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Behauptung, dass ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, den Ḥadīth über die Verhexung des Propheten ﷺ erfunden habe
Das Scheinargument:
Einer der Aḥādīth, die von den Sunniten überliefert und akzeptiert wurden, ist der Ḥadīth über die Verhexung des Propheten ﷺ. Dieser Ḥadīth wurde von al-Bukhārī und Muslim überliefert und stammt von ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, die berichtete:
„Der Prophet ﷺ wurde verhext, sodass er sich einbildete, er habe etwas getan, obwohl er es nicht tat. Eines Tages rief er Allah [um Abhilfe] an, betete und sagte [dann zu mir]: ‚Merkst du nicht, dass Allah mir gezeigt hat, worin mein Heil liegt? Zwei Männer kamen zu mir, einer setzte sich an meinen Kopf, der andere an meine Füße. Der eine fragte den anderen: Was fehlt dem Mann? Der andere antwortete: Er wurde verhext. Der erste fragte: Wer hat ihn verhext? Der andere sagte: Labīd Ibn al-Aʿṣam. Der erste fragte: Womit? Der andere sagte: Mit einem Kamm, einigen Haaren und der Schale einer männlichen Dattelpalme. Der erste fragte: Wo befindet sich das? Der andere sagte: In der Bīʾr Dharwān (ein Brunnen in Madīna).‘ Da begab sich der Prophet ﷺ dorthin, kehrte dann zurück und sagte zu ʿĀʾisha, als er zurückkam: ‚Die Dattelpalmen dort sehen aus wie die Köpfe der Teufel.‘ Sie fragte: ‚Hast du es herausgeholt?‘ Er sagte: ‚Nein, Allah hat mich geheilt, und ich fürchtete, dass dies Unheil unter den Menschen auslöst.‘ Daraufhin wurde der Brunnen zugeschüttet.“1
Schiitische Gelehrte unterstellen ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, diesen Ḥadīth erfunden zu haben. Der Shīʿa-Gelehrte Ibn Ṭāwūs (gest. 1266 n. Chr.) äußerte dazu: „Wie konnten sie es sich erlauben, eine solche Überlieferung zu erzählen? Und wie konnten sie die Aussage von ʿĀʾisha über ihren Propheten akzeptieren? Und wie kann ihre Aussage angenommen werden, obwohl sie eine Frau ist und bereits in andere fragwürdige Angelegenheiten verwickelt war? Und das ausgerechnet in einer so schwerwiegenden Angelegenheit, die das Prophetentum und den Islam angreift, Zweifel an Allahs Schutz über Seinen Propheten aufwirft und an dessen Bewahrung zweifeln lässt?“2
Schiitische Gelehrte lehnen diesen Ḥadīth ab, da sie ihn als Angriff auf die Prophetenschaft des Gesandten Allahs ﷺ und seine angebliche absolute Unfehlbarkeit (ʿIṣma) sehen. Der Shīʿa-Gelehrte Ṣalāḥuddīn al-Ḥusainī schrieb dazu: „Die Behauptung, dass der Gesandte Allahs (s) verhext worden sei, ist ein Angriff auf seine Person, ein Angriff auf seine Prophetenschaft und seine Botschaft sowie eine Anfechtung der Glaubenslehren und Vorschriften des Islams. Zu sagen, dass der Gesandte Allahs (s) der Wirkung von Zauberei ausgesetzt war, ist sowohl aus islamischer als auch aus vernünftiger Sicht nicht zulässig und kann vom gesunden Verstand und der logischen Argumentation nicht akzeptiert werden.“3
Antwort auf das Scheinargument:
Erstens: Der Ḥadīth wurde von al-Bukhārī überliefert und ist nicht ausschließlich von ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, überliefert worden. Vielmehr wurde er auch von mehreren anderen Ṣaḥāba überliefert, darunter Ibn ʿAbbās und Zaid Ibn Arqam.
Imām Aḥmad sagte: „Uns berichtete Abū Muʿāwiya, er berichtete von al-Aʿmash, von Yazīd Ibn Ḥayyān, von Zaid Ibn Arqam, der sagte: ‚Ein Mann von den Juden verhext den Propheten ﷺ, sodass er sich über mehrere Tage unwohl fühlte. Dann kam Jibrīl, möge Allah ihm Heil schenken, zu ihm und sagte: Ein Mann von den Juden hat dich verhext; er hat [mit deinem Haar] Knoten gegen dich gebunden, [einen Zauberfluch darauf gesprochen] und sie in einen bestimmten Brunnen geworfen. Der Gesandte Allahs ﷺ ließ daraufhin jemanden dorthin gehen, um sie zu holen. Daraufhin schickte der Gesandte Allahs ﷺ ʿAlī, Allahs Wohlgefallen auf ihm, der sie herausbrachte und auflöste.‘ Zaid Ibn Arqam fügte hinzu: ‚Der Gesandte Allahs ﷺ stand daraufhin auf, als ob er von seinen Fesseln befreit worden sei.‘ Er erwähnte diesen Juden jedoch nicht weiter und sah ihm bis zu dessen Tod nie ins Gesicht.“4
Zweitens: Die Verhexung des Propheten ﷺ zählt zu den Krankheiten, die Propheten treffen können, und sie widerspricht weder ihrer Unfehlbarkeit noch beeinträchtigt sie ihre Prophetenschaft und Botschaft.
Ibn al-Qayyim (gest. 1350 n. Chr.) sagte: „Eine Gruppe von Menschen hat dies abgelehnt und behauptet, dass so etwas dem Propheten ﷺ nicht widerfahren könne, weil sie es als Makel und Mangel betrachteten. Doch die Angelegenheit ist nicht so, wie sie es behaupten. Vielmehr gehört dies zu den Krankheiten und Beschwerden, die ihn, wie andere Leiden, treffen konnten. Es handelt sich um eine Krankheit wie jede andere, und seine Betroffenheit davon ist nicht anders als seine Betroffenheit durch Gift. In den beiden Ṣaḥīḥ-Werken wurde überliefert, dass ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, sagte: ‚Der Gesandte Allahs ﷺ wurde verhext, sodass ihm vorgemacht wurde, er würde zu seinen Frauen gehen, obwohl er es nicht tat. Und dies ist eine der schwersten Formen der Verhexung.‘ Al-Qāḍī ʿIyāḍ (gest. 1149 n. Chr.) sagte: ‚Verhexung ist eine Krankheit unter den Krankheiten und eine der möglichen körperlichen Beeinträchtigungen. Sie kann den Propheten genauso treffen wie andere Arten von Krankheiten, was weder zu leugnen ist noch seine Prophetenschaft beeinträchtigt.‘ Was aber die Aussage betrifft, dass ihm vorgemacht wurde, er habe etwas getan, obwohl er es nicht tat, so gibt es darin nichts, was seine Wahrhaftigkeit in Frage stellt. Denn der Beweis und der Konsens bekräftigen seine Unfehlbarkeit in diesem Punkt. Vielmehr betrifft dies lediglich Angelegenheiten seines weltlichen Lebens, für die er nicht gesandt wurde und in denen er nicht aufgrund seiner Prophetenschaft ausgezeichnet wurde. In diesen Dingen war er wie alle anderen Menschen anfällig für Unannehmlichkeiten und Beeinträchtigungen. Es ist daher nicht abwegig, dass ihm in weltlichen Angelegenheiten etwas vorgemacht wurde, das keine Realität hatte, und dass er sich davon später wieder befreite.“5
Die Verhexung, die den Propheten ﷺ traf, beeinträchtigte weder seinen edlen Verstand noch seine Übermittlung der Botschaft. Vielmehr war sie lediglich eine vorübergehende Erscheinung, vergleichbar mit anderen Krankheiten, die sowohl die Rechtschaffenen als auch die Verwerflichen, die Großen wie die Kleinen treffen können. Da der Prophet ﷺ der Gesetzgeber ist, ereigneten sich solche Vorfälle mit ihm, um zu verdeutlichen, dass sie auch anderen widerfahren können – unabhängig davon, wie hoch ihr Rang in der Anbetung ist. Dies ist sowohl aus rationaler als auch aus überlieferter Sicht zulässig.
Aus dem Ḥadīth wird deutlich, dass die Verhexung sich nur auf weltliche Angelegenheiten bezog. So wurde ihm vorgemacht, dass er zu seinen Frauen gegangen sei, obwohl er es nicht getan hatte. Ebenso erschien es ihm, als hätte er eine Handlung ausgeführt, die er tatsächlich nicht tat. Was jedoch die Angelegenheiten der Offenbarung und der Gesetzgebung betrifft, so war er vor Fehlern geschützt. Dies wird durch zahlreiche Beweistexte belegt, wie etwa in der Aussage Allahs im Qurʾān: „Und er spricht nicht aus (eigener) Neigung. Es ist nichts anderes als eine Offenbarung, die eingegeben wird.“6
ʿAbdullāh Ibn ʿAmr berichtete: „Ich pflegte alles aufzuschreiben, was ich vom Gesandten Allahs ﷺ hörte, um es mir zu merken. Doch die Quraisch hielten mich davon ab und sagten: ‚Schreibst du etwa alles auf, was du hörst, obwohl der Gesandte Allahs ﷺ ein Mensch ist, der sowohl im Zorn als auch in der Zufriedenheit spricht?‘ So stellte ich das Schreiben ein. Dann erwähnte ich dies dem Gesandten Allahs ﷺ, woraufhin er mit seinem Finger auf seinen Mund deutete und sagte: ‚Schreibe! Bei Dem, in Dessen Hand mein Leben ist, aus ihm kommt nichts außer der Wahrheit.‘“7 Dies wird durch viele weitere Beweistexte gestützt.
Drittens: Im edlen Qurʾān wird erwähnt, dass der Prophet Mūsā (Moses) glaubte, dass sich die Seile und Stäbe der Zauberer in kriechende Schlangen verwandelt hätten. Wird dies nun als Angriff auf Mūsā, möge Allah ihm Heil schenken, gewertet?
Allah, der Erhabene, sagt: „Sie sagten: „O Mūsā, entweder wirfst du, oder wir werden es sein, die zuerst werfen.“ Er sagte: „Nein! Vielmehr werft ihr zuerst.“ Und sogleich kamen ihm ihre Stricke und Stöcke durch ihre Zauberei so vor, als ob sie sich rasch bewegten.“8
Viertens: Einige behaupten, dass die Annahme, der Prophet ﷺ sei verhext worden, mit der Aussage der Ungläubigen übereinstimme, wie es in den Worten Allahs heißt: „Als die Ungerechten sagten: ‚Ihr folgt doch nur einem Mann, der verhext ist.‘“9 „Und die Ungerechten sagten: ‚Ihr folgt doch nur einem Mann, der verhext ist.‘“10
Diese Behauptung ist falsch, denn es gibt einen klaren Unterschied zwischen dem, was in der Überlieferung berichtet wird, und dem, was diese Götzendiener dem Propheten ﷺ unterstellten.
Al-Ḥāfiẓ Ibn Kathīr (gest. 1373 n. Chr.) sagte zu den Worten Allahs: „Und die Ungerechten sagten: ‚Ihr folgt doch nur einem Mann, der verhext ist.‘“: „Allah, der Erhabene, sagt: „Schau, wie sie dir Gleichnisse prägen! Dabei sind sie abgeirrt, und so können sie keinen Ausweg mehr finden.“11 Das bedeutet: Sie kommen mit Vorwürfen, um dich zu verleumden und Unwahrheiten über dich zu verbreiten, indem sie dich als Zauberer, Verhexten, Verrückten, Lügner und Dichter bezeichnen. Doch all diese Behauptungen sind falsch, und jeder Mensch mit auch nur einem Funken Verstand und Einsicht erkennt die Lüge und Verleumdung in ihren Worten.“12
Ash-Shawkānī (gest. 1834 n.Chr.) erklärte dazu: „Das bedeutet: Ihr folgt doch nur einem Mann, dessen Verstand durch Zauberei beeinträchtigt wurde. Es wurde auch gesagt, dass ‚Masḥūr‘ sich auf die Lunge bezieht, also auf einen Menschen, der eine Lunge besitzt, und nicht auf einen Engel.“13
Die Götzendiener wollten mit dieser Aussage die Wahrhaftigkeit des Propheten ﷺ und seine Botschaft angreifen, indem sie ihn der Verhexung bezichtigten und behaupteten, dass er den Qurʾān unter dem Einfluss von Magie übermittelt habe. Dies hat jedoch nichts mit der überlieferten Verhexung zu tun, die ihn traf, denn diese hatte keinerlei Auswirkungen auf die Angelegenheiten der Offenbarung und des Gesetzes.
Der Shīʿa-Gelehrte at-Ṭabāṭabāʾī (gest. 1981 n. Chr.) sagte: „Einige haben eingewandt, dass der Prophet ﷺ vor dem Einfluss von Zauberei geschützt gewesen sei, da Allah sagt: „Und die Ungerechten sagten: ‚Ihr folgt doch nur einem Mann, der verhext ist.‘ Schau, wie sie dir Gleichnisse prägen! Dabei sind sie abgeirrt, und so können sie keinen Ausweg mehr finden.“14 Dies wird jedoch widerlegt, denn mit ‚Masḥūr‘ und ‚Majnūn‘ meinten sie einen Verstand, der durch Zauberei verdorben wurde. Doch dass ihn Zauberei in Form einer körperlichen Krankheit traf oder ihn in ähnlicher Weise beeinträchtigte, dafür gibt es keinen Beweis, dass er davor geschützt gewesen wäre.“15
Fünftens: In den schiitischen Büchern wird dieselbe Geschichte überliefert, die auch Imām al-Bukhārī von ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, bezüglich der Verhexung des Gesandten Allahs ﷺ berichtet hat.
Ash-Shahīd ath-Thānī (gest. 1559 n. Chr.) sagte: „In den Überlieferungen gibt es Hinweise darauf, dass dies zur Zeit des Propheten (s) geschah. Es wurde sogar gesagt, dass er (s) verhext wurde, sodass ihm vorgemacht wurde, er habe eine Handlung ausgeführt, obwohl er sie nicht getan hatte. Und in diesem Zusammenhang wurden die beiden Schutzsuren (al-Falaq und an-Nās) offenbart.“16
Diese Berichte sind in mehreren Quellen überliefert, darunter:
Im Werk Ṭibb al-Aʾimma heißt es: „Amīr al-Muʾminīn (a) sagte, dass Jabraʾīl (a) zum Propheten (s) kam und sprach: ‚O Muḥammad!‘ Er sagte: ‚Zu Diensten, o Jabraʾīl!‘ Jabraʾīl sagte: ‚Ein gewisser Jude hat dich verhext und die Verhexung in einem Brunnen der Banū Soundso platziert. So sende jemanden dorthin – einen, den du als den vertrauenswürdigsten unter deinen Gefährten ansiehst, der in deinen Augen den höchsten Rang einnimmt und der dir selbst am ähnlichsten ist –, damit er dir die Verhexung bringt.‘ Da entsandte der Prophet (s) ʿAlī Ibn Abī Ṭālib (a) und sagte: ‚Geh zum Brunnen Dharwān, denn darin befindet sich eine Verhexung, die Labīd Ibn al-Aʿṣam, der Jude, gegen mich gewirkt hat. Bring sie mir!‘“17
Furāt al-Kūfī überlieferte mit seiner Überlieferungskette von Amīr al-Muʾminīn ʿAlī Ibn Abī Ṭālib (a), dass er sagte: „Labīd Ibn al-Aʿṣam, der Jude, und Umm ʿAbdillāh, die Jüdin, verhexten den Gesandten Allahs (s), indem sie elf Knoten aus roter, grüner und gelber Seide knüpften. Diese banden sie zusammen, legten sie in eine Schale aus Dattelpalmenfasern – gemeint ist die Schale der Mandel – und warfen sie in einen Brunnen in einem Tal von Madīna, unter eine herausragende Steinplatte am Brunnenrand. Daraufhin verbrachte der Prophet (s) drei Tage, in denen er weder aß noch trank, nichts hörte, nichts sah und seinen Ehefrauen nicht beiwohnte. Da kam Jabraʾīl (a) mit den beiden Schutzsuren (al-Falaq und an-Nās) zu ihm herab und sprach: ‚O Muḥammad, was ist mit dir?‘ Der Prophet (s) antwortete: ‚Ich weiß es nicht, ich befinde mich in dem Zustand, den du siehst.‘ Jabraʾīl sagte: ‚Umm ʿAbdillāh und Labīd Ibn al-Aʿṣam haben dich verhext.‘ Dann informierte er ihn darüber, wo sich der Zauber befand […].“18
Dieser Bericht legt ausdrücklich dar, dass diese Verhexung den Gesandten Allahs ﷺ so sehr beeinträchtigte, dass er nicht mehr aß, nicht mehr trank, seinen Ehefrauen nicht mehr beiwohnte und sogar sein Augenlicht verlor.
In einer weiteren Überlieferung wird die Begebenheit ausführlicher dargestellt, und sie entspricht inhaltlich der Überlieferung von ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr.
Von Abū ʿAbdillāh as-Ṣādiq (a) wird berichtet: „Er wurde gefragt: ‚Sind die beiden Schutzsuren (al-Falaq und an-Nās) Teil des Qurʾān?‘ Er antwortete: ‚Ja, sie sind Teil des Qurʾān.‘ Der Fragende erwiderte: ‚Aber sie sind nicht in der Lesart und dem Muṣḥaf von Ibn Massʿūd enthalten.‘ Da sagte Abū ʿAbdillāh (a): ‚Ibn Massʿūd hat sich geirrt – oder er sagte: Ibn Massʿūd hat gelogen –, sie sind Teil des Qurʾān.‘ Der Mann fragte weiter: ‚Soll ich sie also im Pflichtgebet rezitieren, o Sohn des Gesandten Allahs?‘ Er antwortete: ‚Ja. Weißt du überhaupt, was die Bedeutung der beiden Schutzsuren ist und warum sie offenbart wurden? Der Gesandte Allahs (s) wurde von Labīd Ibn al-Aʿṣam, dem Juden, verhext.‘ Abū Baṣīr fragte Abū ʿAbdillāh (a): ‚Wie stark war diese Verhexung? Wie weit reichte ihr Einfluss?‘ Abū ʿAbdillāh as-Ṣādiq (a) antwortete: ‚Ja, der Prophet (s) glaubte, er würde seinen Ehefrauen beiwohnen, doch er tat es nicht. Er wollte eine Tür durchqueren, konnte sie jedoch nicht sehen, bis er sie mit seiner Hand ertastete. Verhexung ist real, doch sie wirkt sich nur auf das Auge und die Intimsphäre aus. Daraufhin kam Jabraʾīl (a) zu ihm und berichtete ihm davon. Dann rief der Prophet (s) ʿAlī (a) zu sich und sandte ihn aus, um die Verhexung aus dem Brunnen Dharwān zu bergen […]. Die Überlieferung berichtet den gesamten Vorfall bis zu seinem Ende.“19
Daraus ergibt sich, dass der Prophet ﷺ nach der Überlieferung von Jaʿfar as-Ṣādiq glaubte, dass er seinen Ehefrauen beiwohne, es aber in Wirklichkeit nicht tat – genau das, was Umm al-Muʾminīn ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, überlieferte und was einige zu kritisieren versuchten.
Dieses Ḥadīth wurde von zahlreichen ihrer Gelehrten überliefert, darunter:
- Al-Faiḍ al-Kāshānī in seinem Tafsīr20
- ʿAbd ʿAlī al-ʿArūsī in Nūr ath-Thaqalayn21
- Al-Qummī in Tafsīr Kanz ad-Daqāʾiq22
- Hāschim al-Baḥrānī in Al-Burhān fī Tafsīr al-Qurʾān23
- An-Nūrī in Mustadrak al-Wasāʾil24
- Al-Majlisī in Biḥār al-Anwār25
Die Geschichte der Verhexung des Propheten ﷺ ist also sowohl in den schiitischen als auch in den sunnitischen Büchern überliefert, und zwar von ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, sowie anderen Ṣaḥāba und Mitgliedern der Ahlu l-Bayt, Allahs Wohlgefallen auf ihnen. Wie kann man dann behaupten, dass ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, die Geschichte der Verhexung des Gesandten Allahs ﷺ erfunden habe?
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- Verzeichnet bei al-Bukhārī (Nr. 5763) und Muslim (Nr. 2189). ↩︎
- Aṭ-Ṭarāʾif fī Maʿrifat Madhāhib aṭ-Ṭawāʾif von Ibn Ṭāwūs; S. 225. ↩︎
- Nahj al-Mustanīr wa ʿIṣmat al-Mustajīr von Ṣalāḥuddīn al-Ḥusainī; Bd. 1, S. 110. ↩︎
- Musnad al-Imām Aḥmad (Bd. 4, S. 367) – Dieser Ḥadīth entspricht den Bedingungen von Muslim. Er wurde ebenfalls überliefert von: An-Nasāʾī (Bd. 7, S. 112) über Hannād Ibn as-Sarī von Abū Muʿāwiya, von Ibn Abī Shaiba (Bd. 8, S. 1, Nr. 29 und 30) und von aṭ-Ṭabarānī (Bd. 5, S. 202). ↩︎
- Zād al-Maʿād von Ibn al-Qayyim; Bd. 4, S. 124. ↩︎
- An-Najm (Der Stern) 53:3-4. ↩︎
- Verzeichnet bei Abū Dāwūd (Kitāb al-ʿIlm, Kapitel: Über das Schreiben des Wissens, Ḥadīth Nr. 3646), Imām Aḥmad im Musnad (Ḥadīth Nr. 6474) und ad-Dārimī (al-Muqaddima, Kapitel: Wer das Schreiben des Wissens erlaubte, Ḥadīth Nr. 484).
Er wurde als authentisch eingestuft; siehe Ṣaḥīḥ Sunan Abī Dāwūd von al-Albānī (Bd. 2, S. 695, Ḥadīth Nr. 3099) ↩︎ - Ṭā-Hā 20:65-66. ↩︎
- Al-Isrāʾ (Die Nachtreise) 17:47. ↩︎
- Al-Furqān (Die Unterscheidung) 25:8. ↩︎
- Al-Furqān (Die Unterscheidung) 25:9. ↩︎
- Tafsīr Ibn Kathīr; Bd. 3, S. 310. ↩︎
- Fatḥ al-Qadīr von ash-Shawkānī; Bd. 4, S. 74. ↩︎
- Al-Furqān (Die Unterscheidung) 25:8-9. ↩︎
- Al-Mīzān fī Tafsīr al-Qurʾān von at-Ṭabāṭabāʾī; Bd. 20, S. 393-394. ↩︎
- Masālik al-Afhām ilā Tanqīḥ Sharāʾiʿ al-Islām von ash-Shahīd ath-Thānī; Bd. 15, S. 76. ↩︎
- Ṭibb al-Aʾimma von Ibn Basṭām; S. 113. ↩︎
- Tafsīr Furāt al-Kūfī; S. 619. ↩︎
- Ṭibb al-Aʾimma von Ibn Basṭām; S. 114. ↩︎
- At-Tafsīr aṣ-Ṣāfī, Al-Faiḍ al-Kāshānī; Bd. 7, S. 586. ↩︎
- Tafsīr Nūr ath-Thaqalayn von ʿAbd ʿAlī al-ʿArūsī; Bd. 5, S. 719. ↩︎
- Tafsīr Kanz ad-Daqāʾiq wa Baḥr al-Gharāʾib von Muḥammad Riḍā al-Qummī al-Mashhadī; Bd. 14, S. 544. ↩︎
- Al-Burhān fī Tafsīr al-Qurʾān von Hāshim al-Baḥrānī; Bd. 5, S. 814. ↩︎
- Mustadrak al-Wasāʾil von an-Nūrī; Bd. 13, S. 109. ↩︎
- Biḥār al-Anwār von al-Majlisī; Bd. 89, S. 366. ↩︎