Das Scheinargument:
Diese Thematik wird von den Rāfiḍa häufig in Reaktion auf die Kritik der Ahlu s-Sunna an der Mutʿa-Ehe (Zeitehe) aufgegriffen. Sie stellen die Behauptung auf, dass es keinen Unterschied zwischen der Mutʿa-Ehe und der Ehe mit der Absicht zur Scheidung…
Das Scheinargument:
Die Shīʿa behaupten, dass Zawāj al-Misyār mit Zawāj al-Mutʿa (Zeitehe) gleichzusetzen sei.
Antwort auf das Scheinargument:
Erstens: Zawāj al-Misyār ist eine besondere Form der Ehe im islamischen Recht, bei der die Frau freiwillig auf bestimmte Rechte wie Unterkunft, Unterhalt oder…
Die Darstellung, die der schiitische Gedanke vom Mutʿa-Ehevertrag (Zeitehe) vermittelt, reduziert diese auf eine rein sexuelle Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau. Dabei werden der Frau keinerlei Rechte gewährt, die ihr in einer regulären Ehe zustehen würden, wie das Erbrecht, das…
Der schiitische Großgelehrte und Marjiʿ as-Sistānī hat ein Rechtsurteil bezüglich der Erlaubnis ausgesprochen, dass sich mehrere Männer nacheinander in einem Zeitehe-Verhältnis (Mutʿa) mit derselben Frau, die sich in den Wechseljahren befindet, mit Geschlechtsverkehr vergnügen können.
Eine der Scheinargumente, die von den Gelehrten der Rāfiḍa gegen ʿUmar Ibn al-Khaṭṭāb, Allahs Wohlgefallen auf ihm, vorgebracht werden, ist die Behauptung, er sei der Erste gewesen, der das Nikāḥ al-Mutʿa (Ehe auf Zeit) verboten habe.