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Erlaubnis von Serien-Zeitehen bei Frauen in den Wechseljahren
Der schiitische Großgelehrte und Marjiʿ as-Sistānī hat ein Rechtsurteil bezüglich der Erlaubnis ausgesprochen, dass sich mehrere Männer nacheinander in einem Zeitehe-Verhältnis (Mutʿa) mit derselben Frau, die sich in den Wechseljahren befindet, mit Geschlechtsverkehr vergnügen können.
Frage-Nr. 12: „Ist es erlaubt, dass sich mehrere Männer nacheinander mit derselben Frau in einem Zeitehe-Verhältnis vergnügen, ohne dass es zum Geschlechtsverkehr kommt, und welches Urteil ergibt sich, wenn Geschlechtsverkehr stattfindet, insbesondere wenn die Frau in den Wechseljahren ist?“
Antwort: „Das Vergnügen (Tamattuʿ) ohne Geschlechtsverkehr ist erlaubt, solange die Frau nicht in den Wechseljahren ist. Vergnügen mit Geschlechtsverkehr ist erlaubt, wenn die Frau sich in den Wechseljahren befindet. Dies gilt jeweils nach dem Ablauf der vereinbarten Zeit mit dem vorherigen Ehemann oder wenn die verbleibende Zeit an sie übertragen wurde.“1
In seinem Buch Minhāj aṣ-Ṣāliḥīn äußert sich as-Sistānī in Frage 259 zur Wartezeit (ʿIdda) bei der Mutʿa-Ehe „Wenn die vereinbarte Dauer der Mutʿa-Ehe abgelaufen ist oder die Restdauer vor dem Geschlechtsverkehr erlassen wurde, hat die Frau keine Wartezeit (ʿIdda) einzuhalten. Wenn dies jedoch nach dem Geschlechtsverkehr geschieht und die Frau weder klein (vorpubertär) noch in den Wechseljahren (Yāʾisa) ist, dann muss sie eine Wartezeit einhalten. Diese beträgt zwei vollständige Menstruationszyklen, wobei ein einzelner Zyklus nicht ausreicht – dies ist nach vorsichtiger Pflicht zu beachten.“2
Da Frauen, die sich in den Wechseljahren (Yāʾisa) befinden, keine Monatsblutungen mehr haben, entfällt für sie die Verpflichtung zur Einhaltung einer Wartezeit (ʿIdda) nach dem Ablauf einer Mutʿa-Ehe. Dies bedeutet, dass eine Frau, die sich in den Wechseljahren befindet, unmittelbar nach dem Ende der vorherigen Zeitehe eine neue Mutʿa-Ehe eingehen kann – selbst am selben Tag und sogar mit mehreren Männern nacheinander. Ebenso gilt dies laut as-Sistānī für Mädchen, die noch nicht in die Pubertät eingetreten sind (vorpubertär), da sie ebenfalls keine Menstruation haben.
Da die Mutʿa-Ehe keine Mindestdauer hat, kann eine Frau beispielsweise eine Zeitehe von 30 Minuten mit einem Mann eingehen und diese Beziehung nach Ablauf der vereinbarten Zeit beenden, um sich direkt mit einem anderen Mann in einer neuen Mutʿa-Ehe zu vergnügen.
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- https://alseraj.net/fitwa/أحكام-عامة-حول-الزواج-المنقطع/ Siehe Fatwā-Nr. 12 ↩︎
- Minhāj aṣ-Ṣāliḥīn von as-Sistānī; Bd. 3, Kitāb an-Nikāḥ (Das Buch der Ehe) – Siebtes Kapitel: Die unterbrochene Ehe (an-Nikāḥ al-Munqaṭiʿ), Frage 259 (korrigierte Ausgabe 1445 n. H.). Siehe auch: https://www.sistani.org/arabic/book/16/870/ ↩︎