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4. Scheinargument: Das Argument der Shīʿa mit der Vollendung-des-Religions-Vers in Bezug auf die Imāma

Das Scheinargument:

Die Shīʿa stützen sich auf die folgende Aussage Allahs, um zu behaupten, dass die Religion durch die Ernennung von ʿAlī, Allahs Wohlgefallen auf ihm, zum Kalifen vervollkommnet wurde:


﴿الْيَوْمَ أَكْمَلْتُ لَكُمْ دِينَكُمْ وَأَتْمَمْتُ عَلَيْكُمْ نِعْمَتِي وَرَضِيتُ لَكُمُ الْإِسْلَامَ دِينًا﴾

„Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gunst an euch vollendet, und Ich bin mit dem Islam als Religion für euch zufrieden.“1

Der Shīʿa-Gelehrte al-Māzandarānī (gest. 1675 n. Chr.) sagte: „Die Imāmiyya sagen, dass dieser Vers am 18. Dhū l-Ḥijja, während der Abschiedspilgerfahrt im Zusammenhang mit Ghadīr Khumm offenbart wurde, nachdem der Prophet (s) auf Befehl Allahs ʿAlī zur Wilāya (Führerschaft) bestimmt hatte. Dies wird durch unsere Überlieferungen sowie durch einige Überlieferungen der Allgemeinheit (Sunniten) gestützt […].“2

Antwort auf das Scheinargument:

Erstens: Die Schwäche der behaupteten Überlieferungen bei den Sunniten.

Die Überlieferungen, die in den Büchern der Sunniten erwähnt werden und aus denen geschlossen werden könnte, dass der Vers in Ghadīr Khumm offenbart wurde – und die von al-Māzandarānī zur Stützung oder Unterstützung herangezogen wurden – sind schwach, unbegründet und widersprechen zahlreichen authentischen und fest überlieferten Aḥādīth, die bestätigen, dass der Vers in ʿArafāt offenbart wurde.

Aṭ-Ṭabarī sagte: „Die überzeugendste Aussage über den Zeitpunkt der Offenbarung des Verses ist diejenige, die von ʿUmar Ibn al-Khaṭṭāb überliefert wurde, dass er am Tag von ʿArafāt, einem Freitag, offenbart wurde; denn ihre Überlieferungskette ist authentisch, während die Überlieferungsketten der anderen schwach sind.“3

Zweitens: Die authentische Meinung bei den Sunniten bestätigt die Offenbarung des Verses während der Abschiedspilgerfahrt (Ḥajjat al-Wadāʿ).

Ibn Kathīr sagte: „Al-Bukhārī überlieferte dies von al-Ḥasan Ibn aṣ-Ṣabbāḥ, von Jaʿfar Ibn ʿAwn mit derselben Überlieferungskette. Auch Muslim, at-Tirmidhī und an-Nasāʾī überlieferten dies auf verschiedenen Wegen von Qais Ibn Muslim. Der Wortlaut bei al-Bukhārī im Kapitel zur Auslegung dieses Verses ist: Von Sufyān ath-Thawrī, von Qais, von Ṭāriq, der sagte: ‚Die Juden sagten zu ʿUmar: Bei Allah, ihr lest einen Vers, der, wenn er uns offenbart worden wäre, zu einem Festtag gemacht worden wäre.‘ Daraufhin antwortete ʿUmar: ‚Ich weiß genau, wann er offenbart wurde, wo er offenbart wurde und wo sich der Gesandte Allahs ﷺ befand, als er offenbart wurde: Es war am Tag von ʿArafāt, und bei Allah, ich war in ʿArafāt.‘ Sufyān fügte hinzu: ‚Ich bin mir unsicher, ob es ein Freitag war oder nicht.‘ „Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet […].“4 Sufyān äußerte Zweifel, wenn dies in der Überlieferung steht, wobei sein Zweifel daher rührt, ob sein Lehrer ihn darüber informiert hatte oder nicht. Wenn der Zweifel jedoch darin besteht, ob der Stand während der Abschiedspilgerfahrt ein Freitag war oder nicht, dann glaube ich nicht, dass dies von ath-Thawrī stammen könnte. Dies ist eine bekannte und gesicherte Angelegenheit, über die es unter den Gelehrten der Maghāzī, der Biografien und den Rechtsgelehrten keine Meinungsverschiedenheit gibt. Es existieren über dieses Ereignis zahlreiche authentische Überlieferungen, an denen kein Zweifel besteht. Und Allah weiß es am besten. Zudem wurde dieser Ḥadīth auch von anderen Überlieferungswegen von ʿUmar überliefert.“5

Drittens: Zustimmung der Gelehrten der Imāmiyya zur Meinung der Sunniten über die Offenbarung des Verses während der Abschiedspilgerfahrt.

Die Behauptung der Imāmiyya, dass der Vers in Ghadīr Khumm nach der angeblichen Einsetzung von ʿAlī, Allahs Wohlgefallen aufn ihm, offenbart wurde, ist unbegründet. Denn der Vers wurde in ʿArafāt während der Abschiedspilgerfahrt offenbart, wie die Gelehrten der Imāmiyya selbst zugeben.

Der Shīʿa-Gelehrte al-Faiḍ al-Kāshānī (gest. 1680 n. Chr.) sagte: „Die Sure al-Māʾida wurde gemäß der Aussage von Ibn ʿAbbās und Mujāhid in Medina offenbart. Es wurde auch gesagt, dass sie vollständig in Medina offenbart wurde, mit Ausnahme des Verses: „Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet […]“, der während der Abschiedspilgerfahrt offenbart wurde. Sie besteht aus einhundertzwanzig Versen.“6

Der Shīʿa-Gelehrte at-Ṭabāṭabāʾī (gest. 1981 n. Chr.) sagte: „Mit ‚Heute‘ ist der Tag von ʿArafāt im Jahr der Abschiedspilgerfahrt gemeint, an dem dieser Vers offenbart wurde, der die verbleibenden Gebote erklärte, mit denen der Islam die Überbleibsel der Erniedrigung, der Übel und der falschen Vorstellungen aus der Zeit der Unwissenheit beseitigte. Der Vers kündigt den vollständigen Triumph der Muslime über die Götzendiener an – ein Triumph, der so vollständig ist, dass es keine Aussicht auf dessen Umkehrung gibt und keine Notwendigkeit mehr besteht, Rücksicht auf sie zu nehmen oder Furcht vor den Konsequenzen ihres Handelns zu haben.“7

Viertens: Der Anspruch der Imāmiyya, dass die Anordnung des Verses im Qurʾān nicht korrekt sei.

Einige Anhänger der Imāmiyya behaupten, dass der Prophet ﷺ die Position dieses Verses im Qurʾān aus einem bestimmten Zweck verändert habe, nämlich um den Qurʾān vor Verfälschung zu bewahren.

Der Shīʿa-Gelehrte Jaʿfar Murtaḍā al-ʿĀmilī (gest. 2019 n. Chr.) erläuterte den Grund, warum der Vers zur Vervollkommnung der Religion „Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet […]“ in der aktuellen Anordnung des Qurʾān vor dem Verkündungsvers „O du Gesandter, übermittele, was zu dir [als Offenbarung] von deinem Herrn herabgesandt worden ist! Wenn du es nicht tust, so hast du Seine Botschaft nicht übermittelt.“8 steht. Obwohl nach der Auffassung der Imāmiyya in Bezug auf die Wilāya (Führerschaft) die natürliche Reihenfolge der Verse so sei, dass zuerst der Verkündungsvers über die Wilāya offenbart wurde und anschließend der Vers zur Vervollkommnung der Religion, der das Erreichen der Verkündigung im Zusammenhang mit der Wilāya bestätigt.

Und seine Begründung für die Änderung der Anordnung der Verse über die Wilāya war ein Nutzen, der dies erforderte, nämlich die Bewahrung des Qurʾān vor Verfälschung durch jene, die bemüht waren, das Recht auf die Wilāya der Imāme zu verschleiern und die Hinweise der Verse darauf zu verbergen.

Er sagte: „Warum wurde der Vers über die Vervollkommnung der Religion vorangestellt? Wenn wir nun wissen, dass diese Trennung zwischen dem Vers „Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet […]“ und dem Vers „O du Gesandter, übermittele, was zu dir [als Offenbarung] von deinem Herrn herabgesandt worden ist […]“ gemäß einer göttlichen Weisung und unter Berücksichtigung spezifischer Interessen geschah, so sagen wir: Vielleicht bestand der Nutzen darin, die Wilāya zu bewahren, den Glauben der Menschen zu schützen und ihnen den Weg zur Rechtleitung zu erleichtern, wie es sich zeigen wird. Möglicherweise war der Nutzen in Bezug auf die Wilāya des Fürsten der Gläubigen (ʿAlī) auch die Bewahrung des Qurʾān vor Versuchen, ihn zu verfälschen, da der Islam den Schutz seiner Wahrheiten und seiner Heiligtümer benötigt.“9

Und diese Aussage steht im Widerspruch und ist inkonsequent gegenüber der Anerkennung der Hauptvertreter der Imāmiyya bezüglich der Mutawātir (zahlreichen und übereinstimmenden) Überlieferungen über die Verfälschung des Qurʾān10. Wie können sie die Mutawātir-Überlieferung der Verfälschung bestätigen und gleichzeitig hier mit der Bewahrung des Qurʾān vor Verfälschung argumentieren? Und er selbst wird dieses Prinzip, das er hier aufgestellt hat, in der Folge widersprechen, wie sich zeigen wird.

Einwände und Widersprüche in den Aussagen von al-ʿĀmilī: Die Quintessenz seiner vorherigen Aussage war, dass der Prophet ﷺ die Āya der Vervollkommnung der Religion (Āyat Ikmāl ad-Dīn) bewusst in der Reihenfolge hinter die Āya der Verkündung (Āyat al-Balāgh) verschob, um bestimmte Interessen zu wahren, wie den Schutz der Wilāya und die Bewahrung des Qurʾān vor Verfälschung. Doch wir stellen fest, dass al-ʿĀmilī selbst diese Logik ablehnt und in einem anderen Kontext gegen diese Behauptung argumentiert und damit sich selbst widerspricht.

Er sagte im Rahmen der Entgegnung auf diejenigen, die behaupteten, dass der Prophet ﷺ die Āya der Reinigung (Āyat at-Taṭhīr) innerhalb der Verse, die die Ehefrauen ansprechen, eingefügt habe, um den Qurʾān vor Verfälschung zu schützen:

„Wir finden, dass einige versuchen, gegen die Meinung einzuwenden, dass der Zusammenhang der Verse zwingend darauf hinweist, dass seine Ehefrauen (s) die in der Āya at-Taṭhīr Gemeinten seien. Sie behaupten, dass der Qurʾān schrittweise offenbart wurde und bei seiner Zusammenstellung nicht entsprechend der Reihenfolge der Offenbarung geordnet wurde. Der Gesandte (s) habe die Stellen bestimmt, an denen die herabgesandten Verse eingefügt werden sollten, indem er sagte: ‚Setzt diesen Vers in die Sure soundso und jenen Vers in die Sure soundso.‘ Es könnte sein, dass der Gesandte die Āya „Allah will gewiss nur den Makel von euch entfernen, ihr Angehörigen des Hauses, und euch völlig rein machen.“11 an dieser Stelle innerhalb der Verse, die an die Ehefrauen des Propheten (s) gerichtet sind, eingefügt hat, um den Qurʾān vor der Gefahr zu schützen, dass ihn Verrat oder Verfälschung durch andere treffen könnten. Hätte der Gesandte dies nicht getan, wären andere mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert gewesen, insbesondere in Bezug auf die Angelegenheit der Wilāya, ihre Stellung und ihre Eigenschaften wie Reinheit und Unfehlbarkeit, wenn sie mit einem klaren und eindeutigen Qurʾān-Beweistext in diesem Bereich konfrontiert worden wären. Daher reicht der Kontext nicht aus, um mit den eindeutigen und klaren Beweisen zu konkurrieren, wenn ein Widerspruch zwischen beiden vorliegt. In einem solchen Fall ist auf die Gültigkeit des Kontexts – selbst wenn dessen Aussage, wie behauptet, eindeutig wäre – zu verzichten und sich dem Urteil der klaren Beweise zu unterwerfen. Dies widerspricht nicht der Sprachgewandtheit und beeinträchtigt auch nicht das Wunderbare des Qurʾān. Und wir sagen: Auch wenn wir zustimmen, dass der Qurʾān nicht nach der Reihenfolge der Offenbarung geordnet ist, können wir dennoch das, was hier erwähnt wurde, nicht akzeptieren, und zwar aus folgenden Gründen: […] Sollte das Vorgehen des Propheten (s) mit dem Qurʾān so gewesen sein, dass es die Bedeutung einer Āya in ihrem beabsichtigten Sinn verschleiert, so ist dies unverständlich, da dies an sich eine Verfälschung des Qurʾān und eine Verbergung der Wahrheit darstellen würde. Dies würde die Menschen in ihrer Abweichung entschuldigen und ihnen eine Beweisgrundlage gegen die Gesandten liefern. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, so gibt es keinen Raum und keine Rechtfertigung für dieses erwähnte Vorgehen. Es wäre unzulässig, das Ziel, den Qurʾān vor Verfälschung zu schützen, auf diese Weise zu verfolgen, und das große Problem, das die Verfälschung begründet, würde weiterhin tatsächlich bestehen bleiben.“12

Mögen die Vernünftigen und Gerechten über das Durcheinander nachdenken, in das dieser Mann geraten ist: Zunächst behauptet er, dass der Prophet ﷺ die Reihenfolge der Verse zur Wilāya geändert habe, um einem bestimmten Ziel und Interesse zu dienen. Dann kehrt er zurück und lehnt diese Behauptung vehement ab, da sie eine Verfälschung des Qurʾān und eine Verschleierung des Rechts auf die Wilāya darstellen würde – etwas, das der Prophet ﷺ nicht tun könnte!

Fünftens: Die Opposition der Zwölfer-Shīʿa zu dieser Āya durch verborgene Urteile des erwarteten Mahdi.

In dieser gesegneten Āya hat unser Herr, gepriesen sei Er, erklärt, dass Er für Seine Diener die Religion vervollkommnet und Seine Gunst vollendet hat. Doch die Lehren der Zwölfer-Shīʿa widersprechen dieser Tatsache. Sie glauben, dass die Religion noch nicht vollständig ist, sondern unvollständig bleibt, und dass ein Teil davon noch verborgen ist und erst mit dem Erscheinen des erwarteten Mahdi, des seit mehr als 1200 Jahren abwesenden Imām al-Mahdi, ans Licht kommen wird. Er wird neue Urteile bringen.

Der Shīʿa-Gelehrte aṭ-Ṭūsī (gest. 1274 n. Chr.) sagte: „Al-Murtaḍā, möge Allah mit ihm gnädig sein, sagte: ‚Am Ende ist es nicht ausgeschlossen, dass es viele Dinge gibt, die uns nicht erreicht haben, die beim Imām (a) hinterlegt sind, auch wenn die Überlieferer sie zurückgehalten und nicht weitergegeben haben. Dennoch führt dies nicht zur Aufhebung der Verpflichtungen der Schöpfung.‘“13

Sechstens: Der Vorwurf gegen den Propheten ﷺ, die Botschaft nicht vollständig übermittelt zu haben.

Der Shīʿa-Gelehrte Jaʿfar as-Subḥānī sagt: „Das Fazit dieser Argumente führt uns zu einer unumstößlichen Tatsache: Dem Propheten war es nicht möglich, die Aufgabe der Gesetzgebung vollständig zu erfüllen, und die Muslime hatten nicht die Gelegenheit, alle religiösen Bestimmungen zu den neu auftretenden Ereignissen und Themen kennenzulernen.“14

Dies ist das natürliche Ergebnis einer solchen Anmaßung gegenüber der erhabenen Gesetzgebung: Sie mündet letztendlich in einen offenen Vorwurf gegen den Propheten ﷺ. Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass dies einer direkten Anschuldigung gegen Allah, den Erhabenen, gleichkommt, dass Seine Aussage über die Vollendung der Religion und die Vollendung der Gunst nicht wahrhaftig sei.

Wie können solche Überzeugungen der Schiiten mit der Verkündung Allahs übereinstimmen, dass Er Seine Religion vervollständigt und Seine Gunst an Seine Diener vollendet hat?!

______________________

  1. Al-Māʾida (Der Tisch) 5:3. ↩︎
  2. Sharḥ Uṣūl al-Kāfī von Muḥammad Ṣāliḥ al-Māzandarānī; Bd. 5, S. 195. ↩︎
  3. Tafsīr aṭ-Ṭabarī; Bd. 9, S. 531. ↩︎
  4. Al-Māʾida (Der Tisch) 5:3. ↩︎
  5. Tafsīr Ibn Kathīr; Bd. 3, S. 23.
    Die Vervollkommnung der Religion und die Vollendung der Gunst fanden durch die Vervollständigung der Pflichten des Islams statt, von denen die Pilgerfahrt die letzte war, wodurch die Religion vervollständigt wurde.
    Al-Baghawī sagte: „Das Wort (‚Heute‘) bezieht sich auf den Tag, an dem dieser Vers offenbart wurde: „Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet […].“ Dies bezieht sich auf die Pflichten, die Sunan, die Grenzen, den Jihād, die Rechtsurteile sowie das Erlaubte und das Verbotene. Nach diesem Vers wurde nichts Erlaubtes oder Verbotenes mehr offenbart, ebenso keine neuen Pflichten. Dies ist die Bedeutung der Aussage von Ibn ʿAbbās, Allah Wohlgefallen auf ihm. Es wurde jedoch überliefert, dass der Vers über den Wucher später offenbart wurde. Saʿīd Ibn Jubair und Qatāda sagten: ‚Ich habe euch eure Religion vervollkommnet‘, bedeutet: ‚Es pilgerten keine Götzendiener mehr mit euch.‘ Es wurde auch gesagt: ‚Ich habe eure Religion offenbart und euch vor euren Feinden gesichert.‘“ (Tafsīr al-Baghawī; Bd. 3, S. 13).
    Die zweite Meinung, auf die al-Baghawī hinweist, wird von aṭ-Ṭabarī bevorzugt. Er sagte: „Die beste Aussage dazu ist, dass Allah Seinem Propheten ﷺ und den Gläubigen mitgeteilt hat, dass Er an dem Tag, an dem dieser Vers offenbart wurde, ihre Religion vervollständigte, indem Er ihnen das Heilige Gebiet allein überließ und die Götzendiener daraus vertrieb, sodass nur die Muslime pilgerten, ohne dass die Götzendiener mit ihnen vermischt waren. Was jedoch die Pflichten und Rechtsurteile betrifft, so gibt es darüber unterschiedliche Ansichten, ob diese an diesem Tag vervollständigt wurden oder nicht. Es wurde von Ibn ʿAbbās und as-Suddī berichtet, wie wir zuvor erwähnten. Von al-Barāʾ Ibn ʿĀzib wurde berichtet, dass der letzte im Qurʾān offenbarte Vers war: „Sie fragen dich um Belehrung. Sag: „Allah belehrt euch über den Erbanteil seitlicher Verwandtschaft […].“ (an-Nisāʾ (Die Frauen) 4:176). Niemand mit Wissen würde bestreiten, dass die Offenbarung nicht bis zum Tod des Gesandten Allahs ﷺ andauerte. Tatsächlich kam die Offenbarung kurz vor seinem Tod häufiger als je zuvor.“ (Tafsīr aṭ-Ṭabarī; Bd. 8, S. 82). ↩︎
  6. At-Tafsīr aṣ-Ṣāfī von al-Faiḍ al-Kāshānī; Bd. 2, S. 5). ↩︎
  7. Al-Mīzān fī Tafsīr al-Qurʾān von at-Ṭabāṭabāʾī; Bd. 5, S. 171. ↩︎
  8. Al-Māʾida (Der Tisch) 5:67. ↩︎
  9. Mukhtaṣar Mufīd von Jaʿfar Murtaḍā al-ʿĀmilī; Bd. 4, S. 54. ↩︎
  10. Wie al-Kulainī, der in seinem al-Kāfī entsprechende Überlieferungen anführt, al-Majlisī in Mirʾāt al-ʿUqūl an mehreren Stellen, al-Māzandarānī in seinem Kommentar zu Uṣūl al-Kāfī, al-Jazāʾirī in al-Anwār al-Nuʿmāniyya und viele andere, die allesamt die Mutawātir Überlieferung der Verfälschung des Qurʾān in Wort und Bedeutung anerkennen. ↩︎
  11. Al-Aḥzāb (Die Gruppierungen) 33:33. ↩︎
  12. Ahl al-Bayt (s) in Āyat at-Taṭhīr von Jaʿfar Murtaḍā al-ʿĀmilī; S. 109-112. ↩︎
  13. Al-Ghaiba von aṭ-Ṭūsī; S. 97.
    Der Shīʿa-Gelehrte ʿAlī ash-Shahrastānī sagte: „Dies entspricht der stufenweisen Gesetzgebung, und dass dem Verpflichteten nicht alle Gebote auf einmal zu Beginn der Gesetzgebung auferlegt wurden, sondern sie wurden schrittweise offenbart. Möglicherweise ist ein Urteil bei den Imamen hinterlegt, anvertraut bis zu einer Zeit, in der das Hindernis dafür aufgehoben wird. Dies haben wir zur Zeit des Propheten und der Imame gesehen: Wie viele Urteile wurden klar, nachdem das Hindernis entfernt wurde. Es gibt weitere verborgene Urteile, die nach dem Erscheinen des Imām al-Ḥujja, möge Allah sein ehrenvolles Erscheinen beschleunigen, offenbart werden. Und es ist dir bereits bekannt, dass er mit einer neuen Angelegenheit kommen wird.“ (Ashhadu anna ʿAlī Waliyy Allah baina sh-Sharʿiyya wa l-Ibtidāʿ von ʿAlī ash-Shahrastānī; S. 320. ↩︎
  14. Al-Ilāhiyyāt ʿalā Hudā al-Kitāb wa s-Sunna wa l-ʿAql von Muḥammad Makkī al-ʿĀmilī, Vorträge von as-Subḥānī; Bd. 4, S. 34. ↩︎
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