist, und betrachten dies als eine Annäherung zu Allah. Zu denjenigen, die die Erlaubnis zum Lügen über Andersdenkende betonten, gehören: Ihr „größter Gelehrter“ Murtaḍā al-Anṣārī in seinem Buch al-Makāsib (Bd. 2, S. 118-119), ihr „Großayatollah“ Abū l-Qāsim al-Khūʾī an mehreren Stellen, darunter in seinem Werk Miṣbāḥ al-Faqāha (Bd. 1, S. 701) und in Ṣirāṭ an-Najāt (Bd. 1, S. 447), sowie ihr „Großayatollah“ al-Khumainī in al-Makāsib al-Muḥarrama (Bd. 1, S. 251–252) und ihr „Großayatollah“ Muḥammad Riḍā in Darr al-Manḍūd (Bd. 2, S. 148). ↩︎
  6. Tafsīr al-ʿAyyāshī von Muḥammad Ibn Massʿūd al-ʿAyyāshī; Bd. 1, S. 276. ↩︎
  7. Al-Anwār an-Nuʿmāniyya von Niʿmatullāh al-Jazāʾirī; Bd. 1, S. 63. ↩︎
  8. Wir haben bereits mehrfach mit authentischen Überlieferungen aus den Werken der Ahlu s-Sunna und der Shīʿa die Echtheit der Ehe zwischen ʿUmar und Umm Kulthūm belegt, um diese Scheinargumente zu widerlegen. ↩︎
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