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9. Scheinargument: Das Argument der Schiiten zur Imāma und ʿIṣma basierend auf den Vers der Zuneigung (al-Mawadda)
Das Scheinargument:
Der Shīʿa-Gelehrte az-Zanjānī (gest. 1999 n. Chr.) schreibt in seinem Werk über Glaubensgrundlagen unter dem Titel Die Qurʾān-Verse, die auf die Imāma ʿAlīs durch die Exegese der Kommentatoren hinweisen: „Allah sagt: „Sag: Ich verlange von euch keinen Lohn dafür, außer die Liebe (al-Mawadda) in der Verwandtschaft (al-Qurbā).“1 Die Allgemeinheit (gemeint sind die Ahlu s-Sunna) hat in den beiden Ṣaḥīḥ-Werken (al-Bukhārī und Muslim) sowie Aḥmad Ibn Ḥanbal in seinem Musnad und ath-Thaʿlabī in seinem Tafsīr von Ibn ʿAbbās überliefert: ‚Als dieser Vers herabgesandt wurde, fragten sie: „O Gesandter Allahs, wer sind deine Verwandten, deren Zuneigung für uns verpflichtend ist?“ Er sagte: „ʿAlī, Fāṭima und ihre beiden Söhne.“‘ Die Verpflichtung zur Zuneigung impliziert die Verpflichtung zum Gehorsam, denn Zuneigung ist nur bei Unfehlbarkeit (ʿIṣma) verpflichtend. Denn wenn Fehler möglich wären, wäre es eine Pflicht, sich von ihnen abzuwenden, wie Allah sagt: „Du findest keine Leute, die an Allah und den Jüngsten Tag glauben und denjenigen Zuneigung bezeigen, die Allah und Seinem Gesandten zuwiderhandeln.“2 Da es keinen Streit darüber gibt, dass andere (als ʿAlī und seine Nachkommen) nicht unfehlbar sind, bleibt nur die Zuneigung zu ʿAlī und seinen Nachkommen.“3
Antwort auf das Scheinargument:
Erstens: Dieses Die übliche Täuschung bei Quellenangaben.
Az-Zanjānīs Behauptung, dass diese Überlieferung in den beiden Ṣaḥīḥ-Werken (al-Bukhārī und Muslim) sowie im Musnad von Imam Aḥmad Ibn Ḥanbal zu finden sei, ist eine offensichtliche Lüge. Die von ihm angeführte Überlieferung lässt sich nicht authentisch auf den Propheten ﷺ zurückführen.4
Zweitens: Widersprüche in der Argumentation von az-Zanjānī.
Az-Zanjānī behauptet: „Die Verpflichtung zur Zuneigung impliziert die Verpflichtung zum Gehorsam, denn Zuneigung ist nur bei Unfehlbarkeit (ʿIṣma) verpflichtend. Denn wenn Fehler möglich wären, wäre es eine Pflicht, sich von ihnen abzuwenden, wie Allah sagt: „Du findest keine Leute, die an Allah und den Jüngsten Tag glauben und denjenigen Zuneigung bezeigen, die Allah und Seinem Gesandten zuwiderhandeln.“5 Da es keinen Streit darüber gibt, dass andere (als ʿAlī und seine Nachkommen) nicht unfehlbar sind, bleibt nur die Zuneigung zu ʿAlī und seinen Nachkommen.“
Mehrere Punkte zur Widerlegung dieser Argumentation:
(A) Der Anspruch auf Unfehlbarkeit (ʿIṣma) anhand des Verses ist ungültig.
Die Schlussfolgerung, dass aus der al-Mawadda (Liebe, Zuneigung, Freundschaft) Unfehlbarkeit (ʿIṣma) und Gehorsam (Ṭāʿa) resultieren, ist falsch, da es sich hierbei um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt.
Denn wir sehen: Menschen gehorchen Älteren aufgrund ihres Alters und ihrer Lebenserfahrung. Menschen gehorchen Gelehrten aufgrund ihres Wissens und ihrer Weisheit. Manche Menschen gehorchen sogar einem tyrannischen Herrscher, obwohl er ungerecht ist. Die Mehrheit der Schiiten gehorcht ihren Gelehrten. Bedeutet all dies, dass diese Menschen unfehlbar sind?
Vielmehr hat Allah im Qurʾān die Güte und den Gehorsam gegenüber den Eltern mehrfach befohlen und sogar verboten, ihnen auch nur mit einem Zeichen des Unmuts zu begegnen: „Und dein Herr hat bestimmt, dass ihr nur Ihm dienen und zu den Eltern gütig sein sollt. Wenn nun einer von ihnen oder beide bei dir ein hohes Alter erreichen, so sag nicht zu ihnen: „Pfui!“ und fahre sie nicht an, sondern sag zu ihnen ehrerbietige Worte. Und senke für sie aus Barmherzigkeit den Flügel der Demut und sag: „Mein Herr, erbarme Dich ihrer, wie sie mich aufgezogen haben, als ich klein war.““6
Was hat hier ein höheres Gewicht – die Mawadda (Liebe, Zuneigung, Freundschaft) oder das absolute Verbot, ihnen auch nur mit einem Zeichen der Unzufriedenheit zu begegnen? Ohne Zweifel ist das Verbot, ihnen mit „Pfui!“ zu begegnen, viel strikter. Würde dies nun bedeuten, dass die Eltern unfehlbar sein müssen?
Wird also jemand von den Shīʿa nun behaupten, dass die Eltern unfehlbar sein müssen, weil ihnen so großer Gehorsam und Respekt geboten wurde? Natürlich nicht. Dies widerlegt den schiitischen Versuch, aus dem Vers über die Mawadda eine Unfehlbarkeit (ʿIṣma) der Familie des Propheten ﷺ abzuleiten.
Ein weiteres Beispiel für die allgemeine Bedeutung von Mawadda (Liebe, Zuneigung, Freundschaft) ist die Aussage Allahs im Qurʾān: „Wenn euch aber Huld von Allah zuteil wird, sagt er ganz gewiss, als ob zwischen euch und ihm keine Freundschaft (Mawadda) bestanden hätte: „O wäre ich doch mit ihnen zugegen gewesen! Dann hätte ich einen großartigen Erfolg erzielt.““7
Diese klare Beweisstelle zeigt, dass die Mawadda (Liebe, Zuneigung, Freundschaft) etwas ist, das allgemein unter den Gläubigen existiert. Sie hat keine Verbindung zu unbedingtem Gehorsam oder zur Unfehlbarkeit. Dies widerlegt den schiitischen Versuch, aus der Mawadda eine Unfehlbarkeit oder einen absoluten Gehorsam gegenüber bestimmten Personen abzuleiten.
(B) Die Unfehlbarkeit oder die Wilāya aus dem Vers abzuleiten ist ungültig.
Die Interpretation, dass der Mawadda-Vers die Wilāya oder die Unfehlbarkeit bestimmter Personen impliziert, ist falsch. Die Bedeutung der Mawadda (Liebe, Zuneigung, Freundschaft) im Qurʾān ist weit gefasst und kann sich nicht auf Unfehlbarkeit oder absoluten Gehorsam beziehen. Dies zeigt sich an mehreren Beispielen aus dem Qurʾān:
(1) Mawadda der Christen zu den Gläubigen: Allah sagt im Qurʾān: „Du wirst ganz gewiss finden, dass diejenigen Menschen, die den Gläubigen am heftigsten Feindschaft zeigen, die Juden und diejenigen sind, die [Allah etwas] beigesellen. Und du wirst ganz gewiss finden, daß diejenigen, die den Gläubigen in Freundschaft (Mawadda) am nächsten stehen, die sind, die sagen: „Wir sind Christen.“ Dies, weil es unter ihnen Priester und Mönche gibt und weil sie sich nicht hochmütig verhalten.“8
Hier spricht Allah davon, dass einige Christen Mawadda zu den Gläubigen zeigen, wenn sie die Wahrheit von ihnen hören, ohne dass dies bedeutet, dass sie unfehlbar sind oder eine Wilāya haben.
(2) Mawadda unter den Götzendienern aufgrund ihres Götzendienstes: Allah sagt im Qurʾān: „Und er sagte: „Ihr habt euch ja anstatt Allahs nur Götzen genommen aus Freundschaft (Mawadda) zueinander im diesseitigen Leben.““9
Hier spricht Allah von einer Mawadda zwischen Götzendienern aufgrund ihrer gemeinsamen Verehrung falscher Götter. Niemand würde behaupten, dass diese Götzenanbeter aufgrund dieser Mawadda unfehlbar oder zu Imamen wurden!
(3) Mawadda zwischen Ehepartnern: Allah sagt im Qurʾān: „Und es gehört zu Seinen Zeichen, dass Er euch aus euch selbst Gattinnen erschaffen hat, damit ihr bei ihnen Ruhe findet; und Er hat Zuneigung (Mawadda) und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt. Darin sind wahrlich Zeichen für Leute, die nachdenken.“10
Wer von den beiden Ehepartnern ist der unfehlbare Imam, damit sie Mawadda füreinander empfinden können? Wird einer von ihnen durch diese Mawadda automatisch unfehlbar?
(4) Mögliche zukünftige Mawadda zwischen Muslimen und ihren früheren Feinden. Allah sagt im Qurʾān: „Vielleicht setzt Allah zwischen euch und denjenigen von ihnen, mit denen ihr verfeindet seid, Zuneigung (Mawadda)! Und Allah ist Allmächtig. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig.“11
Hier spricht Allah von einer möglichen zukünftigen Mawadda zwischen Muslimen und ihren einstigen Feinden unter den Ungläubigen. Bedeutet dies etwa, dass diese Feinde nun unfehlbar werden oder zu Imamen erhoben werden? Gibt es irgendeine Hoffnung darauf, dass ein unfehlbarer Imam aus den Reihen der Ungläubigen hervorgeht?
Diese Qurʾān-Verse zeigen deutlich, dass Mawadda (Liebe, Zuneigung, Freundschaft) nicht automatisch Gehorsam oder Unfehlbarkeit bedeutet.
(C) Die Bedeutung von Mawadda ist nicht Gehorsam, sondern Wohltätigkeit, Ehrerweisung und Verbundenheit.
Die Behauptung, dass Mawadda in diesem Vers Gehorsam bedeute, ist falsch und hat weder eine sprachliche noch eine religiöse Grundlage.
Ibn Kathīr (gest. 1373 n. Chr.) sagte dazu: „Die richtige Interpretation des Verses ist die, die der Imam, der Gelehrte der Umma und der Qurʾān-Interpret (Tarjumān al-Qurʾān), ʿAbdullāh Ibn ʿAbbās gegeben hat, so wie es al-Bukhārī überliefert hat. Die Empfehlung zur guten Behandlung der Familie des Propheten ﷺ, zur Wohltätigkeit gegenüber ihnen sowie zu ihrer Ehrerweisung und Wertschätzung ist unbestreitbar. Denn sie stammen aus einer reinen Nachkommenschaft, aus dem ehrwürdigsten Haus, das jemals auf der Erde bestand, in Bezug auf Ehre, Abstammung und Ansehen. Besonders dann, wenn sie der klaren und authentischen prophetischen Sunna folgen, so wie es ihre rechtschaffenen Vorfahren taten, darunter al-ʿAbbās und seine Nachkommen sowie ʿAlī und seine Familie und Nachkommen – Allahs Wohlgefallen auf ihnen allen.“12
(D) Die unzulässige Einschränkung des allgemeinen Begriffs „al-Qurbā“ (Verwandtschaft).
Die Zwölfer-Shīʿa beschränken die Verwandtschaft des Propheten ﷺ auf ʿAlī Ibn Abī Ṭālib, Allahs Wohlgefallen auf ihm, und seine Nachkommen. Diese Einschränkung ist jedoch falsch, denn die Verwandtschaft des Propheten ﷺ ist viel weiter und umfassender. Für diese willkürliche Eingrenzung gibt es keinen einzigen legitimen Beweis aus dem islamischen Recht.
Sprachliche Betrachtung von „al-Qurbā“ (die Verwandtschaft): Das Wort „al-Qurbā“ ist im Arabischen ein abstrakter Begriff (Maʿnā Dhihnī), der Nähe in der Abstammung ausdrückt. Es bezieht sich nicht von sich aus auf eine bestimmte Person oder eine festgelegte Gruppe, sondern beschreibt lediglich den Verwandtschaftsgrad – genau wie andere abstrakte Begriffe wie Mut oder Wissen.
Einige Beispiele für abstrakte Begriffe im Arabischen:
- Das Wort „Mut“ (ash-Shajāʿa) ist eine abstrakte Bedeutung und bezeichnet nicht von sich aus eine bestimmte Person.
- Das gleiche gilt für „Wissen“ (al-ʿIlm) – es beschreibt eine Eigenschaft, aber keine konkrete Person.
Wenn man jedoch ausdrücken möchte, dass eine konkrete Person diese Eigenschaft besitzt, dann gibt es zwei sprachliche Möglichkeiten:
- Das Hinzufügen von Dhū/Dhī (Besitzer):
- Dhū l-Qurbā (Besitzer der Verwandtschaft)
- Dhū Shajāʿa (Besitzer des Mutes)
- Dhū ʿIlm (Besitzer des Wissens)
- Eine Ableitungsform verwenden:
- Qarīb oder Aqārib (nahestehende Person oder Verwandte)
- Shujāʿ (mutige Person)
- ʿĀlim (wissende Person)
Da im Vers kein dieser beiden sprachlichen Mechanismen verwendet wurde, bleibt „al-Qurbā“ ein allgemeiner Begriff für Verwandtschaft und kann nicht exklusiv auf eine bestimmte Personengruppe begrenzt werden.
In Mukhtār aṣ-Ṣiḥāḥ heißt es: „Al-Qarāba und al-Qurbā bedeuten Nähe in der Abstammung (al-Qurb fī r-Raḥim) und sind ursprünglich ein Maṣdar (Verbalnomen). Man sagt: Zwischen ihnen besteht eine Qarāba, ein Qurb oder eine Qurbā, ebenso Maqraba – sowohl mit offener als auch geschlossener Ra – sowie Qurba mit ruhender Ra und Quruba mit geschlossener Ra. Man sagt: Das ist mein Verwandter (Qarībī) oder mein Blutsverwandter (Dhū Qarābatī). Sie sind meine Aqribāʾī oder meine Aqāribī, während die Umgangssprache sagt: Das ist mein Qarābatī und sie sind meine Qarābātī.“13
Wäre im Vers „außer die Liebe (al-Mawadda) in der Verwandtschaft (al-Qurbā)“ eine konkrete Gruppe von Personen gemeint, dann hätte die Wortwahl der arabischen Sprache entsprechend „Dhī l-Qurbā“ oder „Ūlī l-Qurbā“ lauten müssen – wie es an mehreren anderen Stellen im Qurʾān der Fall ist. Doch das ist nicht der Fall!
Beispiele für diese korrekte sprachliche Konstruktion im Qurʾān:
- „Dhī l-Qurbā“ (die nahestehende Person):
- „Und wisset: Was immer ihr erbeutet, so gehört Allah ein Fünftel davon und dem Gesandten, und dem Dhī l-Qurbā (dem nahestehenden Verwandten) […].“14
- „Und zu den Eltern sollt ihr gütig sein und dem Dhī l-Qurbā (dem nahestehenden Verwandten) […].“15
- „Und gib dem Dhī l-Qurbā (dem nahestehenden Verwandten) sein Recht […].“16
- „Ūlī l-Qurbā“ (die nahestehenden Verwandten im Plural):
Doch in Vers „außer die Liebe (al-Mawadda) in der Verwandtschaft (al-Qurbā)“ steht nur „al-Qurbā“, ohne „Dhī“ oder „Ūlī“. Dies zeigt, dass es sich nicht um eine bestimmte Personengruppe handelt, sondern allgemein um die Verwandtschaft des Propheten, ohne sie auf eine bestimmte Linie zu begrenzen.
Fazit: Die Zwölfer-Shīʿa interpretieren „al-Qurbā“ in Vers als Hinweis ausschließlich auf ʿAlī, Fāṭima, und ihre Nachkommen. Doch sprachlich und qurʾānisch ist das nicht haltbar.
- Die richtige sprachliche Konstruktion für eine bestimmte Personengruppe wäre „Dhī l-Qurbā“ oder „Ūlī l-Qurbā“.
- Der Qurʾān verwendet diese Konstruktion an anderen Stellen, aber nicht im Vers „außer die Liebe (al-Mawadda) in der Verwandtschaft (al-Qurbā)“.
- Daher ist „al-Qurbā“ ein allgemeiner Begriff und nicht auf eine einzelne Familie beschränkt.
Drittens: Die Bedeutung des Verses gemäß Ahlu s-Sunna.
Im Tafsīr aṭ-Ṭabarī heißt es: „Die am ehesten zutreffende und dem äußeren Wortlaut der Offenbarung nächstliegende Auslegung ist diejenige, die besagt: Der Sinn ist: ‚Sag: Ich verlange von euch keinen Lohn dafür, o Quraish, außer dass ihr mich aufgrund meiner Verwandtschaft zu euch wohlwollend behandelt (Mawadda) und die familiären Bande zwischen uns pflegt.‘ Diese Deutung ist die beste, weil im Vers die Präposition ‚fī‘ (فِي) in ﴾إِلَّا الْمَوَدَّةَ فِي الْقُرْبَى﴿ („Illā al-Mawaddata fī l-Qurba“ – „außer die Liebe in der Verwandtschaft“) enthalten ist. Wäre die Bedeutung so, wie diejenigen behaupten, die meinen, der Vers besage: ‚außer dass ihr meine Verwandten liebt‘ oder ‚außer dass ihr euch Allah nähert‘, so gäbe es keinen bekannten grammatikalischen Grund für die Präposition ‚fī‘ an dieser Stelle. Dann hätte es vielmehr heißen müssen: ‚Illā Mawaddata l-Qurba‘ (‚außer die Liebe zu den Verwandten‘), falls damit die Liebe zu den Verwandten des Gesandten Allahs gemeint wäre, oder ‚außer die Liebe durch Verwandtschaft‘ oder ‚außer die Liebe zu demjenigen, der eine Verwandtschaft hat‘, falls damit eine Annäherung (an Allah) gemeint wäre. Die Existenz von ‚fī‘ in diesem Vers ist jedoch der eindeutigste Beweis dafür, dass die Bedeutung ist: ‚außer meiner Liebe in meiner Verwandtschaft zu euch.‘ Die Einfügung von ‚al‘ (die bestimmte Form) in ‚al-Mawadda‘ (die Liebe, die Zuneigung, die Freundschaft) geschah hier als Ersatz für eine Genitivverbindung, ähnlich wie in ﴾فَإِنَّ الْجَنَّةَ هِيَ الْمَأْوَىٰ﴿ („Faʾinna l-Jannata hiya al-Maʾwā“ – „so wird der [Paradies]garten [ihm] Zufluchtsort sein“19). Die Konjunktion ‚illā‘ (إِلَّا – außer) stellt in diesem Vers eine unterbrochene Ausnahme (Istithnāʾ Munqaṭiʿ) dar. Die Bedeutung des Verses ist also: ‚Ich verlange von euch keinen Lohn, aber ich fordere von euch die Liebe (Zuneigung, Freundschaft) in der Verwandtschaft.‘ Demnach ist ‚al-Mawadda‘ (die Liebe) hier eine Akkusativform, die sich aus dem zuvor genannten Sinn ergibt. Einige Grammatikgelehrte aus Basra (Irak) sagten, dass sie durch ein verborgenes Verb regiert wird, mit der Bedeutung: ‚Ich erinnere euch an die Liebe zur Verwandtschaft.‘“20
Die Ausnahme in diesem Vers ist keine direkte (Muttaṣil), sondern eine unterbrochene (Munqaṭiʿ), was bedeutet, dass der Ausgenommene nicht Teil der vorherigen Aussage ist. Ein Beispiel aus dem Qurʾān für eine unterbrochene Ausnahme ist: „Sie hören darin keine unbedachte Rede, sondern nur (illā): „Frieden!““21 Hier ist „Salām“ (Friede) nicht Teil des „unbedachten Redens“, sondern ein Gegensatz dazu.
Ebenso im Vers „Sag: Ich verlange von euch keinen Lohn dafür, außer die Liebe (al-Mawadda) in der Verwandtschaft (al-Qurbā).„ Die Mawadda (Liebe) ist kein Teil des Lohns. Vielmehr bedeutet es: „Ich verlange keinen Lohn, aber ich fordere euch zur Liebe in der Verwandtschaft auf.“ Denn ein Prophet bittet nicht um einen Lohn für seine Einladung der Menschen zur Wahrheit.
Viertens: Die Sure ist mekkanisch – somit sind ʿAlī und seine Söhne nicht Teil der Ansprache.
Diese Qurʾān-Stelle wurde in Mekka offenbart, und die angesprochenen Personen waren die Mushrikūn (Götzendiener). Diese glaubten nicht einmal an das Prophetentum, geschweige denn an die Imāma oder an den Gehorsam gegenüber den angeblich unfehlbaren Imāmen. Wie kann ihnen also befohlen werden, einer angeblichen Imāma zu folgen, wenn sie den Propheten selbst noch nicht einmal als Gesandten anerkannten?
Al-Ḥāfiẓ Ibn Ḥajar (gest. 1449 n. Chr.) erwähnt in Fatḥ al-Bārī eine Überlieferung, die behauptet, der Vers sei in Medina herabgesandt worden, widerlegt diese jedoch: „Aṭ-Ṭabarī und Ibn Abī Ḥātim überlieferten über den Weg von Qais Ibn ar-Rabīʿ, von al-Aʿmash, von Saʿīd Ibn Jubair, von Ibn ʿAbbās, dass dieser sagte: ‚Als dieser Vers offenbart wurde, sagten die Leute: O Gesandter Allahs! Wer sind deine nahen Verwandten, deren Liebe uns auferlegt wurde?‘ […] Die Überlieferungskette ist jedoch schwach, und sie ist unhaltbar, weil sie diesem authentischen Bericht widerspricht. Die Bedeutung des Verses ist vielmehr: ‚Ich verlange von euch nichts, außer dass ihr mich wegen meiner Verwandtschaft zu euch liebt und mich schützt.‘ Die Ansprache richtet sich spezifisch an Quraish, und ‚al-Qurbā‘ bezeichnet die Blutsverwandtschaft und die familiären Bande. Es ist also, als würde der Prophet sagen: ‚Hütet mich aufgrund unserer familiären Bindungen, wenn ihr mir schon nicht aus Glaubensgründen folgt.‘ Dann erwähnte er, was bereits zuvor von ʿIkrima über den Anlass der Offenbarung berichtet wurde. Eine Gruppe von Qurʾān-Exegeten hat diese Erklärung als korrekt bestätigt und sich dabei auf das gestützt, was von Ibn ʿAbbās durch aṭ-Ṭabarānī und Ibn Abī Ḥātim überliefert wurde. Allerdings ist die Überlieferungskette schwach, da sie sowohl einen fragwürdigen als auch einen Rāfiḍī Überlieferer enthält. Az-Zamakhsharī erwähnte an dieser Stelle zudem Berichte, deren Fälschung offensichtlich ist, woraufhin az-Zajjāj sie zurückwies, indem er sich auf die authentische Überlieferung von Ibn ʿAbbās durch Ṭāwūs im entsprechenden Bericht stützte sowie auf das, was ash-Shaʿbī von ihm überlieferte – und dies ist die zuverlässige Überlieferung. Er bestätigte zudem, dass es sich um einen vom Hauptsatz losgelösten (Munqaṭiʿ) Ausschluss handelt. Bezüglich des Anlasses der Offenbarung dieser Āya gibt es eine weitere Überlieferung, die al-Wāḥidī von Ibn ʿAbbās berichtet hat: „Als der Prophet ﷺ nach Medina kam, durchlebte er schwierige Zeiten und hatte keine finanziellen Mittel. Die Anṣār sammelten Geld für ihn und sagten: ‚O Gesandter Allah, du bist der Sohn unserer Schwester, und Allah hat uns durch dich rechtgeleitet. Du durchlebst jedoch schwierige Zeiten, und so haben wir aus unserem Besitz für dich gesammelt.‘ Daraufhin wurde der Vers offenbart. Diese Überlieferung stammt jedoch von al-Kalbī und anderen schwachen Berichterstattern und ist somit unzuverlässig. Eine weitere Erzählung, die Ibn ʿAbbās zugeschrieben wird, besagt, dass der Prophet ﷺ eine Ansprache hielt, nachdem ihm über die Anṣār etwas zu Ohren gekommen war. Er sagte: ‚Wart ihr nicht in die Irre gegangen, und Allah hat euch durch mich rechtgeleitet?‘ Daraufhin fielen sie auf die Knie und sagten: ‚Unser Leben und unser Besitz gehören dir!‘ Dann sei der Vers herabgesandt worden. Auch diese Erzählung ist schwach und ungültig, da die Sure eindeutig in Mekka offenbart wurde. Die stärkste Überlieferung zu diesem Vers stammt von Qatāda, der sagte: ‚Die Mushrikūn sagten: ‚Vielleicht verlangt Muḥammad einen Lohn für das, was er verkündet.‘ Da wurde dieser Vers offenbart.
Einige behaupteten, dass diese Āya aufgehoben (Mansūkh) sei. Doch ath-Thaʿlabī wies dies zurück, indem er erklärte, dass die Āya die Anweisung zur Liebe zu Allah durch Gehorsam gegenüber Ihm, durch das Befolgen Seines Propheten, durch die Wahrung der Verwandtschaft zu ihm durch das Unterlassen seiner Schädigung oder durch das Halten guter Beziehungen zu seinen Verwandten um seinetwillen enthält. All dies bleibt weiterhin gültig und wurde nicht aufgehoben.“22
Fünftens: Die Zwölfer-Shīʿa sind diejenigen, die am meisten gegen die Verwandten des Propheten hetzen.
Niemand greift die Verwandten des Gesandten Allahs ﷺ so stark an wie die Zwölfer-Shīʿa. Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, darunter:
(A) Ihre Aussagen über Ibn ʿAbbās, dem Cousin des Propheten ﷺ – dass er abgewichen, ein Dieb, ein Unglückseliger und ein Abtrünniger sei. Fern ist er von einem solchen Vorwurf!
Der verendete Shīʿa-Gelehrte al-Majlisī (gest. 1699 n. Chr.) sagte über die Aussage von aṣ-Ṣādiq: „Gewiss, Allah erschuf Menschen für den Glauben (Īmān), der nicht vergeht. Und Er erschuf Menschen für den Unglauben (Kufr), der nicht vergeht. Und Er erschuf eine Gruppe dazwischen, denen Er den Īmān anvertraute. Wenn Er will, lässt Er ihn für sie vollendet, und wenn Er will, nimmt Er ihn ihnen weg. Und unter ihnen war jemand, dem der Īmān nur vorübergehend gegeben wurde.“ Dann kommentierte al-Majlisī: „Es ist möglich, dass mit ‚und unter ihnen war jemand‘ eine Anspielung auf Ibn ʿAbbās gemeint ist. Denn er ist von Amīr al-Muʾminīn (a) abgewichen, nahm das Geld von Baṣra und brachte es nach al-Ḥijāz. Zwischen ihm und ʿAlī (a) gab es Briefe, die auf seine Unglückseligkeit und seinen Abfall vom Glauben hinweisen. Es wurde auch gesagt, dass mit ‚dieser jemand‘ ʿUthmān gemeint ist, und dass das Pronomen sich auf die drei ersten Kalifen bezieht. Die Umstände sind jedoch unpassend für diese Interpretation, da diese drei ohnehin Ungläubige waren und nie geglaubt haben.“23
(B) Ihre Verunglimpfung von al-ʿAbbās, Allahs Wohlgefallen auf ihm, dem Onkel des Propheten ﷺ:
Selbst al-ʿAbbās, Allahs Wohlgefallen auf ihm, blieb von ihren Schmähungen nicht verschont. Der verendete Shīʿa-Gelehrte al-Khūʾī (gest. 1992 n. Chr.) sagte: „Für al-ʿAbbās gibt es kein bestätigtes Lob, und die Überlieferung aus al-Kāfī, die seine Herabwürdigung enthält, besitzt eine authentische Überlieferungskette. Dies allein reicht als Makel für ihn aus, da er sich nicht annähernd so sehr um die Angelegenheit von ʿAlī Ibn Abī Ṭālib (a) oder um die Angelegenheit der rechtschaffenen, reinen Ṣiddīqa (Fāṭima) in der Affäre von Fadak gekümmert hat, wie er sich um sein eigenes Regenwasserrohr gesorgt hat.“24
Nach dieser Logik wäre es naheliegender, ʿAlī Ibn Abī Ṭālib, Allahs Wohlgefallen auf ihm, dieselbe Kritik entgegenzubringen, denn er hatte während seiner Herrschaft die Autorität und Macht in seinen Händen, doch hat er sich nicht um Fadak gekümmert!
Drittens: Ihre Verunglimpfung der Nachkommen von al-Ḥasan und ihre Beschuldigung des Kufr und der Verleugnung des Imams.
Der Shīʿa-Gelehrte al-Kulainī überlieferte von al-Ḥusain Ibn Abī l-ʿAlāʾ, dass er sagte: „Ich hörte Abū ʿAbdillāh (a) sagen: ‚Bei mir befindet sich das weiße Buch al-Jafr.‘ Ich sagte: ‚Was ist darin?‘ Er sagte: ‚Der Zabūr Dāwūds, die Tora Mūsās, das Evangelium ʿĪsās, die Schriften Ibrāhīms, die Bestimmungen von Ḥalāl und Ḥarām sowie der Muṣḥaf von Fāṭima – ich behaupte nicht, dass darin der Qurʾān enthalten ist –, und darin befindet sich alles, was die Menschen von uns benötigen, während wir von niemandem etwas benötigen – sogar [Regelungen über] die Haut, die Hälfte der Haut, das Viertel der Haut und die Entschädigung für eine Kratzwunde. Und bei mir befindet sich der rote Jafr.‘ Ich sagte: ‚Was ist im roten Jafr?‘ Er sagte: ‚Die Waffen – und er wird nur für Blutvergießen geöffnet. Ihn wird derjenige mit dem Schwert öffnen, um zu töten.‘ Da sagte ʿAbdullāh Ibn Abī Yaʿfūr zu ihm: ‚Möge Allah dich bessern, wissen die Nachkommen von al-Ḥasan davon?‘ Er sagte: ‚Ja, bei Allah! So gewiss sie wissen, dass die Nacht Nacht ist und der Tag Tag ist. Doch Neid und das Streben nach dieser Welt bringen sie dazu, dies abzuleugnen und zu verleugnen. Wären sie nach der Wahrheit auf der Suche gewesen, wäre es besser für sie gewesen.‘“25
Der Shīʿa-Gelehrte al-Māzandarānī (gest. 1675 n. Chr.) sagte: „Seine Worte: ‚Wären sie nach der Wahrheit auf der Suche gewesen, wäre es besser für sie gewesen‘ bedeuten, dass sie stattdessen das Falsche gesucht haben – nämlich das Diesseits durch falsche Mittel wie Neid und die Verleugnung des Imāms und der wahren Leute des Rechts. Daher wird sie in dieser Welt Strafe und im Jenseits Verderben treffen. Wären sie jedoch auf der Suche nach der Wahrheit gewesen – also nach dem Jenseits und nach dem, was zur Erhöhung der Stufe darin führt, nämlich der Liebe zum Imām, dem Glauben an ihn und seiner Gefolgschaft –, wäre es besser für sie gewesen in dieser Welt und im Jenseits.“26
Die Verunglimpfung der Ahlu l-Bayt durch die Schiiten, insbesondere gegenüber den Ehefrauen des Gesandten Allahs ﷺ, ist weit bekannt. Tatsächlich ist die Schmähung der Gefährten des Propheten ﷺ – einschließlich seiner nahen Verwandten – das auffälligste Merkmal der Lehren der Rāfiḍa.
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- Ash-Shūrā (Die Beratung) 42:23. ↩︎
- Al-Mujādila (Die Streitende) 58:22. ↩︎
- ʿAqāʾid al-Imāmiyya al-Ithnā ʿAshariyya von Ibrāhīm al-Mūsawī az-Zanjānī; S. 81-86. ↩︎
- Der Ḥadīth-Gelehrte Sheikh al-Albānī sagte: „Als der Vers „Sag: Ich verlange von euch keinen Lohn dafür, außer die Liebe (al-Mawadda) in der Verwandtschaft (al-Qurbā).“ herabgesandt wurde, fragten sie: ‚O Gesandter Allahs, wer sind deine Verwandten, deren Zuneigung für uns verpflichtend ist?‘ Er sagte: ‚ʿAlī, Fāṭima und ihre beiden Söhne.‘
Diese Überlieferung ist falsch. Sie wurde von aṭ-Ṭabarānī (al-Muʿjam al-Kabīr, Bd. 1, S. 124) und al-Quṭaiʿī in seinen Ergänzungen zum Werk al-Faḍāʾil (Bd. 2, S. 669) überliefert, mit der Kette: ‚Von Ḥarb Ibn Ḥasan aṭ-Ṭaḥḥān, von Ḥusain al-Ashqar, von Qais Ibn ar-Rabīʿ, von al-Aʿmash, von Saʿīd Ibn Jubair, von Ibn ʿAbbās.‘ Diese Überlieferung hat eine mangelhafte Kette mit mehreren Schwächen:
(1) Qais Ibn ar-Rabīʿ ist schwach aufgrund seines schlechten Gedächtnisses.
(2) Ḥusain al-Ashqar, von dem al-Ḥāfiẓ sagte: ‚Er ist glaubwürdig, macht jedoch Fehler und übertreibt in seiner Shīʿa-Neigung.‘
(3) Ḥarb Ibn Ḥasan aṭ-Ṭaḥḥān, über den im Werk al-Mīzān steht: ‚Seine Überlieferungen sind nicht zuverlässig. Dies sagte al-Azdī.‘
Was Ibn Ḥibbān betrifft, so erwähnte er ihn im Werk ath-Thiqāt (die Vertrauenswürdigen), wie es im Werk Lisān al-Mīzān zu finden ist.
Einer dieser drei Überlieferer ist der Grund für die Schwäche der Überlieferung, denn der Ḥadīth ist unklar, auffällig fehlerhaft und sogar falsch. Dies wird aus zwei Aspekten deutlich:
Erster Aspekt: Das authentische Verständnis der Überlieferung von Ibn ʿAbbās widerspricht dieser schiitischen Interpretation. Vielmehr gibt es eine authentische Überlieferung von Ibn ʿAbbās, in der er die Interpretation von Saʿīd Ibn Jubair in dieser Angelegenheit ablehnt. Shuʿba berichtete: ‚ʿAbdul-Malik überlieferte mir, dass er Ṭāwūs sagen hörte: „Ein Mann fragte Ibn ʿAbbās über die Bedeutung der Aussage Allahs: „Sag Ich verlange von euch keinen Lohn dafür, außer die Liebe (al-Mawadda) in der Verwandtschaft (al-Qurbā).“ Daraufhin sagte Saʿīd Ibn Jubair: ‚Es sind die Verwandten Muḥammads.‘ Doch Ibn ʿAbbās sagte: ‚Du hast es voreilig interpretiert! Der Gesandte Allahs ﷺ hatte in jedem Stamm Quraishs Verwandtschaftsverhältnisse. Deshalb wurde folgender Vers offenbart: „Sag: Ich verlange von euch keinen Lohn dafür, außer die Liebe (al-Mawadda) in der Verwandtschaft (al-Qurbā).“ Bedeutet: Außer dass ihr die Verwandtschaft zwischen mir und euch aufrechterhaltet.‘“ (Verzeichnet bei al-Bukhārī (Bd. 6, S. 386 und Bd. 8, S. 433), Aḥmad (Bd. 1, S. 229, 286), aṭ-Ṭabarī in seinem Tafsīr (Bd. 25, S. 15) und al-Ḥākim in al-Mustadrak (Bd. 2, S. 444) aus zwei weiteren Überlieferungsketten von Ibn ʿAbbās mit demselben Inhalt.)
Einer dieser beiden Überlieferungswege ist auch bei aṭ-Ṭabarī zu finden. Al-Ḥākim bewertete eine dieser Überlieferungen als ‚authentisch gemäß den Bedingungen al-Bukhārīs‘ und die andere als ‚authentisch gemäß den Bedingungen Muslims‘ – und adh-Dhahabī stimmte ihm zu. (Diese Überlieferung zeigt also klar, dass Ibn ʿAbbās die schiitische Interpretation zurückwies und dass die Bedeutung des Verses sich nicht auf ʿAlī, Fāṭima und ihre beiden Söhne beschränkt, sondern auf die allgemeinen Verwandtschaftsbeziehungen des Propheten ﷺ mit den Quraish-Stämmen verweist.)
Zweiter Aspekt: Der Vers ist mekkanisch. Mehrere große Ḥadīth-Gelehrte, darunter Ibn Kathīr und Ibn Ḥajar, haben eindeutig festgestellt, dass dieser Vers aus der mekkanischen Periode stammt. Wie kann Allah dann zur Zuneigung gegenüber den Kindern von ʿAlī und Fāṭima aufrufen, wenn sie zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht geboren waren und ihre Eltern noch nicht einmal verheiratet waren?
Al-Ḥāfiẓ Ibn Ḥajar sagte im Werk Fatḥ al-Bārī (Bd. 8, S. 433): ‚Die Überlieferung hat eine schwache Kette, in der ein schwacher Überlieferer und ein Rāfiḍī (Schiit) vorkommen. Sie ist unbrauchbar, weil sie dieser authentischen Überlieferung widerspricht. Az-Zamakhsharī erwähnte hier einige Berichte, deren Fälschung offensichtlich ist. Az-Zajjāj widerlegte sie mit der authentischen Überlieferung von Ibn ʿAbbās durch die Überlieferung von Ṭāwūs sowie mit dem, was ash-Shaʿbī von ihm überlieferte – und dies ist die verlässlichere Version. […] Dies wird zusätzlich dadurch bestätigt, dass die gesamte Sure mekkanisch ist.
Al-Haithamī erwähnte diesen Ḥadīth im Werk Majmaʿ az-Zawāʾid (Bd. 9, S. 168) und sagte: „Diese Überlieferung wurde von aṭ-Ṭabarānī überliefert, aber in ihrer Kette sind mehrere schwache Überlieferer, auch wenn einige von ihnen als vertrauenswürdig eingestuft wurden.“‘
Ibn Kathīr erwähnt in seinem Tafsīr (Bd. 7, S. 365) die Version von Ibn Abī Ḥātim: ‚ʿAlī Ibn al-Ḥusain berichtete uns von einem Mann, dessen Name er nannte, der uns von Ḥusain al-Ashqar berichtete […] und er erwähnte eine ähnliche Version wie die von aṭ-Ṭabarānī. Danach kommentierte Ibn Kathīr: „Diese Kette ist schwach, da in ihr eine unbekannte Person vorkommt.“‘
Diese Überlieferung wurde bereits mit einer anderen Kette bei aṭ-Ṭabarānī erwähnt. Dort kommt der extreme Schiit Ḥusain al-Ashqar vor, dessen Berichte in solchen Angelegenheiten nicht akzeptabel sind. Darüber hinaus ist die Behauptung der Offenbarung des Verses in Medina unhaltbar, denn die gesamte Sure ist eindeutig mekkanisch. Zum Zeitpunkt der Offenbarung war Fāṭima, Allahs Wohlgefallen auf ihr, noch nicht einmal verheiratet, da ihre Ehe mit ʿAlī, Allahs Wohlgefallen auf ihm, erst nach der Schlacht von Badr im zweiten Jahr nach der Hijra stattfand.
Zwei Anmerkungen dazu:
Erste Anmerkung: Ibn Ḥajar al-Haitamī hat im Werk aṣ-Ṣawāʿiq (S. 101) die Überlieferung der Überschrift (Ḥadīth at-Tarjama) fälschlicherweise Aḥmad und al-Ḥākim zugeschrieben. Dies ist jedoch ein grober Irrtum, da Aḥmad und al-Ḥākim in Wirklichkeit eine Überlieferung von Ibn ʿAbbās überliefert haben, die das schiitische Verständnis widerlegt, wie bereits erläutert wurde.
Zweite Anmerkung: Der Schiit ʿAbdul-Ḥusain deutete in seinem Buch al-Murājaʿāt (S. 33) den genannten Vers gemäß der Bedeutung dieses falschen Ḥadīth, ohne dabei zu beachten, dass die Sure mekkanisch ist und dass Ibn ʿAbbās ihn genau gegenteilig interpretierte.“
(Silsilat al-Aḥādīth aḍ-Ḍaʿīfa wa l-Mawḍūʿa wa Atharuhā as-Sayyiʾ fī al-Umma von al-Albānī (Bd. 10, S. 723-726)) ↩︎ - Al-Mujādila (Die Streitende) 58:22. ↩︎
- Al-Isrāʾ (Die Nachtreise) 17:23-24. ↩︎
- An-Nisāʾ (Die Frauen) 4:73. ↩︎
- Al-Māʾida (Der Tisch) 5:82. ↩︎
- Al-ʿAnkabūt (Die Spinne) 29:25. ↩︎
- Ar-Rūm (Die Römer) 30:21. ↩︎
- Al-Mumtaḥana (Die Geprüfte) 60:7. ↩︎
- Tafsīr Ibn Kathīr; Bd. 7, S. 201. ↩︎
- Mukhtār aṣ-Ṣiḥāḥ von Zainuddīn ar- Rāzī; S. 250. ↩︎
- Al-Anfāl (Die Beute) 8:41. ↩︎
- Al-Baqara (Die Kuh) 2:83. ↩︎
- Al-Isrāʾ (Die Nachtreise) 17:26. ↩︎
- An-Nisāʾ (Die Frauen) 4:8. ↩︎
- At-Tauba (Die Reue) 9:113. ↩︎
- An-Nāziʿāt (Die Entreißenden) 79:41. ↩︎
- Tafsīr aṭ-Ṭabarī (Jāmiʿ al-Bayān); Bd. 21, S. 530. ↩︎
- Maryam (Maria) 19:62. ↩︎
- Fatḥ al-Bārī von Ibn Ḥajar; Bd. 8, S. 564. ↩︎
- Mirʾāt al-ʿUqūl von al-Majlisī; Bd. 11, S. 244. ↩︎
- Muʿjam Rijāl al-Ḥadīth von al-Khūʾī; Bd. 10, S. 254. ↩︎
- Al-Kāfī von al-Kulainī (Bd. 1, S. 240). Von al-Majlisī in Mirʾāt al-ʿUqūl (Bd. 3, S. 57) als ḥasan (gut) eingestuft. ↩︎
- Sharḥ Uṣūl al-Kāfī von al-Māzandarānī; Bd. 5, S. 340. ↩︎