Das Scheinargument:
Die Shīʿa behaupten, dass Zawāj al-Misyār mit Zawāj al-Mutʿa (Zeitehe) gleichzusetzen sei.
Antwort auf das Scheinargument:
Erstens: Zawāj al-Misyār ist eine besondere Form der Ehe im islamischen Recht, bei der die Frau freiwillig auf bestimmte Rechte wie Unterkunft, Unterhalt oder…
Das Scheinargument:
An-Nasāʾī sagte: „Uns berichtete Ḥusain Ibn Ḥuraith, er sagte: Uns berichtete al-Faḍl Ibn Mūsā, von Juʿaid Ibn ʿAbdurraḥmān, er sagte: Mir berichtete ʿAbdul-Malik Ibn Marwān Ibn al-Ḥārith Ibn Abī Dhubāb, er sagte: Mir berichtete Abū ʿAbdillāh Sālim – gemeint ist…
Das Scheinargument:
Die Shīʿa behaupten, dass ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, die Erlaubnis zum Stillen des Großen (al-Kabīr) erteilt habe, entgegen der Ansicht aller Gelehrten des Islams, und dass sie dazu einen Ḥadīth überliefert habe, den sie alleine berichtet habe.
Antwort auf…
Das Scheinargument:
Die Shīʿa behaupten, dass ʿUmar Ibn al-Khaṭṭāb, Allahs Wohlgefallen auf ihm, zugegeben habe, dass ʿĀʾisha und Ḥafṣa, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, den Propheten ﷺ belästigt hätten. Als Beweis dafür führen sie eine Überlieferung aus Ṣaḥīḥ Muslim an, in der es…
Das Scheinargument:
Zu den Behauptungen, auf die sich die Rāfiḍa bei ihrem Takfīr auf ʿUmar Ibn al-Khaṭṭāb, Allahs Wohlgefallen auf ihm, stützen, gehört der Ḥadīth, den al-Bukhārī über das Ereignis der Schriftaufzeichnung überliefert hat, dass der Gesandte Allahs ﷺ kurz vor seinem…
Das Scheinargument:
Die Schiiten behaupten, ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, habe zur Ermordung von ʿUthmān, Allahs Wohlgefallen auf ihm, aufgerufen. Sie stützen sich dabei auf eine Überlieferung von aṭ-Ṭabarī:
„ʿAlī Ibn Aḥmad Ibn al-Ḥasan al-ʿIjlī schrieb mir: Al-Ḥusain Ibn Naṣr al-ʿAṭṭār berichtete…
Das Scheinargument:
Zu den Behauptungen, die gegen die Mutter der Gläubigen ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, erhoben wurden, gehört die Anschuldigung, sie habe sich vor Männern gewaschen, was ihr in höchstem Maße fernliegt.
ʿAbduṣṣamad Shākir sagte dazu: „Ein unsinniger Vorwurf. Von Abū…
Der Vers nennt weder ʿAlī noch eine Imāma; die stützenden Ḥadīthe gelten als schwach. Der Qurʾān weist Muḥammad ﷺ die Rechtleitung zu, und selbst schiitische Quellen nennen Zeiten ohne Imām.
Die Shīʿa behaupten, Abū Bakr habe ʿAlī geschadet, als dieser den Treueid verweigerte. Daraufhin habe Abū Bakr ʿUmar geschickt, die Fāṭimas Haus niedergerissen, gestürmt und in Brand gesetzt hätten. Dabei sei Fāṭima eingeklemmt worden und habe ihr ungeborenes Kind verloren.
Das Scheinargument:
Die Shīʿa-Gelehrten behaupten, dass der Khums (ein Fünftel) für die Schiiten verpflichtend sei. Sie stützen sich dabei auf die Aussage Allahs, des Erhabenen: "Und wisset: Was immer ihr erbeutet, so gehört Allah ein Fünftel (Khums) davon und dem Gesandten, und…