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Behauptung, dass Abū Bakr die Ḥadd-Strafe gegen Khālid Ibn al-Walīd nicht vollstreckte, nachdem dieser Mālik Ibn Nuwaira tötete
Das Scheinargument:
Die Schiiten behaupten, dass Khālid Ibn al-Walīd Mālik Ibn Nuwaira tötete und in derselben Nacht mit dessen Ehefrau den Geschlechtsverkehr vollzog. Als ʿUmar daraufhin von Abū Bakr verlangte, die Ḥadd-Strafe an Khālid zu vollziehen, habe Abū Bakr dies mit der Begründung verweigert, dass Khālid „ein Schwert von Allahs Schwertern“ sei.
So schreibt der Shīʿa-Gelehrte ʿAbdurrasūl al-Ghifār: „Dann wurde die Ḥadd-Strafe gegen Khālid Ibn al-Walīd nicht vollstreckt, obwohl er Mālik Ibn Nuwaira getötet und in derselben Nacht mit dessen Ehefrau den Geschlechtsverkehr vollzogen hatte. Welche größere Aufhebung der Ḥadd-Strafen und des Urteils Allahs gibt es nach diesem Vorfall? Und welche größere Widersetzung gegen das Gesetz gibt es als diese?“1
Ebenso behauptet der Shīʿa-Gelehrte ʿImāduddīn aṭ-Ṭabarī: „ʿUmar riet Abū Bakr, die Ḥadd-Strafe an Khālid Ibn al-Walīd zu vollziehen, da er mit der Ehefrau von Mālik Ibn Nuwaira Ehebruch begangen habe. Doch Abū Bakr weigerte sich und sagte: ‚Khālid ist ein Schwert von Allahs Schwertern.‘“2
Antwort auf das Scheinargument:
Erstens: Grundsätzlich gilt, dass eine Hinrichtung, die ein Imam anordnet, nur mit Rechtmäßigkeit erfolgt. Wer behauptet, dass dies zu Unrecht geschehen sei, muss den Beweis erbringen.3 Sich in solchen Angelegenheiten ausschließlich auf historische Überlieferungen zu stützen, wird von keinem der Gelehrten akzeptiert. Selbst unter den Zwölfer-Shīʿa ist es nicht zulässig, sich in rechtlichen Urteilen – wie der Vollstreckung der Ḥadd-Strafen – auf historische Berichte zu verlassen.
So sagt der Shīʿa-Gelehrte al-Baḥrānī: „Die Abstützung auf bloße Aussagen von Historikern in rechtlichen Urteilen ist problematisch, und Allah weiß es am besten.“4
Wenn also die Aussagen von Historikern in rechtlichen Urteilen nicht als verlässlich gelten, wie kann man sich dann auf sie stützen, um eine der festen Glaubensüberzeugungen zu widerlegen – wie die Gerechtigkeit der Ṣaḥāba und ihre Frömmigkeit gegenüber Allah? Ganz zu schweigen von der Gerechtigkeit und Frömmigkeit des besten unter ihnen, nämlich des Ṣiddīq dieser Umma, Abū Bakr!
Falls jemand entgegnet, dass Historiker dieses Ereignis erwähnt hätten, so antworten wir: Der bekannteste unter ihnen, der dies berichtet, ist Ibn Saʿd in aṭ-Ṭabaqāt, doch sämtliche seiner Überlieferungen über den Fall Mālik Ibn Nuwairas enthalten al-Wāqidī, dessen Überlieferungen als unzuverlässig gelten (Matrūk). Ganz zu schweigen von anderen Faktoren, die die Überlieferung in ihrer Übertragungskette (Isnād) und ihrem Inhalt (Matn) schwächen.5 Auf einige dieser Faktoren werden wir im Laufe dieser Untersuchung noch eingehen.
Auch Ibn Jarīr aṭ-Ṭabarī hat in seinem Werk at-Tārīkh ausführlich Überlieferungen zu diesem Vorfall wiedergegeben. Doch all diese Überlieferungen sind schwach. Der Herausgeber von Tārīkh aṭ–Ṭabarī, Muḥammad Ibn Ṭāhir al-Barzanjī, hat sie allesamt als schwach eingestuft. Nach der Erwähnung der Berichte über die Tötung von Mālik Ibn Nuwaira schreibt er:
„Unser Kommentar zu diesen schwachen Überlieferungen – und auf Allah vertrauen wir dabei: Diese Überlieferungsketten sind schwach, einige davon sogar äußerst schwach, und in einigen ihrer Inhalte finden sich Unstimmigkeiten. Wir haben diese Überlieferungen im Abschnitt über die schwachen Berichte aufgeführt, da wir uns von Beginn unserer Arbeit an der Überprüfung der ersten Überlieferung von aṭ-Ṭabarī überliefert durch Saif Ibn ʿUmar at-Tamīmī dazu verpflichtet haben, keine seiner Überlieferungen in Angelegenheiten zu akzeptieren, die mit dem Erlaubten und Verbotenen, Glaubensfragen oder der Integrität der Ṣaḥāba zu tun haben. Denn er ist nach einhelliger Meinung der Gelehrten der Ḥadīth-Kritik als schwach eingestuft. Seine historischen Berichte haben wir nur dann berücksichtigt, wenn eine durch eine authentische Überlieferung gestützte Grundlage für die historische Begebenheit existierte. Und Allah weiß es am besten.“6
Daher haben wir keine einzige Überlieferung gefunden, die als zuverlässige Grundlage für die Behauptung der Rawāfiḍ dienen könnte, dass Mālik Ibn Nuwaira zu Unrecht getötet wurde, dass seine Ehefrau entehrt wurde oder dass Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq angeblich die Ḥadd-Strafe nicht vollzog.
Zweitens: Die in dieser Angelegenheit umstrittenen historischen Überlieferungen – die jedoch allesamt schwach sind – stimmen überein, dass Mālik Ibn Nuwaira von einigen Soldaten Khālid Ibn al-Walīds getötet wurde und dass Khālid anschließend seine Ehefrau Lailā Bint Sinān heiratete.
Was jedoch den Grund für die Tötung Mālik Ibn Nuwairas betrifft sowie die Umstände dieses Vorfalls, so variieren die Berichte in ihren Darstellungen. Dennoch erwähnen die meisten frühen Historiker, die dieses Ereignis festhielten – darunter al-Wāqidī, Ibn Isḥāq, Saif Ibn ʿUmar, Ibn Saʿd, Khalīfa Ibn Khayyāṭ und andere –, dass Mālik Ibn Nuwaira sich weigerte, die Zakāt zu entrichten, die Kamele der Almosensteuer zurückhielt und seine Leute daran hinderte, die Abgabe zu leisten. Dies veranlasste Khālid dazu, ihn hinzurichten, ungeachtet dessen, dass er sich nach außen hin als Muslim darstellte und das Gebet verrichtete.
Der Historiker Ibn Sallām al-Jumaḥī (gest. 846 n. Chr.) berichtet: „Es ist unbestritten, dass Khālid mit ihm sprach und ihn zur Abgabe der Zakāt drängte. Mālik willigte zwar in das Gebet ein, verweigerte jedoch die Zakāt. Da sagte Khālid zu ihm: ‚Weißt du nicht, dass das Gebet und die Zakāt zusammengehören und dass keines von beiden ohne das andere akzeptiert wird?‘ Mālik entgegnete: ‚Das hat euer Gefährte gesagt.‘ Khālid antwortete: ‚Hältst du ihn nicht für deinen Gefährten? Bei Allah, ich habe fast beschlossen, dir den Kopf abzuschlagen.‘ Sie diskutierten weiter, bis Khālid schließlich zu ihm sagte: ‚Ich werde dich töten.‘ Mālik fragte: ‚Hat dein Gefährte dir das befohlen?‘ Khālid entgegnete: ‚Und jetzt auch noch das? Bei Allah, ich werde dir keine Möglichkeit zur Umkehr lassen.‘“7
Der Historiker al-Wāqidī (gest. 823 n. Chr.) berichtet: „Dann ließ Khālid Mālik Ibn Nuwaira vorführen, um ihn enthaupten zu lassen. Mālik sagte: ‚Willst du mich töten, obwohl ich ein Muslim bin und zur Qibla bete?‘ Khālid erwiderte: ‚Wenn du wirklich ein Muslim wärst, hättest du nicht die Zakāt verweigert und deine Sippschaft nicht dazu angewiesen, sie nicht zu entrichten.‘“8
Es besteht Einigkeit zwischen Sunniten und Shīʿa darüber, dass gegen diejenigen, die die Zakāt verweigern, Krieg geführt werden muss.
Al-Jaṣṣāṣ (gest. 981 n. Chr.) kommentierte wie folgt den Vers: „Aber nein, bei deinem Herrn! Sie glauben nicht eher, bis sie dich über das richten lassen, was zwischen ihnen umstritten ist, und hierauf in sich selbst keine Bedrängnis (Ḥaraj) finden durch das, was du entschieden hast, und sich in voller Ergebung fügen.“9:
„Es wurde gesagt, dass mit ‚Ḥaraj‘ in diesem Vers Zweifel gemeint ist; dies wurde von Mujāhid überliefert. Ursprünglich bedeutet Ḥaraj Bedrängnis (Enge). Es ist jedoch auch möglich, dass damit gemeint ist, sich der Entscheidung zu fügen, ohne daran zu zweifeln, dass dieses Sich-Fügen verpflichtend ist, und ohne innere Abneigung dagegen – vielmehr mit einer Brust, die sich dabei weitet, mit Klarheit und Gewissheit. In diesem Vers liegt ein Beweistext dafür, dass jeder, der eine Anordnung Allahs oder eine Anweisung Seines Gesandten ﷺ zurückweist, aus dem Islam austritt – unabhängig davon, ob er sie aus Zweifel oder aus bewusster Weigerung und Ablehnung zurückweist. Dies bestätigt die Haltung der Ṣaḥāba, die in ihrem Urteil die Weigerung, die Zakāt zu entrichten, als Abfall vom Islam betrachteten und diejenigen bekämpften, die sich weigerten, sie zu leisten, ihre Männer töteten und ihre Frauen und Kinder gefangen nahmen. Denn Allah hat entschieden, dass derjenige, der sich dem Urteil des Propheten ﷺ nicht unterwirft, nicht zu den Gläubigen gehört.“10
Die Ṣaḥāba waren sich einig darüber, dass diejenigen, die die Zakāt verweigerten, bekämpft werden sollten. Al-Qāḍī Abū Yaʿlā (gest. 1066 n. Chr.) sagt dazu: „Ebenso ist dies der Konsens der Ṣaḥāba, denn sie rechneten diejenigen, die die Zakāt verweigerten, dem Kufr (Unglauben) zu, führten Krieg gegen sie und betrachteten sie als Abtrünnige. Sie handelten jedoch nicht in gleicher Weise gegenüber jenen, die große Sünden begingen. Wäre beides gleichbedeutend mit Kufr, hätten sie keinen Unterschied gemacht.“11
Sogar nach der Auffassung der Shīʿa ist derjenige, der die Zakāt verweigert, zu bekämpfen und kann getötet werden. So sagt der Shīʿa-Gelehrte Kāshif al-Ghiṭāʾ (gest. 1813 n. Chr.): „Wer sich der Abgabe der Zakāt oder des Khums verweigert oder Rechte zurückhält, gegen den wird Krieg geführt. Der muslimische Herrscher, der die Schutzfestung des Islams verteidigt und das Blut und die Ehre der Muslime bewahrt, hat das Recht, ihn – falls nötig – zu bekämpfen.“12
Auch der Shīʿa-Gelehrte al-Ḥillī (gest. 1325 n. Chr.) schreibt: „Die gesamte muslimische Gemeinschaft ist sich über die Verpflichtung der Zakāt in allen Epochen einig. Sie ist eine der fünf Säulen des Islams.“13
Wenn dies klar ist, dann gilt: Wer die Pflicht zur Zakāt leugnet, obwohl er auf der natürlichen Veranlagung (Fiṭra) geboren wurde und unter Muslimen aufgewachsen ist, gilt als Abtrünniger und wird getötet, ohne dass ihm die Möglichkeit zur Reue gewährt wird. War er jedoch nicht auf der Fiṭra geboren, sondern trat nach einer Zeit des Kufr (Unglaubens) in den Islam ein, so wird er – sofern er um die Pflicht der Zakāt weiß – dreimal zur Reue aufgefordert. Bereut er, so ist er gerettet, ansonsten gilt er als Abtrünniger, der durch die Anordnung des Herrschers hingerichtet werden muss.
Daher gibt es keinen Raum für die Behauptung, dass Mālik Ibn Nuwaira zu Unrecht getötet wurde oder dass sein Mörder für diesen Vorfall zur Rechenschaft gezogen und mit einer Ḥadd-Strafe belegt werden müsse. Diese Auffassung ist sowohl aus sunnitischer als auch aus schiitischer Perspektive hinfällig.
Drittens: Die Überlieferungen, die berichten, dass ʿUmar Ibn al-Khaṭṭāb Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq tadelte, weil er Khālid nicht hinrichtete, und dass Abū Bakr Khālid mit der Begründung entschuldigte, er sei „ein Schwert von Allahs Schwertern“, sind nicht authentisch.
ʿAbdussalām Ibn Muḥsin Āl ʿĪsā sagt: „Die Überlieferungen über die Haltung ʿUmars, Allahs Wohlgefallen auf ihm, gegenüber Khālid Ibn al-Walīd, Allahs Wohlgefallen auf ihm, nach der Tötung Mālik Ibn Nuwairas sind nicht belegt. Zudem zeigen sie, dass die Truppe, die mit Khālid, Allahs Wohlgefallen auf ihm, war, sich über das Urteil über Mālik und seine Gefährten uneinig war: Hatten sie zum Glauben zurückgefunden, den Gebetsruf ausgerufen und das Gebet verrichtet? Oder verharrten sie in ihrem Abfall vom Islam und verweigerten die Zakāt?“14
Es ist notwendig, die bekanntesten Überlieferungen zu diesem Vorfall zu untersuchen, um ihre Falschheit aufzuzeigen.
Erste Überlieferung aus Tārīkh aṭ-Ṭabarī: „Abū Jaʿfar berichtet aus einem Schreiben, das er von as-Sariyyy Ibn Yaḥyā erhielt. Darin heißt es, dass Shuʿaib Ibn Ibrāhīm ihm überliefert habe, dass ihm Saif Ibn ʿUmar von Khuzaima Ibn Shajara al-ʿUqfānī, von ʿUthmān Ibn Suwaid, von Suwaid Ibn al-Muthʿiba ar-Riyāḥī berichtete: Khālid Ibn al-Walīd erreichte al-Biṭāḥ, fand dort jedoch niemanden vor, da Mālik seine Leute verstreut hatte, indem er ihnen ihr Vermögen verteilte und sie von der Versammlung abhielt, da er in Ungewissheit über seine Angelegenheit war. Er sagte: ‚O Banū Yarbūʿ, wir haben uns einst gegen unsere Anführer aufgelehnt, als sie uns zu diesem Glauben riefen, und wir hielten die Menschen davon ab, sich ihm anzuschließen. Doch wir haben weder Erfolg gehabt noch unser Ziel erreicht. Ich habe über diese Angelegenheit nachgedacht und festgestellt, dass die Angelegenheit ohne politische Führung in ihre Hände übergeht. Wenn also die Angelegenheit nicht von den Menschen verwaltet wird, dann hütet euch davor, gegen ein Volk anzutreten, für das sie geschaffen wurde. Zieht euch also in eure Gebiete zurück und tretet in diese Angelegenheit ein.‘ Sie folgten seinem Rat, kehrten in ihre Häuser zurück und wandten sich ihrem Besitz zu. Mālik selbst zog sich in sein Haus zurück. Als Khālid in al-Biṭāḥ ankam, sandte er seine Truppen aus und befahl ihnen, die Menschen zum Islam aufzurufen. Wer sich weigerte, sollte zu ihm gebracht und – falls er sich weiterhin weigerte – getötet werden. Zu den Anweisungen, die Abū Bakr ihnen mitgegeben hatte, gehörte: ‚Wenn ihr an einem Ort haltmacht, dann ruft den Adhān und verrichtet das Gebet. Falls die Menschen den Adhān rufen und das Gebet verrichten, lasst sie in Frieden. Falls nicht, dann bleibt euch nichts anderes übrig, als einen Überfall durchzuführen. Tötet sie in jeder erdenklichen Weise – verbrennt sie oder tötet sie auf andere Weise. Falls sie euch zum Islam folgen, fragt sie nach der Zakāt. Falls sie sie entrichten, nehmt sie an. Falls sie sich weigern, gibt es nichts anderes als den Überfall, und es wird kein Wort mehr gesprochen.‘ Schließlich wurde Mālik Ibn Nuwaira mit einer Gruppe seiner Leute aus Banū Thaʿlaba Ibn Yarbūʿ – darunter ʿĀṣim, ʿUbaid, ʿUrain und Jaʿfar – gefangen genommen und vor Khālid gebracht. Innerhalb der Einheit, die ihn gefangen nahm, kam es zu Uneinigkeit über sie. Unter ihnen befand sich Abū Qatāda, der bezeugte, dass sie den Adhān gerufen, das Gebet verrichtet und sich dem Islam angeschlossen hatten. Aufgrund dieser Meinungsverschiedenheit wurden sie über Nacht in Gewahrsam gehalten. Es war eine sehr kalte Nacht, die mit zunehmender Zeit noch kälter wurde. Khālid befahl seinem Rufer, auszurufen: ‚Erwärmt eure Gefangenen!‘ In der Sprache der Banū Kināna bedeutete dies, jemanden zu töten, denn wenn sie sagten: ‚Bedeckt einen Mann und wärmt ihn!‘, so bedeutete dies seinen Tod. In einer anderen Sprache wurde der Befehl ‚Tötet ihn!‘ mit ‚Erwärmt ihn!‘ ausgedrückt. Die Anwesenden verstanden dies daher – entsprechend ihrer eigenen Sprachgewohnheiten – als Aufforderung zur Tötung und exekutierten die Gefangenen. Ḍirār Ibn al-Azwar tötete Mālik. Als Khālid das Geschrei hörte, eilte er hinaus, doch die Tat war bereits vollbracht. Er sagte daraufhin: ‚Wenn Allah eine Angelegenheit bestimmt hat, dann geschieht sie.‘ Die Menschen waren sich uneinig über das, was geschehen war. Abū Qatāda sagte zu Khālid: ‚Das ist dein Werk!‘ Doch Khālid fuhr ihn scharf an, woraufhin Abū Qatāda wütend fortging, bis er bei Abū Bakr ankam. Abū Bakr war ebenfalls über Khālid erzürnt, bis ʿUmar ihn in dieser Angelegenheit ansprach. Doch Abū Bakr ließ sich nicht besänftigen und verlangte, dass Abū Qatāda zu ihm zurückkehrt. So kehrte Abū Qatāda zu ihm zurück und begleitete ihn nach Medina. Unterdessen heiratete Khālid Umm Tamīm, die Tochter von al-Minhāl, und wartete, bis ihre Wartezeit (Ṭuhr) beendet war. Die Araber missbilligten es, Frauen in Zeiten des Krieges zu heiraten, und machten ihm Vorwürfe. ʿUmar sagte zu Abū Bakr: ‚In Khālids Schwert liegt eine gewisse Unbesonnenheit. Falls er nicht im Recht war, dann ist es deine Pflicht, Vergeltung an ihm zu üben.‘ Er drängte Abū Bakr weiter in dieser Angelegenheit. Doch Abū Bakr war nicht dafür bekannt, Vergeltung von seinen Statthaltern oder Beamten zu fordern. Er sagte: ‚Ach, ʿUmar! Er hat eine falsche Auslegung vorgenommen und sich geirrt. Lass deine Worte gegen Khālid sein.‘ Abū Bakr leistete eine Entschädigungszahlung (Diyya) für Mālik und schrieb Khālid an, dass er sich bei ihm einzufinden habe. Khālid kam daraufhin und berichtete ihm über den Vorfall. Abū Bakr nahm seine Erklärung an, rügte ihn jedoch für die Heirat, die von den Arabern als verwerflich angesehen wurde.“15
Dies ist eine der bekanntesten Überlieferungen zu diesem Vorfall, doch sie ist sowohl hinsichtlich ihrer Überlieferungskette (Isnād) als auch inhaltlich (Matn) erfunden und ungültig. Zur Überlieferungskette:
- Sahl ist Ibn Yūsuf Ibn Sahl Ibn Mālik al-Anṣārī und ist unbekannt (Majhūl al-Ḥāl). Ibn ʿAbdul-Barr sagt: „Er ist nicht bekannt, ebenso wenig wie sein Vater.“16
- Saif Ibn ʿUmar aḍ-Ḍabbiyy. Ibn al-Jawzī schreibt: „Yaḥyā sagte: ‚Er ist schwach in der Ḥadīth-Überlieferung, ein wertloser Mensch ist besser als er.‘ Abū Ḥātim ar-Rāzī sagte: ‚Er ist als Überlieferer aufgegeben worden (Matrūk).‘ An-Nasāʾī und ad-Dāraquṭnī sagten: ‚Er ist schwach.‘ Ibn Ḥibbān sagte: ‚Er überliefert erfundene Berichte von zuverlässigen Überlieferern.‘ Er fügte hinzu: ‚Er fälscht Aḥādīth.‘“17
- Shuʿaib Ibn Ibrāhīm al-Kūfī. Adh-Dhahabī schreibt über ihn: „Er ist eine unbekannte (Majhūl) Überlieferungsperson, über die nur Sīf geschrieben hat.“18 Ibn Ḥajar sagt ebenfalls: „Er ist mit Unbekanntheit (Jahāla) behaftet [und daher nicht vertrauenswürdig].“19 Ibn ʿAdiyy ergänzt: „Shuʿaib Ibn Ibrāhīm hat einige Überlieferungen und Berichte, doch er ist nicht besonders bekannt. Das, was er an Aḥādīth und Berichten überliefert, ist nicht viel. Zudem gibt es in seinen Berichten einige Auffälligkeiten, da sie eine gewisse Feindseligkeit gegenüber den frommen Altvorderen (Salaf) enthalten.“20
Dies zeigt den Zustand dieser Überlieferungskette und macht ihre Schwäche deutlich.
Der Widerspruch im Wortlaut (Matn) dieser Überlieferung zeigt deutlich, dass die Behauptung, Mālik Ibn Nuwaira sei zu Unrecht getötet worden, keinen stichhaltigen Beweis hat.
In seiner eigenen Aussage wird berichtet: „Ich habe über diese Angelegenheit nachgedacht und festgestellt, dass die Angelegenheit ohne politische Führung in ihre Hände übergeht. Wenn also die Angelegenheit nicht von den Menschen verwaltet wird, dann hütet euch davor, gegen ein Volk anzutreten, für das sie geschaffen wurde. Zieht euch also in eure Gebiete zurück und tretet in diese Angelegenheit ein.“
Dies zeigt eindeutig, dass er seine Leute zur Annahme des Islams aufrief und ihn selbst aus Überzeugung annahm. Doch warum zog er dann nicht freiwillig mit seinem Volk zu den Muslimen? Warum forderte er sie stattdessen zur Zerstreuung auf? Zudem war ihm bekannt, dass die Armee von Khālid Ibn al-Walīd nur gegen diejenigen kämpfte, die sich der Abgabe der Zakāt verweigerten. Warum zahlte er sie dann nicht, wie Allah es vorgeschrieben hatte?
Auch in der Überlieferung heißt es: „Schließlich wurde Mālik Ibn Nuwaira mit einer Gruppe seiner Leute aus Banū Thaʿlaba Ibn Yarbūʿ – darunter ʿĀṣim, ʿUbaid, ʿUrain und Jaʿfar – gefangen genommen und vor Khālid gebracht. Innerhalb der Einheit, die ihn gefangen nahm, kam es zu Uneinigkeit über sie. Unter ihnen befand sich Abū Qatāda, der bezeugte, dass sie den Adhān gerufen, das Gebet verrichtet und sich dem Islam angeschlossen hatten. Aufgrund dieser Meinungsverschiedenheit wurden sie über Nacht in Gewahrsam gehalten […].“
Hier stellt sich die Frage: Wie kann es sein, dass sich die Soldaten, die Mālik Ibn Nuwaira festnahmen, uneinig darüber waren, ob er mit ihnen das Gebet verrichtet hatte oder nicht? Abū Qatāda behauptete, sie hätten gebetet, während andere sagten, sie hätten nicht gebetet. Diese Unstimmigkeit wirft die Frage auf: Wird hier nicht impliziert, dass die Armee von Abū Bakr und Khālid Ibn al-Walīd, die von Allah gegen Musailima den Lügner zum Sieg geführt wurde, eine Gruppe von Lügnern und Sündern war, die falsche Zeugnisse ablegten?
Dieser Bericht ist also voller innerer Widersprüche und wirft erhebliche Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit auf.
Warum hätten die Männer der Einheit Mālik Ibn Nuwaira gefangen nehmen sollen, wenn er – wie von Abū Qatāda überliefert – mit ihnen gebetet und den Islam angenommen hätte?
Außerdem wurde Khālid Ibn al-Walīd vom Gesandten Allahs ﷺ zum Befehlshaber ernannt und später von Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq in seinem Amt bestätigt. Wie könnte es also sein, dass Khālid in einer Sprache mit ihnen sprach, die seine eigenen Soldaten nicht verstanden?
Wie könnte Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq Khālid mit den Worten verteidigen: „Er hat eine falsche Auslegung vorgenommen und sich geirrt“, wenn Khālid in der Überlieferung weder eine falsche Auslegung vornahm noch einen Fehler beging? Vielmehr waren es einige Soldaten, die das Wort „Erwärmt eure Gefangenen“ missverstanden und es als Befehl zur Hinrichtung deuteten!
Weiterhin besagt die Überlieferung, dass Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq die Blutgeldzahlung (Diyya) für Mālik Ibn Nuwaira entrichtete. Was ist jedoch mit den anderen Gefangenen geschehen – wo blieb ihre Diyya? Oder war der Fehler nur auf Mālik beschränkt, während die übrigen Gefangenen rechtmäßig getötet wurden, ohne dass ihr Tod als Fehlinterpretation gewertet wurde?
Zudem behauptet die Überlieferung, dass Khālid befohlen habe, diejenigen zu verbrennen, die das Gebet verweigerten. Wo aber findet sich ein solcher Befehl in den Berichten über die Kämpfe gegen die Abtrünnigen?
Bei Allah, dies ist nichts anderes als eine eindeutige Lüge über die Gefährten des Propheten ﷺ.
Zweite Überlieferung aus Tārīkh aṭ-Ṭabarī: „Ibn Ḥumaid berichtete uns, dass Salama uns erzählte, dass Muḥammad Ibn Isḥāq von Ṭalḥa Ibn ʿAbdillāh Ibn ʿAbdurraḥmān Ibn Abī Bakr aṣ-Ṣiddīq überlieferte: Aṣ-Ṣiddīq hatte seinen Truppen folgende Anweisung gegeben: ‚Wenn ihr ein Dorf erreicht und darin den Gebetsruf (Adhān) hört, dann lasst dessen Bewohner in Ruhe, bis ihr sie fragt, was sie zurückhält. Falls ihr jedoch keinen Adhān hört, dann überfallt sie, tötet sie und verbrennt alles.‘ Unter denen, die für Mālik Ibn Nuwaira als Muslim bezeugten, war Abū Qatāda al-Ḥārith Ibn Ribʿiyy, ein Bruder von Banū Salama. Er schwor bei Allah, nach diesem Vorfall nie wieder an einem Krieg unter dem Befehl von Khālid Ibn al-Walīd teilzunehmen. Er berichtete: ‚Als wir über das Volk herfielen, erschraken sie mitten in der Nacht und griffen zu ihren Waffen. Wir sagten: „Wir sind Muslime.“ Sie antworteten: „Wir sind ebenfalls Muslime.“ Wir sagten: „Warum seid ihr dann bewaffnet?“ Sie erwiderten: „Warum seid ihr es dann?“ Wir sagten: „Wenn ihr wirklich Muslime seid, dann legt eure Waffen nieder.“ Sie gehorchten, wir beteten gemeinsam, und sie beteten mit uns.‘ Khālid rechtfertigte die Tötung Māliks damit, dass dieser zu ihm gesagt habe: ‚Ich glaube, euer Gefährte pflegte dies und jenes zu sagen.‘ Daraufhin erwiderte Khālid: ‚Zählst du ihn nicht zu deinen Gefährten?‘ Dann ließ er ihn und seine Leute hinrichten. Als die Nachricht von ihrer Hinrichtung ʿUmar Ibn al-Khaṭṭāb erreichte, wandte er sich in dieser Angelegenheit an Abū Bakr und protestierte heftig: ‚Der Feind Allahs hat einen Muslim getötet und ist dann über seine Frau hergefallen!‘ Khālid Ibn al-Walīd kehrte von seinem Feldzug zurück und betrat die Moschee, während er ein von Rost behaftetes Panzergewand trug und einen Turban um seinen Kopf gewickelt hatte, in den er Pfeile gesteckt hatte. Als er die Moschee betrat, trat ʿUmar auf ihn zu, riss ihm die Pfeile aus dem Turban und zerbrach sie, während er ihn anfuhr: ‚Ein Eroberer?! Du hast einen Muslim getötet und bist dann über seine Frau hergefallen! Bei Allah, ich werde dich mit deinen eigenen Steinen steinigen!‘ Khālid entgegnete ihm kein Wort, denn er glaubte, dass Abū Bakr die gleiche Meinung über ihn hatte wie ʿUmar. Erst als er zu Abū Bakr ging, schilderte er ihm die Geschehnisse und bat um Entschuldigung. Abū Bakr nahm seine Erklärung an und verzieh ihm, was während seines Feldzugs geschehen war. Nachdem Abū Bakr ihm verziehen hatte, verließ Khālid seine Gegenwart. ʿUmar saß noch immer in der Moschee und sagte zu ihm: ‚Komm her, du Sohn der Umm Shamla!‘ ʿUmar erkannte jedoch, dass Abū Bakr ihm verziehen hatte, weshalb er ihn nicht weiter ansprach und sich in sein Haus zurückzog. Derjenige, der Mālik Ibn Nuwaira tötete, war laut einer Überlieferung der Sklave von Ibn al-Azwar al-Asadī. Ibn al-Kalbī jedoch berichtet, dass es Ḍirār Ibn al-Azwar war.“21
Auch diese Überlieferung ist weder hinsichtlich ihrer Überlieferungskette (Isnād) noch inhaltlich (Matn) authentisch. Zur Überlieferungskette:
- Muḥammad Ibn Ḥumaid ar-Rāzī ist als schwacher Überlieferer bekannt. Adh-Dhahabī sagt über ihn: „Muḥammad Ibn Ḥumaid ar-Rāzī, der Überlieferer von Yaʿqūb al-ʿAmiyy, Jarīr und Ibn al-Mubārak, ist schwach – jedoch nicht aufgrund schlechter Merkfähigkeit. Yaʿqūb Ibn Shaiba sagt: ‚Er hat viele zweifelhafte Überlieferungen.‘ Al-Bukhārī sagt: ‚Er ist fragwürdig.‘ Abū Zurʿa sagt: ‚Er lügt.‘ An-Nasāʾī sagt: ‚Er ist nicht vertrauenswürdig.‘ Ṣāliḥ Jazara sagt: ‚Ich habe niemanden gesehen, der geschickter im Lügen ist als er und Ibn ash-Shādhakūnī.“22 Ibn Ḥajar fasst ihn zusammen als: „Ein schwacher Ḥāfiẓ.“23
- Salama Ibn al-Faḍl. Ibn al-Jawzī schreibt über ihn: „Salama Ibn al-Faḍl Abū ʿAbdillāh al-Abrash al-Anṣārī, war Qāḍī von ar-Ray. Er überlieferte die Berichte über die Kriegszüge des Propheten (Maghāzī) von Ibn Isḥāq. Ibn Rāhawaih und an-Nasāʾī stuften ihn als schwach ein. ʿAlī sagte: ‚Wir haben seine Überlieferungen verworfen.‘ Al-Bukhārī sagte: ‚Er hat zweifelhafte Berichte.‘“24
- Muḥammad Ibn Isḥāq war bekannt für Tadlīs (das Verschleiern der Quelle in der Überlieferungskette) und hat hier mit „ʿan ʿan“ (indirekter Überlieferung) berichtet. Al-Ḥāfiẓ Ibn Ḥajar schreibt: „Muḥammad Ibn Isḥāq Ibn Yasār al-Muṭṭalibī al-Madanī, der Verfasser der Maghāzī, ist wahrhaftig (Ṣadūq), aber bekannt dafür, von schwachen und unbekannten Überlieferern – und sogar noch von schlechteren als diesen – mit Tadlīs zu berichten. Darauf haben Aḥmad, ad-Dāraquṭnī und andere hingewiesen.“25 Ibn Ḥajar stuft ihn in die vierte Kategorie der Mudallisīn (Überlieferer mit Tadlīs) ein und sagt über diese Kategorie: „Die vierte Stufe umfasst diejenigen, über die Konsens besteht, dass nichts von ihren Überlieferungen akzeptiert wird, außer wenn sie explizit angeben, den Ḥadīth gehört zu haben – da sie zu oft von schwachen und unbekannten Überlieferern überlieferten, wie zum Beispiel Baqiyya Ibn al-Walīd.“26
- Ṭalḥa Ibn ʿAbdillāh Ibn ʿAbdurraḥmān Ibn Abī Bakr aṣ-Ṣiddīq at-Taimī al-Madanī. Er wird in der dritten Kategorie der Überlieferer eingestuft und als Maqbūl (akzeptabel) bezeichnet.27 Diese Kategorie bedeutet, dass seine Überlieferungen bei den meisten Gelehrten als schwach gelten. Ein Maqbūl-Überlieferer wird wie ein unbekannter (Majhūl) Überlieferer betrachtet, und die Mehrheit der Gelehrten lehnt seine Berichte ab und stuft sie als schwach ein.28
- Die Unterbrechung zwischen Ṭalḥa und dem Vorfall: Ṭalḥa wurde erst etwa zwanzig Jahre nach dem Tod von Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq geboren. Er konnte daher von seinem Urgroßvater Abū Bakr nichts direkt überliefert haben, sondern nur über eine nicht genannte, unbekannte Quelle.29
Dies zeigt deutlich, dass diese Überlieferungskette äußerst schwach ist und keine zuverlässige Grundlage bietet.
Hinsichtlich des Inhalts (Matn) dieser Überlieferung finden sich mehrere problematische Aspekte:
- Sie enthält die Behauptung, dass Menschen verbrannt werden sollten, doch dies wurde bereits zuvor als Lüge widerlegt.
- Sie erwähnt, dass nur Abū Qatāda für Māliks Islam bezeugte, was bereits kritisch analysiert wurde.
- Es wird berichtet, dass sie gemeinsam das Gebet verrichteten – wie kann dann direkt über ihren Kufr geurteilt werden, obwohl sie nebeneinander beteten? Auch dies wurde zuvor diskutiert.
- In der Überlieferung wird ʿUmar das folgende Zitat über Khālid zugeschrieben: „Der Feind Allahs hat einen Muslim getötet und ist dann über seine Frau hergefallen!“
Kann es vernünftigerweise angenommen werden, dass ʿUmar so etwas über Khālid sagte, während Abū Bakr dazu schwieg? Wo bleibt Abū Bakrs Verteidigung seines Befehlshabers, den er nach dessen Rückkehr in Schutz nahm? Oder soll dies etwa ein heuchlerisches Verteidigen gewesen sein – Allah bewahre?
Wenn diese Worte tatsächlich von ʿUmar stammen, hätte dies eine Bestrafung nach sich ziehen müssen. Warum also, so behauptet diese zweifelhafte Überlieferung, ahndete Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq diese Angelegenheit nicht?
- Zudem wird berichtet, dass ʿUmar zu Khālid sagte: „Bei Allah, ich werde dich mit deinen eigenen Steinen steinigen!“ In anderen Versionen heißt es: „Wenn ich das Amt übernehme, werde ich dich dafür zur Rechenschaft ziehen!“30
Warum führte ʿUmar dann seinen Schwur und seine Drohung nicht aus, als er das Kalifat übernahm? Hat er etwa den Vorfall mit Mālik Ibn Nuwaira vergessen? Das ist ein absurder und unsinniger Gedanke, der den Gefährten des Propheten ﷺ nicht zugeschrieben werden kann.
Daraus ergibt sich, dass diese Überlieferungen nicht standhalten und in erheblicher Weise widersprüchlich sind.
Was die Angelegenheit um die Frau von Mālik betrifft, so sagt der Historiker Dr. Muḥammad Suhail Ṭaqūsh: „Auch die Quellen variieren in ihren Berichten über den Verbleib der Witwe Mālik Ibn Nuwairas. Dabei lassen sich mehrere Fragen aufwerfen, wie zum Beispiel: Hat Khālid Umm Tamīm, die Frau Māliks, geheiratet, oder nahm er sie lediglich als Konkubine? Hat er die Ehe sofort vollzogen, oder erst nach Ablauf ihrer Wartezeit (ʿIdda)? Und wie entwickelte sich ihre Beziehung danach? Aṭ-Ṭabarī überliefert: ‚Unterdessen heiratete Khālid Umm Tamīm, die Tochter von al-Minhāl, und wartete, bis ihre Wartezeit (Ṭuhr) beendet war. Die Araber missbilligten es, Frauen in Zeiten des Krieges zu heiraten, und machten ihm Vorwürfe.‘ In einer anderen Überlieferung heißt es: ‚Khālid nahm ihre Ehefrau (die Frau Māliks) in Besitz. Einige sagten, er habe sie aus der Kriegsbeute erworben und sie dann geheiratet. Andere sagten, sie habe drei Menstruationszyklen als Wartezeit abgewartet, woraufhin er um ihre Hand anhielt, und sie ihm zustimmte.“31
Daraus ergibt sich, dass nicht belegt ist, dass Khālid in derselben Nacht mit ihr verkehrte, wie behauptet wird. Grundsätzlich erfolgte die Ehe gemäß den islamischen Bestimmungen – sei es nach Ablauf ihrer ʿIdda oder nach einer Wartezeit zur Klärung einer möglichen Schwangerschaft, wie es im Falle von Kriegsgefangenen üblich war.
Grundsätzlich sind die Handlungen eines Muslims als rechtmäßig und wohlwollend zu betrachten. Wer das Gegenteil behauptet, muss dafür einen Beweis erbringen.
Daher kann Khālid in keiner Weise Vorwürfe gemacht werden, geschweige denn, dass er der Ḥadd-Strafe für Ehebruch oder gar der Todesstrafe unterliegen würde. Solche Behauptungen sind unbegründet und haltlos.
Viertens: Wenn die Rāfiḍa Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq vorwerfen, er habe die Ḥadd-Strafe an Khālid nicht vollstreckt, was werden sie dann über ʿAlī sagen, der die Ḥadd-Strafe für jemanden aussetzte, der die Sünde der Homosexualität begangen hatte?
Im Werk al-Kāfī heißt es: „ʿAlī Ibn Ibrāhīm überlieferte von seinem Vater, von Ibn Maḥbūb, von Ibn Riʾāb, von Mālik Ibn ʿAṭiyya, von Abū ʿAbdillāh (a), dass er sagte: Während der Fürst der Gläubigen (ʿAlī) inmitten seiner Gefährten saß, kam ein Mann zu ihm und sagte: ‚O Fürst der Gläubigen, ich habe eine unmoralische Tat mit einem Jungen begangen. Reinige mich [durch die Ḥadd-Strafe]!‘ ʿAlī sagte zu ihm: ‚Geh zurück in dein Haus – vielleicht überkommt dich Reue.‘ Am nächsten Tag kam der Mann erneut und sagte: ‚O Fürst der Gläubigen, ich habe eine unmoralische Tat mit einem Jungen begangen. Reinige mich!‘ ʿAlī antwortete ihm: ‚Geh zurück in dein Haus – vielleicht überkommt dich Reue.‘ Dies wiederholte sich dreimal. Als der Mann zum vierten Mal kam, sagte ʿAlī zu ihm: ‚Der Gesandte Allahs (s) hat in einem solchen Fall drei Urteile gefällt. Wähle eines davon!‘ Der Mann fragte: ‚Welche sind das, o Fürst der Gläubigen?‘ ʿAlī antwortete: ‚Eine Enthauptung mit dem Schwert, egal, wie tief es trifft; oder du wirst mit gefesselten Händen und Füßen von einer Klippe gestoßen; oder du wirst im Feuer verbrannt.‘ Daraufhin fragte der Mann: ‚O Fürst der Gläubigen, welches ist die härteste Strafe?‘ ʿAlī sagte: ‚Das Verbrennen im Feuer.‘ Der Mann erwiderte: ‚Dann wähle ich diese Strafe, o Fürst der Gläubigen.‘ ʿAlī sagte: ‚Bereite dich darauf vor.‘ Der Mann antwortete: ‚Ja.‘ Dann betete er zwei Rakʿa und sprach in seinem Tashahhud: ‚O Allah, ich habe eine Sünde begangen, die dir bekannt ist. Aus Furcht vor ihr bin ich zu dem Nachfolger deines Gesandten und dem Cousin deines Propheten gekommen und habe ihn gebeten, mich zu reinigen. Er hat mir drei Strafen zur Wahl gestellt, und ich habe die härteste von ihnen gewählt. O Allah, ich bitte dich, dass diese Strafe eine Sühne für meine Sünden sei und dass du mich in der Jenseitswelt nicht erneut mit deinem Feuer verbrennst.‘ Dann stand er unter Tränen auf, bis er sich in die Grube setzte, die der Fürst der Gläubigen (a) für ihn hatte ausheben lassen, während er die Flammen um sich auflodern sah. Da begann ʿAlī (a) zu weinen, und auch seine Gefährten weinten alle. Daraufhin sagte ʿAlī (a) zu ihm: ‚Steh auf, denn du hast die Engel des Himmels und die Engel der Erde zum Weinen gebracht. Allah hat deine Reue angenommen. Steh auf und kehre nie wieder zu dem zurück, was du getan hast.‘“32
Tatsächlich haben sie die Aussetzung der Ḥadd-Strafen trotz eines eindeutigen Geständnisses zu einer exklusiven Eigenschaft des Imams erklärt. An-Nūrī hat in seinem Mustadrak ein eigenes Kapitel mit dem Titel: „Kapitel darüber, dass niemand außer dem Imam die Ḥadd-Strafen, die Allah festgesetzt hat, erlassen darf.“
Er zitierte darin eine Überlieferung von Abū Jaʿfar Muḥammad Ibn ʿAlī (a), in der es heißt: „Niemand außer dem Imam darf die Ḥadd-Strafen, die Allah festgesetzt hat, erlassen.“33
Wie also kann es erlaubt sein, dass nur der Imam die Ḥadd-Strafen Allahs außer Kraft setzt, während es anderen nicht erlaubt ist?
Werden die Rāfiḍa sagen, dass ihre Imame mit den Geboten der Sharīʿa und den Ḥadd-Strafen spielen? Oder sind solche Anschuldigungen bei ihnen nur auf die Gefährten des Gesandten Allahs ﷺ beschränkt?!
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- Shubuhāt al-Ghuluw ʿinda ash-Shīʿa von ʿAbdurrasūl al-Ghifār; Bd. 1, S. 181. ↩︎
- Taʿrīb Kāmil al-Bahāʾī von ʿImāduddīn aṭ-Ṭabarī; Bd. 1, S. 178. ↩︎
- Al-ʿAwāṣim min al-Qawāṣim von Ibn al-ʿArabī, S. 219, Dār al-Jīl. ↩︎
- Al-Ḥadāʾiq an-Nāḍira, Bd. 18, S. 310. ↩︎
- Aṭ-Ṭabaqāt al-Kubrā von Ibn Saʿd; S. 533-540. ↩︎
- Ṣaḥīḥ wa Ḍaʿīf Tārīkh aṭ-Ṭabarī von Muḥammad Ibn Ṭāhir al-Barzanjī; Bd. 8, S. 57. ↩︎
- Ṭabaqāt Fuḥūl ash-Shuʿarāʾ von Ibn Sallām al-Jumaḥī; Bd. 1, S. 207. ↩︎
- Kitāb ar-Ridda von al-Wāqidī; S. 107. ↩︎
- An-Nisāʾ (Die Frauen) 4:65. ↩︎
- Aḥkām al-Qurʾān von al-Jaṣṣāṣ, Bd. 3, S. 181, ediert von Qamḥāwī. ↩︎
- Al-Qāḍī Abū Yaʿlā wa Kitābuhu Masāʾil al-Īmān – Dirāsa wa-Taḥqīq von Saʿūd Ibn ʿAbdul-ʿAzīz al-Khalaf, S. 330-332. ↩︎
- Kashf al-Ghiṭāʾ ʿan Mubhamāt ash-Sharīʿa al-Gharrāʾ von Jaʿfar Kāshif al-Ghiṭāʾ; Bd. 4, S. 367, Ṭabʿat al-Ḥadītha. ↩︎
- Tadhkirat al-Fuqahāʾ von al-Ḥillī; Bd. 5, S. 7. ↩︎
- Dirāsa Naqdiyya fī l-Marwiyyāt al-Wārida fī Shakhṣiyyat ʿUmar Ibn al-Khaṭṭāb wa Siyāsatihi al-Idāriyya (Kritische Studie zu den überlieferten Berichten über die Persönlichkeit ʿUmar Ibn al-Khaṭṭābs und seine Verwaltungspolitik) von ʿAbdussalām Ibn Muḥsin Āl ʿĪsā; Bd. 1, S. 535. ↩︎
- Tārīkh aṭ-Ṭabarī; Bd. 3, S. 277-279. ↩︎
- Lisān al-Mīzān von Ibn ʿAbdul-Barr; Bd. 3, S. 122. ↩︎
- Aḍ-Ḍuʿafāʾ wa l-Matrūkūn von Ibn al-Jawzī; Bd. 2, S. 35. ↩︎
- Mīzān al-Iʿtidāl von Adh-Dhahabī; Bd. 2, S. 275. ↩︎
- Lisān al-Mīzān von Ibn Ḥajar; Bd. 4, S. 247, ed. Abū Ghudda. ↩︎
- Al-Kāmil fī Ḍuʿafāʾ ar-Rijāl von Ibn ʿAdiyy; Bd. 5, S. 7. ↩︎
- Tārīkh aṭ-Ṭabarī; Bd. 3, S. 279-280. ↩︎
- Al-Mughnī fī aḍ-Ḍuʿafāʾ von adh-Dhahabī; Bd. 2, S. 573. ↩︎
- Taqrīb at-Tahdhīb von Ibn Ḥajar; Bd. 1, S. 475. ↩︎
- Aḍ-Ḍuʿafāʾ wa l-Matrūkūn von Ibn al-Jawzī; Bd. 2, S. 11. ↩︎
- Ṭabaqāt al-Mudallisīn von Ibn Ḥajar; Bd. 1, S. 51 ↩︎
- Ṭabaqāt al-Mudallisīn von Ibn Ḥajar; Bd. 1, S. 13. ↩︎
- Taqrīb at-Tahdhīb von Ibn Ḥajar; S. 282. ↩︎
- Muṣṭalaḥ Maqbūl ʿinda Ibn Ḥajar wa Taṭbīqātuhu ʿalā ar-Ruwwāt min aṭ-Ṭabaqatain ath-Thāniya wa th-Thālitha fī Kutub as-Sunan al-Arbaʿa von Muḥammad Rāghib Rāshid al-Jaiṭān, Masterarbeit, 2010, S. 277. ↩︎
- Tārīkh al-Islām von adh-Dhahabī (Bd. 3, S. 251; ed. Bashshār) und ath-Thiqāt von Ibn Ḥibbān (Bd. 4, S. 392). ↩︎
- Tārīkh al-Khamīs fī Aḥwāl Anfus an-Nafīs von ad-Diyār Bakrī; Bd. 2, S. 209. ↩︎
- Tārīkh al-Khulafāʾ ar-Rāshidīn – al-Futūḥāt wa l-Injāzāt as-Siyāsiyya von Dr. Muḥammad Suhail Ṭaqūsh; S. 79. ↩︎
- Al-Kāfī von al-Kulainī; Bd. 14, S. 79. Al-Majlisī sagt: „Dieser Ḥadīth ist ḥasan (gut).“ (Mirʾāt al-ʿUqūl; Bd. 23, S. 306) ↩︎
- Mustadrak al-Wasāʾil von an-Nūrī, Bd. 18, S. 22. ↩︎