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Verteidigung von Abū Ḥanīfa gegen schiitische Vorwürfe
Das Scheinargument:
Die Shīʿa behaupten, dass Imam Abū Ḥanīfa die Ehe mit Maḥram-Verwandten erlaubt hätte.
Antwort auf das Scheinargument:
Erstens: Imam Abū Ḥanīfa ist eine der bedeutendsten Persönlichkeiten der islamischen Rechtswissenschaft und der Begründer der Ḥanafī-Schule. Seine tiefgründige Rechtsmethodik und sein Einfluss auf die islamische Jurisprudenz sind unbestreitbar. Dennoch wurde er in der Geschichte von einigen Gruppen, insbesondere von schiitischen Gelehrten, kritisiert und teilweise falsch dargestellt. Eine der schwerwiegendsten Anschuldigungen ist die Behauptung, er hätte die Ehe mit Maḥram-Verwandten erlaubt.
Diese Anschuldigung ist nicht nur haltlos, sondern zeigt auch eine bewusste Verzerrung der Rechtsprinzipien von Abū Ḥanīfa.
Zweitens: Die korrekte Darstellung von Abū Ḥanīfas Position.
Zunächst muss klargestellt werden, dass Abū Ḥanīfa niemals die Ehe mit Maḥram-Verwandten erlaubt hat. Diese Vorstellung widerspricht der grundlegenden islamischen Lehre, die sich auf den folgenden Qurʾān-Vers stützt:
„Verboten sind euch (zur Heirat) eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Töchter eures Bruders, die Töchter eurer Schwester …“1
Dieser Vers stellt unmissverständlich klar, dass die Ehe mit Maḥram-Verwandten verboten ist. Abū Ḥanīfa war sich dieser Regel bewusst und hat sie niemals infrage gestellt.
Allerdings gibt es eine rechtliche Unterscheidung zwischen:
- Ḥadd-Strafe (die im Qurʾān und der Sunna explizit festgelegte Strafe) und
- Taʿzīr-Strafe (eine Strafe, die der Richter nach eigenem Ermessen verhängt).
Die schiitische Kritik an Abū Ḥanīfa basiert auf seiner Position zur Ḥadd-Strafe. Laut seiner Rechtsmeinung fällt der Geschlechtsverkehr mit einer Maḥram-Person unter eine besondere Kategorie, wenn ein ungültiger Ehevertrag vorliegt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass er die Tat erlaubt – im Gegenteil, er sieht dafür eine harte Taʿzīr-Strafe vor.
Drittens: Die Begründung von Abū Ḥanīfas Rechtsauffassung.
In der Ḥanafī-Rechtslehre gibt es einen Grundsatz: „Ein ungültiger Ehevertrag kann eine rechtliche Zweifelsfrage (Shubha) darstellen und damit die Ḥadd-Strafe aufheben, aber nicht die Strafe an sich.“
Was bedeutet das?
- Ein Mann, der in bewusster Rebellion gegen das islamische Gesetz Unzucht begeht, wird mit der Ḥadd-Strafe belegt.
- Ein Mann, der eine Frau aufgrund eines fehlerhaften oder ungültigen Ehevertrags heiratet, wird hart bestraft, aber nicht mit der Ḥadd-Strafe, sondern mit einer strengen Taʿzīr-Strafe (maximal 40 Peitschenhiebe).
Die Quelle dieser Ansicht findet sich im ḥanafītischen Werk „Al-Mabsūṭ“ von as-Sarakhsī: „Wenn ein Mann eine Frau heiratet, die für ihn verboten ist, und mit ihr Geschlechtsverkehr hat, so wird er nicht mit der Ḥadd-Strafe bestraft, sondern mit einer harten Taʿzīr-Strafe, weil der ungültige Ehevertrag als Shubha betrachtet wird.“2
Das bedeutet nicht, dass Abū Ḥanīfa diese Ehe erlaubt hat! Er betrachtet die Tat als verboten und strafbar, aber unterscheidet sich in der Art der Bestrafung.
Selbst Abū Yūsuf und Muḥammad ash-Shaibānī, die Schüler von Abū Ḥanīfa, folgten hier einer anderen Meinung und sagten, dass die Ḥadd-Strafe angewandt wird. Dies zeigt, dass es eine juristische Debatte war und keine Erlaubnis der Tat.
Viertens: Widerlegung der schiitischen Behauptungen.
Die Schiiten greifen Abū Ḥanīfa oft mit selektiven Zitaten an, verschweigen aber die eigentliche Rechtsmethodik dahinter. Sie behaupten fälschlicherweise, dass Abū Ḥanīfa die Ehe mit Maḥram-Personen erlaubt habe, aber ignorieren dabei:
- Den Kontext seiner Aussagen,
- Die Unterscheidung zwischen Ḥadd und Taʿzīr,
- Dass er selbst eine harte Strafe für diese Tat fordert.
Doch wie sehen schiitische Rechtsgelehrte dieses Thema?
Ironischerweise gibt es Widersprüche in den schiitischen Überlieferungen über die Strafe für diesen Akt:
Eine Überlieferung sagt, dass der Prophet ﷺ einem Mann, der mit einer Maḥram-Person Unzucht beging, nur mit einer Palmrute (ein holziger, gebogener Ast einer Dattelpalme) schlug: „Der Prophet (s) ließ einen Mann, der mit einer Maḥram-Frau Unzucht begangen hatte, mit einer Palmrute schlagen.“3
Eine andere Überlieferung sagt, dass die Strafe die Hinrichtung mit dem Schwert sei: „Ein Mann, der mit einer Maḥram-Person Unzucht begeht, wird mit dem Schwert hingerichtet.“4
Eine weitere Überlieferung sagt, dass die Strafe einfach der normale Ḥadd für Zinā (Unzucht) sei: „Er erhält die Ḥadd-Strafe eines gewöhnlichen Zinā-Falls.“5
Was denn nun? Ist die Strafe:
- Eine Palmrute?
- Eine Enthauptung mit dem Schwert?
- Oder die reguläre Ḥadd-Strafe?
Die Schiiten selbst haben hier keine einheitliche Meinung und widersprechen sich in ihren eigenen Quellen!
Fünftens: Fazit: Die Doppelmoral der Schiiten entlarvt.
- Abū Ḥanīfa hat niemals die Ehe mit Maḥram-Verwandten erlaubt.
- Er betrachtete diese Tat als streng verboten und setzte dafür eine harte Strafe an.
- Die schiitischen Quellen sind widersprüchlich in Bezug auf die Strafe für diesen Akt.
- Die Schiiten haben keine einheitliche Meinung dazu, greifen aber Abū Ḥanīfa an, weil sie ihn als Gegner sehen.
Diese Argumentation zeigt, dass die Vorwürfe gegen Abū Ḥanīfa haltlos sind und auf bewusster Fehlinterpretation beruhen. Tatsächlich war Abū Ḥanīfa ein Verteidiger der Sharīʿa und der islamischen Moral und darf nicht aufgrund falscher Behauptungen diffamiert werden.
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