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8. Scheinargument: Die Argumentation der Schiiten mit dem Vers: „Und jedes Volk hat einen, der es rechtleitet (Hād).“

Das Scheinargument:

Der Shīʿa-Gelehrte Ibrāhīm al-Mūsawī az-Zanjānī (gest. 1999 n. Chr.) argumentiert in seinem Buch ʿAqāʾid al-Imāmiyya (Glaubensgrundsätze der Imāmiyya) unter der Überschrift „Die Qurʾān-Verse, die auf die Imāma von ʿAlī durch die Auslegung der Exegeten hinweisen“. Er schreibt:

„Sechstens: Die Sunniten und die Shīʿa haben durch zahlreiche Überlieferungswege vom Propheten (s) berichtet, dass er sagte: ‚Ich bin der Warner, und ʿAlī ist der rechtleitende Führer. Durch dich, o ʿAlī, werden die Rechtgeleiteten rechtgeleitet.‘ Daraus ergibt sich, dass ʿAlī ein Imām ist, entsprechend der Aussage Allahs: „Hat jemand, der zur Wahrheit leitet, ein größeres Anrecht darauf, dass man ihm folgt, oder jemand, der nur [dann] die Rechtleitung findet, wenn er [selbst] rechtgeleitet wird? Was ist denn mit euch? Wie urteilt ihr?“1 Dieser Vers weist ebenfalls darauf hin, dass die Imāmiyya im Recht ist, da keine Zeit ohne einen rechtleitenden Beweis (Ḥujja Hād) sein kann.“2

Antwort auf das Scheinargument:

Erstens: Dieses Argument basiert auf Überlieferungen, nicht auf einem Beweistext aus dem Qurʾān.

Das Argument, das die Schiiten anführen, stützt sich letztlich auf Überlieferungen und nicht auf den eigentlichen Text des Qurʾān, wie sie es darzustellen versuchen. Im Wortlaut des Verses wird weder ʿAlī Ibn Abī Ṭālib noch die Imāma einer Person erwähnt. Vielmehr handelt es sich um eine klare Ansprache an den Propheten ﷺ, in der festgelegt wird, dass Allah für jedes Volk einen rechtleitenden Führer bestimmt hat.

Damit fällt dieser Vers aus der Kategorie der eindeutigen Beweistexte (Muḥkam) in die der mehrdeutigen Texte (Mutashābih), da er der Interpretation unterliegt. Die Zwölfer-Shīʿa stützen sich jedoch – wie ihre Gelehrten betonen – bei der Beweisführung zur Imāma ausschließlich auf eindeutige und klare Beweistexte, nicht auf mehrdeutige.

Dies wird bereits durch die Aussage von ash-Sharīf al-Murtaḍā bestätigt, der sagt: „Die Imāmiyya folgt dem klaren Beweistext (Naṣṣ Jaliyy) zur Imāma von zwölf Imāmen aus der Familie des Propheten ﷺ.“3

Ein klarer Beweistext benötigt keine weitere Erklärung. Dies wird auch von aṭ-Ṭūsī, dem „Sheikh der Shīʿa“, unterstrichen, der die Begriffe „Muḥkam“ und „Mutashābih“ wie folgt definiert: „Der Muḥkam im Qurʾān ist das, dessen Bedeutung ohne zusätzliche Hinweise oder Indizien eindeutig ist. Der Mutashābih hingegen ist das, dessen Bedeutung nicht klar ist, bis ein Hinweis darauf gegeben wird.“4

Zweitens: Wenn dieses Argument den Imāmiyya erlaubt ist, dann auch anderen.

Wenn es den Schiiten erlaubt ist, sich auf eine solch allgemeine Aussage zu stützen, dann könnte auch jede andere Gemeinschaft oder Sekte behaupten, dass ihr Anführer der in diesem Vers gemeinte rechtleitende Führer (Hādī) sei. Die Behauptung der Imāmiyya hat also keinen Vorrang vor den Behauptungen anderer, da der Beweistext nicht das enthält, was sie daraus ableiten.

Drittens: Die Schwäche des herangezogenen Beweises aus der Überlieferung.

Die Überlieferung, auf die sich az-Zanjānī stützt, ist nicht authentisch. Zahlreiche Gelehrte haben ihre Schwäche in verschiedenen Werken belegt und sie als unhaltbar eingestuft. So erklärten Gelehrte wie adh-Dhahabī (was Ibn Ḥajar bestätigte), Ibn Kathīr und ash-Shawkānī die Überlieferung für fragwürdig.5 Der Gelehrte al-Albānī ging sogar noch weiter und stufte die Überlieferung als erfunden ein: „Der Ḥadīth: ‚Ich bin der Warner, und ʿAlī ist der rechtleitende Führer. Durch dich, o ʿAlī, werden die Rechtgeleiteten rechtgeleitet [nach mir]6.‘7 Somit ist auch der überlieferte Beweis, auf den sie sich stützen, nichtig, und jede darauf aufbauende Schlussfolgerung verfällt ebenfalls.“

Einwand und seine Antwort: Die Verbesserung der Überlieferungskette durch al-Ḥāfiẓ Ibn Ḥajar.

Einige Anhänger der Zwölfer-Shīʿa haben mit der Behauptung argumentiert, dass al-Ḥāfiẓ Ibn Ḥajar die Überlieferungskette dieser Überlieferung verbessert habe. Dieses Argument ist jedoch unzutreffend.

(a) Die Schwächung der Überlieferung durch Ibn Ḥajar selbst im Kontext der zitierten Aussage.

Al-Ḥāfiẓ Ibn Ḥajar sagte: „Bemerkenswert ist, was aṭ-Ṭabarī mit einer guten Überlieferungskette aus der Überlieferung von Saʿīd Ibn Jubair von Ibn ʿAbbās berichtet hat: Als dieser Vers herabgesandt wurde, legte der Gesandte Allahs ﷺ seine Hand auf seine Brust und sagte: ‚Ich bin der Warner.‘ Dann deutete er auf ʿAlī und sagte: ‚Du bist der Rechtleitende. Durch dich werden die Rechtgeleiteten nach mir rechtgeleitet.‘ Falls dies authentisch ist, dann ist die Bedeutung der Leute spezifischer als zuvor, zum Beispiel die Banū Hāshim. Ibn Abī Ḥātim und ʿAbdullāh Ibn Aḥmad überlieferten in Ziyādāt al-Musnad sowie Ibn Mardawaih durch as-Suddī von ʿAbdu-Khair von ʿAlī, der sagte: ‚Der Rechtleitende ist ein Mann aus den Banū Hāshim.‘ Einige der Überlieferer fügten hinzu: ‚Er ist ʿAlī.‘ Sie scheinen dies aus der vorherigen Überlieferung entnommen zu haben. Doch in den Überlieferungsketten beider Berichte befinden sich Anhänger der Shīʿa. Wäre dies wirklich authentisch, gäbe es keine Widersprüche unter den Überlieferern.“8

Al-Ḥāfiẓ Ibn Ḥajar leitete seine Ausführungen mit einer Verwunderung über das ein, was aṭ-Ṭabarī mit einer „guten Überlieferungskette“ überliefert hat. Anschließend äußerte er Zweifel an der Authentizität mit den Worten: „Falls dies authentisch ist.“ Es ist bekannt, dass diese Formulierung Zweifel an der Gültigkeit signalisiert. Abschließend betonte er: „Wäre dies wirklich authentisch, gäbe es keine Widersprüche unter den Überlieferern.“

Daraus lässt sich folgern: Die Aussage von al-Ḥāfiẓ deutet lediglich auf eine Verbesserung der Überlieferungskette hin. Es ist jedoch allgemein bekannt, dass die bloße Verbesserung der Überlieferungskette nicht die Authentizität der Überlieferung an sich garantiert. Vielmehr weist dies auf Schwächen hin, da andere Bedingungen für die Authentizität – wie die Freiheit von Widersprüchen oder verborgenen Mängeln – nicht erfüllt sind. Aus diesem Grund verdeutlichen die von al-Ḥāfiẓ gewählten Formulierungen eindeutig, dass die Überlieferung nicht als zuverlässig angesehen werden kann.

Al-Ḥāfiẓ Abū ʿAmr Ibn aṣ-Ṣalāḥ (gest. 1245 n. Chr.) sagte: „Die Aussage ‚Dies ist eine Überlieferung mit einer authentischen Überlieferungskette‘ oder ‚mit einer guten Überlieferungskette‘ ist nicht gleichbedeutend mit der Aussage ‚Dies ist eine authentische Überlieferung‘ oder ‚eine gute Überlieferung‘. Denn es kann gesagt werden, dass eine Überlieferung ‚eine authentische Überlieferungskette‘ hat, jedoch selbst nicht authentisch ist, weil sie widersprüchlich ist oder verborgene Mängel aufweist. Wenn jedoch ein vertrauenswürdiger Verfasser bei dieser Formulierung verbleibt, ohne auf Mängel oder Widersprüche hinzuweisen, dann ist es naheliegend, dass er die Überlieferung als authentisch ansieht. Denn die Abwesenheit von Mängeln oder Schwächen ist die ursprüngliche und naheliegende Annahme – und Allah weiß es am besten.“9

(b) Die explizite Schwächung des Berichts durch al-Ḥāfiẓ an anderer Stelle.

Wir haben festgestellt, dass al-Ḥāfiẓ die Überlieferung in Lisān al-Mīzān erwähnt und das Urteil von adh-Dhahabī darüber übernommen hat. Er schreibt: „Ibn al-Aʿrābī sagte: Uns berichtete al-Faḍl Ibn Yūsuf al-Juʿfī von al-Ḥasan Ibn al-Ḥusain al-Anṣārī in der Moschee von Ḥabbat al-ʿArnī, von Muʿādh Ibn Muslim, von ʿAṭāʾ Ibn as-Sāʾib, von Saʿīd, von Ibn ʿAbbās über den Vers „Du bist aber nur ein Überbringer von Warnungen. Und jedes Volk hat einen, der es rechtleitet.“10, dass der Prophet sagte: ‚Ich bin der Warner, und ʿAlī ist der Führer. Mit dir, o ʿAlī, finden die Rechtgeleiteten den Weg.‘ Ibn Jarīr überlieferte dies in seinem Tafsīr von Aḥmad Ibn Yaḥyā, von al-Ḥasan, von Muʿādh. Muʿādh ist jedoch unbekannt (Nakira), und möglicherweise liegt das Problem bei ihm.“11

Viertens: Der Gesandte Allahs ﷺ ist der Hādī (Leitende) für diese Gemeinschaft.

Die richtige Auslegung der Āya, die mit der Weisheit des Offenbarungstextes übereinstimmt, hat der Qurʾān-Gelehrte Muḥammad al-Amīn ash-Shanqīṭī (gest. 1974 n. Chr.) erwähnt: „Die offensichtlichste Aussage zu dieser edlen Āya ist, dass mit ‚Qawm‘ die Gemeinschaft (Umma) gemeint ist und mit ‚Hādī‘ der Gesandte. Das wird durch die Aussage des Erhabenen bestätigt: „Jede Gemeinschaft hat einen Gesandten“12, sowie Seine Aussage: „Und es gibt keine Gemeinschaft, in der nicht ein Warner vorangegangen wäre“13, und Seine Aussage: „Und Wir haben ja bereits in jeder Gemeinschaft einen Gesandten erweckt.“1415

Es wurde eingewandt, dass „Qawm“ spezifischer ist als „Umma“. Dazu sagte er: „Im Qurʾān wird der Begriff ‚Qawm‘ häufig für ‚Umma‘ verwendet, wie in der Aussage: „Und Wir sandten ja bereits Nūḥ zu seinem Volk (Qawm).“16, oder: „Und [Wir sandten] zu ʿĀd ihren Bruder Hūd. Er sagte: „O mein Volk (Qawm) […].““17, und: “ Und [Wir sandten] zu Thamūd ihren Bruder Ṣāliḥ. Er sagte: „O mein Volk (Qawm) […].““18 und Ähnliches. Nach dieser Auslegung ist ‚Qawm‘ in der Aussage: „Und jedes Volk (Qawm) hat einen, der es rechtleitet (Hād)“ allgemeiner zu verstehen als das, was sprachlich allein durch ‚Qawm‘ bezeichnet wird. Dies wird durch den Ḥadīth von Muʿāwiya Ibn Ḥaida al-Qushairī, Allah Wohlgefallen auf ihm, in den Sunan– und Musnad-Werken verdeutlicht: ‚Ihr seid die Siebzigste der Gemeinschaften (Umma) […].‘ Es ist bekannt, dass das, was sprachlich als ‚Qawm‘ bezeichnet wird, ein Vielfaches der siebzig genannten Gemeinschaften übersteigt. Der Kern dieses vierten Aspekts ist, dass die Āya in ihrer Bedeutung der Aussage ähnelt: „Und es gibt keine Gemeinschaft, in der nicht ein Warner vorangegangen wäre“19, sowie: „Jede Gemeinschaft hat einen Gesandten“20 Daran besteht kein Zweifel, da die Anzahl der Gemeinschaften gemäß dem Ḥadīth auf siebzig begrenzt ist. Die Vorfahren des ‚Qawm‘, die beispielsweise nicht gewarnt wurden, wie in der Aussage: „Damit du ein Volk warnst, dessen Väter nicht gewarnt wurden“21, gehören nicht zu einer eigenständigen Gemeinschaft, sodass ein Problem in Bezug auf die Aussage entsteht: „Und es gibt keine Gemeinschaft, in der nicht ein Warner vorangegangen wäre.“ Vielmehr sind sie ein Teil einer größeren Gemeinschaft.“22

Fünftens: Die Auslegung der Imāmiyya führt zur Aberkennung der Rechtleitung des Propheten ﷺ.

Wenn die Imāmiyya die Aussage Allahs, des Erhabenen, „Und jedes Volk hat einen, der es rechtleitet“, so auslegt, dass damit ʿAlī Ibn Abī Ṭālib, Allahs Wohlgefallen auf ihm, gemeint ist, dann bedeutet dies, dass dem Propheten ﷺ die Eigenschaft der Rechtleitung aberkannt wird. Dies impliziert, dass ʿAlī die Aufgabe der Einladung zum Glauben übertragen wurde und dass er der Prophet dieser Umma ist, der sie rechtleitet – sei es zur Zeit des Propheten ﷺ oder danach bis zum Tag der Auferstehung.

Sechstens: Die Herleitung der Imāma aus diesem Vers führt konsequenterweise dazu, sie dem Propheten ﷺ abzusprechen.

Wenn die Imāmiyya die Imāma aus dem Wortlaut dieses Verses ableitet, sprechen sie dem Propheten ﷺ diese Rolle durch eben diese Interpretation ab. Darüber hinaus wird sie auch den Imāmen, die nach ʿAlī kamen, aberkannt, solange der Vers ihn als den gemeinten Hādī (Rechtleiter) bezeichnet. Daher ist es offensichtlicher und korrekter, dass der Hādī im Vers niemand anderes als der Prophet ﷺ selbst ist. Diese Auslegung steht im Einklang mit den klaren Beweisen des Qurʾān, sowohl in ihrer Bedeutung als auch in ihrem Wortlaut. Der Prophet ﷺ wird im Qurʾān ausdrücklich als jemand beschrieben, der zum geraden Weg rechtleitet. Wie könnte man sich von dieser festen Beschreibung entfernen und sie jemand anderem zuschreiben?

Sheikh al-Islām Ibn Taimiyya sagt dazu: „Wahrlich, Allah, der Erhabene, hat Muḥammad ﷺ zum Rechtleiter gemacht, indem Er sagte: „Und du leitest ja wahrlich zu einem geraden Weg.“23 Wie könnte man jemanden zum Hādī machen, der nicht mit dieser Eigenschaft beschrieben wird, und dies einem anderen vorziehen, der damit beschrieben wird?“24

Siebtens: Die Trennung zwischen Rechtleitung und Imāma.

Es besteht kein Zusammenhang zwischen Rechtleitung und Imāma. Ein Mensch kann durch jemanden rechtgeleitet werden, ohne dass dieser eine Führungsposition oder Imāma innehat. Wäre Rechtleitung zwangsläufig mit Imāma verbunden, dann gäbe es für niemanden Rechtleitung, seit der zwölfte Imām der Imāmiyya vor mehr als tausend Jahren abwesend ist. Folglich müsste die gesamte Gemeinschaft der Imāmiyya bis zum heutigen Tag in die Irre gegangen sein.

Sheikh al-Islām Ibn Taimiyya sagt dazu: „Die Rechtleitung durch eine Person kann auch ohne ihre Herrschaft über andere geschehen, so wie man durch einen Gelehrten rechtgeleitet wird.“25

Achtens: Die praktische Realität widerspricht ihrer Auslegung der Āya oder erhebt ihre Gelehrten zu Imāmen.

Die Gelehrten der Imāmiyya betrachten die Überlieferer der Aḥādīth von den Imāmen als diejenigen, durch die der Beweis vor den Geschöpfen erbracht wird. Somit wird die Rechtleitung ohne diesen sogenannten Hādī erreicht! Auch wenn keine Überlieferer der Aḥādīth der Imāme vorhanden sind, erfolgt die Rechtleitung durch die Gelehrten der Imāmiyya, und die Menschen am Tag der Auferstehung folgen diesen Gelehrten.

Dazu sagt der Shīʿa-Gelehrte Muḥammad Āṣif Muḥsinī (gest. 2019 n. Chr.): „Der allgemeine Wortlaut von Allahs Aussage: „[Gedenke] des Tages, da Wir alle Menschen mit ihrem [jeweiligen] Anführer rufen werden.26 impliziert, dass Allah am Tage der Auferstehung jede Gruppe von Menschen mit ihrem Führer aufruft, dem sie gefolgt sind, sei dieser gerecht oder ungerecht wie Firʿawn (Pharao): Er wird seinem Volk am Tag der Auferstehung vorangehen. Er führt sie wie zur Tränke ins (Höllen)feuer hinab.“27 Die Grundlage für die Versammlung einer Gruppe von Menschen ist die Nachahmung eines einzigen Führers. Wenn es mehrere Führer gibt, selbst in derselben Zeit, werden sie jeweils getrennt aufgerufen. Zur Zeit der Verborgenheit des Mahdī kann man sagen, dass die Gläubigen mit ihren Gelehrten oder Herrschern aufgerufen werden, und zwar sichtbar mit ihnen, nicht jedoch mit ihm selbst direkt. Denn er ist ein Führer, dem Gehorsam geschuldet ist und an den man glauben muss, aber er ist nicht tatsächlich ein aktiver Führer. Denn die Gläubigen folgen tatsächlich ihren Gelehrten in Rechtsurteilen und Urteilen, nicht ihm. Er hat keine Urteile, keine Fatāwā, außer in seltenen Fällen, und er trifft keine Entscheidungen unter den Menschen. Daher: Lasst uns nachdenken. Auf jeden Fall unterstützen die offensichtlichen Bedeutungen der Āya die Überlieferungen zu diesem Thema.“28

Wenn also die Shīʿa-Gelehrten die Rechtleitenden der Shīʿa sind und jeder, der nach ihrer Interpretation der Āya durch jemanden rechtgeleitet wird, ein unfehlbarer Imām sein muss, dann folgt daraus, dass ihre Gelehrten unfehlbare Imāme sind!

Neuntens: Widerspruch in den Aussagen von az-Zanjānī zur Botschaft des Qurʾān.

Seine Aussage, dass dies ein Beweis dafür sei, dass die Erde niemals ohne einen Imām als Beweis (Ḥujja) verbleiben kann, ist weder im Islam noch in der Religion der Zwölfer-Shīʿa haltbar. Allah sagt im Qurʾān: „Damit du ein Volk warnst, zu denen noch kein Warner vor dir gekommen ist.“29 Wer war dann der Beweis gegen diese Menschen, zu denen kein Warner gekommen war?

Sogar in den Büchern der Imāmiyya wird überliefert, dass die Erde in bestimmten Zeiten keinen unfehlbaren Imām hatte. Im Buch at-Tawḥīd von aṣ-Ṣadūq und anderen Werken wird von Zurāra über Abū Jaʿfar berichtet: „Am Tag der Auferstehung wird Allah von sieben [Kategorien von Menschen] Rechenschaft verlangen: 1. vom Kind, 2. von dem, der zwischen zwei Propheten starb […].“30

Wir sagen: Wenn die Imāme oder die Erben der Propheten ein Beweis wären und die Erde niemals ohne sie auskommt, warum würde dann jemand, der zwischen zwei Propheten verstorben ist, gegenüber Allah argumentieren, dass kein Beweis gegen ihn aufgestellt wurde – und Allah würde seine Argumentation akzeptieren?

Zudem wird diese Behauptung, die az-Zanjānī und andere Gelehrte der Imāmiyya auf Grundlage einiger überlieferter Berichte, wie sie etwa im al-Kāfī zu finden sind – nämlich dass die Erde niemals ohne einen Beweis bleibt – aufgestellt haben, auch durch andere Überlieferungen von den Imāmen selbst widerlegt.

So berichtet Zaid an-Narsī von Muḥammad Ibn ʿAlī al-Ḥalabī über Abū ʿAbdullāh, dass er sagte: „Ich fragte Abū ʿAbdullāh (a): Gab es eine Zeit, in der die Erde existierte, aber kein Beweis (Ḥujja) auf ihr war?“ Er antwortete: „Ja, es gab eine Zeit, in der es auf der Erde weder einen Gesandten, noch einen Propheten, noch einen Beweis gab, nämlich zwischen Ādam und Nūḥ während der Zeitspanne ohne Offenbarung. Wenn du diese Leute darüber fragst, würden sie sagen: ‚Die Erde war niemals ohne einen Beweis‘ – aber sie lügen. Es war vielmehr etwas, das Allah in Seinem Willen beschlossen hat: „Dann schickte Allah die Propheten als Verkünder froher Botschaft und als Überbringer von Warnungen.“31 Ebenso gab es zwischen ʿĪsā und Muḥammad (s) eine Zeitspanne, in der es keinen Propheten, keinen Gesandten und keinen Gelehrten gab. Dann sandte Allah Muḥammad (s) als Überbringer froher Botschaft, Warner und als Rufer.“32

Und diejenigen, die an den Propheten geglaubt haben: Haben sie die Rechtleitung allein durch den Glauben an seine Prophetenschaft und ihre Unterwerfung unter ihn erlangt, oder mussten sie sich erst durch ʿAlī leiten lassen, damit ihnen Rechtleitung und Glaube bestätigt werden?

Gleiches gilt für diejenigen, die vor der Offenbarung dieser Āya an den Propheten ﷺ glaubten und verstarben: War ihnen die Rechtleitung und der Glaube gesichert, oder starben sie ohne Rechtleitung und Glaube?

______________________

  1. Yūnus (Jona) 10:35. ↩︎
  2. ʿAqāʾid al-Imāmiyya al-Ithnā-ʿAshriyya von Ibrāhīm al-Mūsawī az-Zanjānī, S. 81-85. ↩︎
  3. Rasāʾil al-Murtaḍā von ash-Sharīf al-Murtaḍā; Bd. 2, S. 264. ↩︎
  4. At-Tibyān von aṭ-Ṭūsī; Bd. 2, S. 394. ↩︎
  5. Adh-Dhahabī erwähnte in seiner Biografie diesen Ḥadīth, dass er zu den problematischen Berichten gehört, und zitierte ihn aus der Überlieferung von Ibn al-Aʿrābī mit seiner Überlieferungskette. Er sagte: „Muʿādh ist eine unbekannte Person, möglicherweise liegt der Fehler bei ihm.“ Dies wurde von al-Ḥāfiẓ in Lisān al-Mīzān bestätigt. Al-Ḥāfiẓ Ibn Kathīr sagte in seinem Tafsīr (Bd. 4, S. 499): „Dieser Ḥadīth weist eine starke Absonderlichkeit auf.“ Dies wurde ebenfalls von ash-Shawkānī in Fatḥ al-Qadīr (Bd. 3, S. 66) bestätigt. Der Shīʿa-Gelehrte aṭ-Ṭabarī al-Āmilī (nicht zu wechseln mit dem sunnitischen Gelehrten aṭ-Ṭabarī) schwieg sich in seinem Tafsīr (Bd. 3, S. 427) zu diesem Ḥadīth aus. Siehe auch: Silsilat al-Aḥādīth aḍ-Ḍaʿīfa wa l-Mawḍūʿa von al-Albānī (Bd. 10, S. 539). ↩︎
  6. Der Ḥadīth ist erfunden (Mawḍūʿ): Überliefert wurde er von Ibn Jarīr at-Ṭabarī in seinem Tafsīr (Bd. 13, S. 7), von ad-Dailamī (Bd. 1, S. 310-311) in Zahr al-Firdaws und von Ibn ʿAsākir (Bd. 12, S. 154) über die Überlieferungskette von al-Ḥasan Ibn al-Ḥusain al-Anṣārī: „Er berichtete uns von Muʿādh Ibn Muslim, von ʿAṭāʾ Ibn as-Sāʾib, von Saʿīd Ibn Jubair, von Ibn ʿAbbās, der sagte: ‚Als der Vers „Du bist aber nur ein Überbringer von Warnungen. Und jedes Volk hat einen, der es rechtleitet“ offenbart wurde, sagte der Prophet ﷺ […].“
    Al-Albānī sagte: „Diese Überlieferung hat eine dunkle Kette und weist drei Mängel auf: Der erste: Die Verwirrung (Ikhtilāṭ) von ʿAṭāʾ Ibn as-Sāʾib. Der zweite: Muʿādh Ibn Muslim. Adh-Dhahabī sagte in seiner Biografie über ihn: ‚Unbekannt.‘ Er überlieferte von Shuraḥbīl Ibn as-Simṭ, der ebenfalls unbekannt ist. Er überlieferte von ʿAṭāʾ Ibn as-Sāʾib eine falsche Überlieferung, die wir bei al-Ḥasan Ibn al-Ḥusain anführten. Der dritte: Al-Ḥasan Ibn al-Ḥusain al-Anṣārī, auch bekannt als al-ʿUrainī, ist verdächtig. Einige Aussagen der Gelehrten über ihn wurden bereits unter Ḥadīth-Nr. 4885 erwähnt, weshalb eine Wiederholung unnötig ist.“ ↩︎
  7. Al-Albānī sagte: „Es wurde berichtet, dass die Überlieferung auch als Mawqūf überliefert wurde: Ḥusain Ibn Ḥasan al-Ashqar überlieferte: ‚Manṣūr Ibn Abī l-Aswad berichtete uns, von al-Aʿmash, von al-Minhāl Ibn ʿAmr, von ʿAbbād Ibn ʿAbdillāh al-Asadī, von ʿAlī: „Du bist aber nur ein Überbringer von Warnungen. Und jedes Volk hat einen, der es rechtleitet“ Da sagte ʿAlī: Der Gesandte Allahs ﷺ ist der Warner, und ich bin der Rechtleitende.‘ Überliefert bei al-Ḥākim (Bd. 3, S. 129-130) und Ibn ʿAsākir (Bd. 12, S. 154/1) von ʿAbdurraḥmān Ibn Muḥammad Ibn Manṣūr al-Ḥārithī. Al-Ḥākim sagte: ‚Der Isnād ist authentisch.‘ Adh-Dhahabī wies dies jedoch zurück und sagte: ‚Vielmehr ist es eine Lüge. Möge Allah den Fälscher verfluchen.‘
    Ich (al-Albānī) sage: Al-Ḥākim hat den Fälscher nicht namentlich benannt, doch ich halte Ḥusain al-Ashqar für den Verantwortlichen, da er als aufgegeben (Matrūk) eingestuft wird, wie bereits bei Ḥadīth-Nr. 358 erklärt wurde. Adh-Dhahabī sagte über ihn in einer späteren Überlieferung in At-Talkhīṣ: ‚Al-Ashqar wurde als vertrauenswürdig eingestuft, aber Ibn ʿUdayy hat ihn beschuldigt.‘ Was den Überlieferer al-Ḥārithī betrifft, sagte Ibn ʿUdayy: ‚Er berichtete Dinge, die nicht bestätigt wurden.‘ Ad-Dāraquṭnī und andere sagten: ‚Er ist nicht stark.‘
    Ein weiteres Indiz für die Absonderlichkeit dieses Ḥadīth ist, dass ʿAbdu-Khair ihn von ʿAlī mit folgendem Zusatz überlieferte: ‚[…] in Bezug auf den erwähnten Vers, sagte der Gesandten Allahs ﷺ: ‚Der Warner und der Rechtleitende sind Männer aus dem Stamm der Banū Hāshim.‘ Überliefert bei ʿAbdullāh Ibn Aḥmad in den Zawāʾid al-Musnad (Bd. 1, S. 126) und von ihm bei Ibn ʿAsākir. ʿUthmān Ibn Abī Shaiba berichtete: ‚Muṭṭalib Ibn Ziyād berichtete uns von as-Suddī. Dies ist eine authentische Kette, deren Männer vertrauenswürdig sind.‘
    Ibn ʿAsākir überlieferte dies jedoch auf eine Weise, die den Bericht verfälschte. Er sagte: ‚Abū l-ʿIzz Ibn Kādish erzählte uns: ‚Abū ṭ-Ṭayyib Ṭāhir Ibn ʿAbdillāh berichtete uns: ʿAlī Ibn ʿUmar Ibn Muḥammad al-Ḥarbī erzählte uns: Aḥmad Ibn al-Ḥasan Ibn ʿAbdul-Jabbār berichtete uns: ʿUthmān Ibn Abī Shaiba berichtete uns […]‘, wobei die Überlieferung auf die Aussage ‚[…] und der Rechtleitende ist ʿAlī‘ verkürzt wurde. Diese Verkürzung ist absonderlich und könnte auf Abū l-ʿIzz Ibn Kādish zurückgehen, dessen voller Name Aḥmad Ibn ʿUbaidullāh ist. Ibn an-Najjār sagte: ‚Er war ein Verwirrer und Lügner, nicht vertrauenswürdig, und Gelehrte haben ihn kritisiert.‘
    Diese Überlieferung wird häufig von den Schiiten wiederholt und findet sich in ihren Büchern. Ihr Gelehrter Ibn al-Muṭahhar al-Ḥillī führte sie in seinem Werk Minhāj al-Karāma fī Ithbāt al-Imāma (S. 81-82) an, mit der Behauptung, sie stamme aus dem Werk al-Firdaws. Er sagte: ‚Und etwas Ähnliches überlieferte Abū Nuʿaim, was klar auf die Bestätigung der Imāma und der Wilāya für ihn hinweist.‘
    Später wiederholte dies ʿAbdul-Ḥusain und dann al-Khumainī in seinem Werk Kashf al-Asrār. Dieser fügte weitere Lügen hinzu, indem er behauptete: ‚Es gibt sieben Überlieferungen darüber bei den Sunniten.‘ Doch er führte nur eine Überlieferung an, von der er behauptete, sie stamme von Ibrāhīm al-Ḥamawī, überliefert von Abū Huraira. Siehe al-Murājaʿāt (S. 55) und Kashf al-Asrār (S. 161).
    Wer ist dieser Ibrāhīm al-Ḥamawī? Bei Allah, ich weiß es nicht, und ich glaube nicht, dass al-Khumainī es weiß. Selbst wenn er von den Sunniten wäre, könnte es sich um Ibrāhīm Ibn Sulaimān al-Ḥamawī handeln, der in ad-Durar al-Kāmina, Shadharāt adh-Dhahab, al-Fawāʾid al-Bahiyya und al-Aʿlām von az-Zarkalī erwähnt wird. Falls er gemeint ist und al-Khumainī ehrlich in seiner Zuschreibung war, hat al-Ḥamawī das Buch, in dem er den Ḥadīth angeblich mit einer Kette überlieferte, nicht angegeben
    Dieser angebliche Beweis und ähnliche Behauptungen zeigen, wie die Schiiten wie Ertrinkende nach Strohhalmen greifen. As-Suyūṭī führte in ad-Durr al-Manthūr mehrere Überlieferungen zu diesem Vers an, aber der Hadith von al-Khumainī, den er angeblich auf Abū Huraira zurückführt, fehlt.“ Silsilat al-Aḥādīth aḍ-Ḍaʿīfa wa l-Mawḍūʿa von al-Albānī (Bd. 10, S. 536-539). ↩︎
  8. Fatḥ al-Bārī von Ibn Ḥajar; Bd. 8, S. 376. ↩︎
  9. Muqaddima von Ibn aṣ-Ṣalāḥ, S. 38. ↩︎
  10. Ar-Raʿd (Der Donner) 13:7. ↩︎
  11. Lisān al-Mīzān von Ibn Ḥajar; Bd. 2, S. 199. ↩︎
  12. Yūnus (Jona) 10:47. ↩︎
  13. Fāṭir (Der Erschaffer) 35:24. ↩︎
  14. An-Naḥl (Die Biene) 16:36. ↩︎
  15. Aḍwāʾ al-Bayān fī Īḍāḥ al-Qurʾān b il-Qurʾān von ash-Shanqīṭī, S. 2232. ↩︎
  16. Hūd 11:25. ↩︎
  17. Al-Aʿrāf (Die Höhen) 7:65. ↩︎
  18. Al-Aʿrāf (Die Höhen) 7:73. ↩︎
  19. Fāṭir (Der Erschaffer) 35:24. ↩︎
  20. Yūnus (Jona) 10:47. ↩︎
  21. Yāsīn 36:6. ↩︎
  22. Daʿfu Īhām al-Iḍṭirāb ʿan Āyāt al-Kitāb von ash-Shanqīṭī; S. 126. ↩︎
  23. Ash-Shūrā (Die Beratung) 42:52. ↩︎
  24. Minhāj as-Sunna an-Nabawiyya von Ibn Taimiyya; Bd. 7, S. 140. ↩︎
  25. Minhāj as-Sunna an-Nabawiyya von Ibn Taimiyya; Bd. 7, S. 142. ↩︎
  26. Al-Isrāʾ (Die Nachtreise) 17:71. ↩︎
  27. Hūd 11:98. ↩︎
  28. Mashraʿat Biḥār al-Anwār von Muḥammad Āṣif Muḥsinī; Bd. 2, S. 204. ↩︎
  29. As-Sajda (Die Niederwerfung) 32:3. ↩︎
  30. At-Tawḥīd von aṣ-Ṣadūq (S. 392-393), al-Khiṣāl von aṣ-Ṣadūq (S. 283), und Man Lā Yaḥḍuruhu l-Faqīh aṣ-Ṣadūq (Bd. 3, S. 492). ↩︎
  31. Al-Baqara (die Kuh) 2:213. ↩︎
  32. Al-Uṣūl as-Sittata-ʿAshar min al-Uṣūl al-Awwaliyya von Ḍiyāʾuddīn al-Maḥmūdī; Bd. 1, S. 197. ↩︎
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