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5. Scheinargument: Die Argumentation der Shīʿa zur Imāma auf Grundlage von Āyat al-Balāgh (Verkündigungsvers)
Das Scheinargument:
Die Imāmiyya ziehen die Āya heran:
﴿يَا أَيُّهَا الرَّسُولُ بَلِّغْ مَا أُنزِلَ إِلَيْكَ مِن رَّبِّكَ ۖ وَإِن لَّمْ تَفْعَلْ فَمَا بَلَّغْتَ رِسَالَتَهُ ۚ وَاللَّهُ يَعْصِمُكَ مِنَ النَّاسِ ۗ إِنَّ اللَّهَ لَا يَهْدِي الْقَوْمَ الْكَافِرِينَ﴾
„O du Gesandter, übermittele, was zu dir (als Offenbarung) von deinem Herrn herabgesandt worden ist! Wenn du es nicht tust, so hast du Seine Botschaft nicht übermittelt. Allah wird dich vor den Menschen schützen. Gewiss, Allah leitet das ungläubige Volk nicht recht.“1
Sie interpretieren diese Āya als Beweis für die Imāma von ʿAlī Ibn Abī Ṭālib, Allahs Wohlgefallen auf ihn.
Der Shīʿa-Gelehrte ʿAlī al-Bahbahānī (gest. 1975 n. Chr.) erklärte zu dieser Āya drei Punkte: „Man sollte hier drei Punkte behandeln. Erstens: Die edle Āya wurde in Bezug auf die Wilāya unseres Herrn, des Fürsten der Gläubigen (ʿAlī), möge Allah ihm Heil schenken, in Ghadīr Khumm offenbart. Zweitens: Was der Gesandte ﷺ an diesem Ort von Allah in Bezug auf unseren Herrn, den Fürsten der Gläubigen (ʿAlī), möge Allah ihm Heil schenken, verkündete. Drittens: Dass das, was der Gesandte ﷺ über ihn (ʿAlī), möge Allah ihm Heil schenken, verkündete, eindeutig die Imāma und die Khilāfa bestätigt.“2
Antwort auf das Scheinargument:
Erstens: Das Argument der Shīʿa basiert auf Interpretation, nicht auf Offenbarung.
Das Heranziehen der Āya im Sinne von al-Bahbahānī ist nicht stichhaltig, da er sich auf die Interpretation (Taʾwīl) der Āya stützt, nicht auf ihre Offenbarung (Tanzīl). Die Imāma lässt sich nicht durch Interpretation beweisen, sondern durch einen eindeutigen Beweistext (Naṣṣ Muḥkam). Die Offenbarung selbst gibt keinen Hinweis auf das, was behauptet wird. Unser Streit mit ihnen bezieht sich nicht auf die Offenbarung des weisen Buches, sondern auf ihre Interpretation der Offenbarung.
Zweitens: Der Kontext der Āya widerspricht der Interpretation von al-Bahbahānī und anderen.
Die Behauptung von al-Bahbahānī, dass die Āya in Bezug auf die Wilāya von ʿAlī Ibn Abī Ṭālib offenbart wurde, ist unbegründet. Die Āya spricht in keiner Weise von einer Person, weder von den Imamen noch von anderen. Vielmehr handelt es sich um eine göttliche Anweisung an den Propheten ﷺ, die gesamte Religion, die Allah ihm offenbart hat, zu verkünden – das ist der allgemeine Sinn der Āya, und ihre Details folgen in Punkt vier. Allah versichert dem Propheten ﷺ, dass Er ihn beim Verkünden vor den Menschen schützen wird. Der gesamte Wortlaut der Āya richtet sich an den Propheten ﷺ und enthält nichts, was die Behauptung von al-Bahbahānī oder anderen Gelehrten der Imāmiyya stützen könnte.
Drittens: Ihre Interpretation der Verse widerspricht dem Kontext.
Die Behauptung, dass das, was der Prophet ﷺ durch diesen Vers übermitteln sollte, sich auf ʿAlī Ibn Abī Ṭālib bezog, ist ebenfalls unbegründet. Dies wird deutlich aus dem Kontext der Verse. Der Kontext der vorangehenden Verse bezieht sich auf die Ahlu l-Kitāb (Juden und Christen) und ihre Vorstellungen über Allah, den Erhabenen. Allah sagt: „Und die Juden sagen: „Allahs Hand ist gefesselt.“ Ihre [eigenen] Hände seien gefesselt und sie seien verflucht für das, was sie sagen. Nein! Vielmehr sind Seine Hände [weit] ausgestreckt; Er gibt aus, wie Er will. Was zu dir [als Offenbarung] von deinem Herrn herabgesandt worden ist, wird sicherlich bei vielen von ihnen die Auflehnung und den Unglauben noch mehren. Und Wir haben unter ihnen Feindschaft und Hass erregt bis zum Tag der Auferstehung. Jedesmal, wenn sie ein Feuer zum Krieg anzünden, löscht Allah es aus. Und sie bemühen sich, auf der Erde Unheil zu stiften. Aber Allah liebt nicht die Unheilstifter. Wenn die Leute der Schrift nur glaubten und gottesfürchtig wären, würden Wir ihnen wahrlich ihre bösen Taten tilgen und sie wahrlich in die Gärten der Wonne eingehen lassen. Wenn sie nur die Thora und das Evangelium und das befolgten, was zu ihnen [als Offenbarung] von ihrem Herrn herabgesandt wurde, würden sie fürwahr von [den guten Dingen] über ihnen und unter ihren Füßen essen. Unter ihnen ist eine gemäßigte Gemeinschaft; aber wie böse ist bei vielen von ihnen, was sie tun.“3
Diese Verse vor dem Vers über den Schutz (ʿIṣma) sprechen über die Ahlu l-Kitāb. Danach folgt der Vers, der den Propheten ﷺ zur Verkündigung und zum Vertrauen in Allahs Schutz auffordert. Direkt danach fährt Allah, der Erhabene, fort: „Sag: O Leute der Schrift, ihr fußt auf nichts, bis ihr die Thora und das Evangelium und das befolgt, was zu euch [als Offenbarung] von eurem Herrn herabgesandt worden ist. Was zu dir [als Offenbarung] von deinem Herrn herabgesandt worden ist, wird ganz gewiss bei vielen von ihnen die Auflehnung und den Unglauben noch mehren. So sei nicht betrübt über das ungläubige Volk!“4
Dies ist die Botschaft, die der Prophet ﷺ übermitteln sollte, ohne Angst vor den Reaktionen der Menschen oder deren Feindseligkeit. Nicht das, was die Imāmiyya behauptet, dass es um die Wilāya und Imāma von ʿAlī Ibn Abī Ṭālib gehe.
Viertens: Die Interpretation der Imāmiyya ist herabwürdigend für den Propheten ﷺ und für Allah, den Erhabenen.
Die Interpretation der Imāmiyya zu diesem Vers untergräbt ihre eigenen Grundsätze. Sie behaupten, dass der Prophet ﷺ zunächst Angst hatte, zögerte und beunruhigt war, die Botschaft zu übermitteln, bis diese göttliche Drohung kam und ihm sein Herr Schutz vor den Menschen zusicherte. Erst danach soll er die Botschaft über die Imāma verkündet haben.
Al-Kulainī überliefert mit einem authentischen Überlieferungsweg von Abū Jaʿfar, möge Allah ihm Heil schenken: „Allah befahl Seinem Gesandten, die Wilāya von ʿAlī zu verkünden, und offenbarte über ihn: „Euer Waliyy ist [allein] Allah und [auch] Sein Gesandter und diejenigen, die glauben, die das Gebet verrichten, die Abgabe entrichten und zu den sich Verbeugenden gehören.“5 Und Er machte die Wilāya der Ulū l-Amr (Machthaber) zur Pflicht. Doch die Menschen verstanden nicht, was damit gemeint war. So befahl Allah Muḥammad ﷺ, die Wilāya zu erklären, wie er auch das Gebet, die Zakāt, das Fasten und die Pilgerfahrt erklärt hatte. Als dies den Propheten ﷺ erreichte, wurde sein Herz schwer, und er fürchtete, dass die Menschen vom Glauben abfallen und ihn der Lüge bezichtigen könnten. Sein Herz war bedrückt, und er wandte sich an seinen Herrn. Da offenbarte Allah ihm: „Euer Waliyy ist [allein] Allah und [auch] Sein Gesandter und diejenigen, die glauben, die das Gebet verrichten, die Abgabe entrichten und zu den sich Verbeugenden gehören.“6 Da erfüllte er den Befehl Allahs, erhob die Wilāya von ʿAlī am Tag von Ghadīr Khumm und rief: ‚Das Gebet ist versammelt.‘ Er befahl den Menschen, dass der Anwesende den Abwesenden informiert.“7
In diesem Bericht finden sich zahlreiche fragwürdige Aspekte, die im Folgenden näher erläutert werden:
1. Die Abwertung des Propheten ﷺ in dieser Überlieferung.
Die zentrale Aussage dieser Erzählung ist, dass der Prophet ﷺ sich gegenüber seinem Herrn, Erhaben ist Er, zurückhaltend oder zögerlich verhalten habe. Für jeden, der bei Verstand ist, liegt auf der Hand, dass dies einer Anklage gegen den Propheten ﷺ gleichkommt. Die Zwölfer-Shīʿa vertritt die Auffassung, dass jede Ablehnung eines Imams einer Ablehnung Allahs gleichkommt – und dies ist zweifellos Kufr (Unglaube).
Ein Beispiel für diese Ansicht findet sich in einer Überlieferung von Ibn Qūluwayh al-Qummī (gest. 978 n. Chr.), der mit einer Überlieferungskette von ʿAbd ar-Raḥmān Ibn Muslim berichtet: „Ich trat zu al-Kāẓim und fragte ihn: ‚Was ist besser: der Besuch bei al-Ḥusain Ibn ʿAlī, beim Amīr al-Muʾminīn, bei dem und dem oder bei dem und dem? Dabei nannte ich jeden einzelnen der Imame namentlich?‘ Er antwortete mir: ‚O ʿAbdurraḥmān, wer den Ersten von uns besucht, hat den Letzten besucht. Und wer den Letzten besucht, hat den Ersten besucht. Wer den Ersten von uns liebt, liebt auch den Letzten. Und wer den Letzten von uns liebt, liebt auch den Ersten. Wer einem von unseren Anhängern eine Notlage nimmt, hat sie für uns alle genommen. O ʿAbdurraḥmān, liebe uns und liebe jene, die uns lieben, liebe in unserem Namen und liebe für uns. Sei uns zugetan und sei denen zugetan, die uns zugetan sind. Verabscheue jene, die uns verabscheuen. Wisse, wer uns ablehnt, lehnt den Gesandten Allahs, unseren Großvater, ab. Und wer den Gesandten Allahs ﷺ ablehnt, lehnt Allah ab. O ʿAbdurraḥmān, wer uns verabscheut, verabscheut Muḥammad. Und wer Muḥammad verabscheut, verabscheut Allah. Und wer Allah verabscheut, dem steht es zu, dass Allah ihn ins Höllenfeuer führt, und er hat keinen Helfer.‘“8
Und dies ist ebenfalls Shirk, wie es in den Überlieferungen der Imāmiyya berichtet wird. Al-Majlisī erwähnt in seinem Werk Biḥār al-Anwār: „Argumentation: Von ʿUmar Ibn Ḥanẓala wird berichtet, dass er sagte: ‚Ich fragte Abū ʿAbdillāh über zwei Männer aus unserer Gemeinschaft, die eine Streitigkeit in Glaubens- oder Erbsachen hatten und sich an den Herrscher oder die Richter wandten. Ist dies erlaubt?‘ Er sagte: ‚Wer sich in solchen Angelegenheiten an sie wendet, sei es um Recht oder Unrecht, der wendet sich an [die falschen Götter] Jibt und Ṭāghūt, die verboten sind. Und was ihnen zugesprochen wird, ist unrechtmäßig, selbst wenn es tatsächlich ihr Recht ist, denn sie haben es durch das Urteil des Ṭāghūt erhalten. Und Allah hat befohlen, ihn zu verleugnen, wie Allah sagt: „Sie wollen sich in Entscheidungsfragen an Ṭāghūt (falsche Götter) wenden, wo ihnen doch befohlen worden ist, es zu verleugnen.“9 Ich fragte: ‚Was sollen sie tun, wenn sie uneins sind?‘ Er antwortete: ‚Sie sollen jemanden aus eurer Gemeinschaft auswählen, der unsere Überlieferungen kennt, der unser Ḥalāl und Ḥarām versteht und unsere Urteile kennt. Sie sollen sich mit seinem Urteil zufriedengeben, denn ich habe ihn zum Richter über euch gemacht. Wer sein Urteil nicht akzeptiert, hat das Urteil Allahs missachtet, uns zurückgewiesen. Und wer uns zurückweist, weist Allah zurück, was auf einer Stufe mit Shirk steht.‘“10
Diese Überlieferung verdeutlicht, dass das Zurückweisen des Urteils eines Gelehrten der Imāmiyya als Zurückweisung der Imame, des Propheten ﷺ, und Allah selbst angesehen wird, was auf einer Stufe mit Shirk steht. Dennoch schreiben die Imāmiyya dem Propheten ﷺ zu, dass er mit Allah über das, was ihm befohlen wurde, verhandelt habe!
Dann betrachte diese Überlieferung, die von aṭ-Ṭabrisī in al-Iḥtijāj unter der Überschrift „Das Argument des Propheten (s) am Tag von Ghadīr gegenüber der gesamten Schöpfung und an anderen Tagen für die Wilāya von ʿAlī Ibn Abī Ṭālib (a) und nach ihm für die Imame aus seiner Nachkommenschaft, die unfehlbar sind. Möge Allah ihnen allen Lob schenken“ überliefert wurde. Er führte mit seiner Überlieferungskette von Abī Jaʿfar Muḥammad Ibn ʿAlī (a) an, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs (s) unternahm die Pilgerfahrt aus Medina, nachdem er alle Gesetze seiner Gemeinschaft übermittelt hatte – mit Ausnahme der Ḥajj und der Wilāya. Da kam Jabraʾīl (a) zu ihm und sagte: ‚O Muḥammad, Allah, dessen Name erhaben ist, sendet dir Seinen Gruß und sagt dir: Ich habe keinen Propheten aus Meinen Propheten und keinen Gesandten aus Meinen Gesandten zu Mir genommen, ohne Meine Religion zu vervollständigen und Meinen Beweis zu bekräftigen. Nun bleiben dir noch zwei Pflichten, die du deiner Gemeinschaft übermitteln musst: die Pflicht der Pilgerfahrt (Ḥajj) und die Pflicht der Wilāya und der Khilāfa nach dir.‘ […] Als der Prophet (s) sich am Ort von ʿArafāt befand, kam Jabraʾīl (a) zu ihm von Allah, dem Erhabenen, und sprach: ‚O Muḥammad, Allah sendet dir Seinen Frieden und sagt dir: Dein Lebensende und deine Zeit auf Erden nähern sich. Ich werde dich zu dem führen, was unausweichlich ist und wovor es kein Entrinnen gibt. So hinterlasse dein Vermächtnis und bereite deine Nachfolge vor. Übergebe das Wissen, das du besitzt, das Erbe des Wissens der Propheten vor dir, die Waffen, die Lade und alles, was du von den Zeichen der Propheten besitzt, an deinen Nachfolger und deinen Stellvertreter nach dir, der Mein endgültiger Beweis für Meine Schöpfung ist: ʿAlī Ibn Abī Ṭālib (a). Setze ihn für die Menschen als Banner ein, erneuere sein Gelöbnis, seinen Bund und die Huldigung, die ihm gebührt. Erinnere sie an das Gelöbnis, das Ich von ihnen angenommen habe, und an Meinen Bund, den Ich mit ihnen geschlossen habe, über die Wilāya (Führerschaft) Meines Bevollmächtigten, ihres Herrn und des Herrn aller gläubigen Männer und Frauen: ʿAlī Ibn Abī Ṭālib (a).‘ […] Der Gesandte Allahs (s) fürchtete, dass sein Volk, die Heuchler und die Zwietracht suchenden unter ihnen, sich zerstreuen und zur Zeit der Unwissenheit (Jāhiliyya) zurückkehren könnten. Er wusste um ihren Hass und ihre Abneigung gegenüber ʿAlī und das, was sie in ihren Herzen an Feindschaft und Groll gegen ihn hegten. Daher bat er Jabraʾīl, seinen Herrn um Schutz vor den Menschen zu bitten. Er wartete, bis Jabraʾīl ihm von Allah, erhaben ist Sein Name, den Schutz zusicherte. Er verschob die Angelegenheit, bis er die Moschee von al-Khaif erreichte. Dort erschien Jabraʾīl (a) und befahl ihm, sein Vermächtnis zu hinterlassen und ʿAlī als ein Zeichen (ʿAlam) für die Menschen zu erheben, auf dass sie durch ihn rechtgeleitet werden. Doch brachte Jabraʾīl nicht die Zusicherung des Schutzes von Allah, der Erhabene, bis der Prophet den Ort ‚Kurāʿ al-Ghamīm‘ zwischen Mekka und Medina erreichte. Hier erschien Jabraʾīl erneut und überbrachte ihm Allahs Befehl. Doch der Schutz wurde weiterhin nicht zugesichert. Der Prophet sagte: ‚O Jabraʾīl, ich fürchte, dass mein Volk mich der Lüge bezichtigen und mein Wort über ʿAlī (a) nicht akzeptieren wird.‘ So zog er weiter. Als er jedoch den Ort ‚Ghadīr Khumm‘ drei Meilen vor al-Juḥfa erreichte, erschien Jabraʾīl (a) nach fünf Stunden des Tages mit Nachdruck, Ermahnung und der Zusicherung des Schutzes vor den Menschen. Jabraʾīl sagte: ‚O Muḥammad, Allah sendet dir Seinen Frieden und spricht zu dir: O du Gesandter, übermittele, was zu dir in Bezug auf ʿAlī von deinem Herrn herabgesandt worden ist! Wenn du es nicht tust, so hast du Seine Botschaft nicht übermittelt. Allah wird dich vor den Menschen schützen.11‘“12
Dies ist die Auffassung der Imāmiyya über den Propheten ﷺ: Sie behaupten, er habe den göttlichen Befehl verzögert und bei seiner Verkündung gezögert – aus Furcht vor den Menschen, nicht vor dem Herrn der Menschen! Betrachtet man die Konsequenzen dieser Auffassung der Imāma, so erkennt man die folgenden schwerwiegenden Verfehlungen:
Erster Verfehlung: Der Prophet ﷺ zieht mit seinen Gefährten von Medina ins geheiligte Haus Allahs in Mekka, während ihm unterstellt wird, er habe die göttliche Gesetzgebung, insbesondere die Pilgerfahrt und die angebliche Wilāya, nicht vollständig verkündet. Wozu hätte er sie dann überhaupt auf diesen Weg mitgenommen?
Zweite Verfehlung: Jibrīl, möge Allah ihm Heil schenken, befiehlt dem Propheten ﷺ zunächst, die Pflicht zur Pilgerfahrt und die Wilāya zu verkünden. Dennoch weigert er sich, diesen göttlichen Befehl auszuführen, und hält diese beiden Pflichten während seiner gesamten Reise nach ʿArafāt verborgen. Hinzu kommt, dass sein Zögern gegenüber der göttlichen Offenbarung angeblich aus Furcht vor den Menschen geschah!
Dritte Verfehlung: Diese Überlieferung der Rāfiḍa stellt den Propheten ﷺ weiterhin als jemanden dar, der seine Gemeinschaft täuscht: Er verkündet die Pflicht zur Pilgerfahrt, führt die Rituale aus, gibt jedoch die Pflicht zur Imāma nicht bekannt. Dann erscheint Jibrīl ihm ein zweites Mal und erinnert ihn an den nahenden Tod, indem er sagt: „Dein Lebensende und deine Zeit auf Erden nähern sich. Ich werde dich zu dem führen, was unausweichlich ist und wovor es kein Entrinnen gibt.“
Dies ist ein drohender Hinweis an den Propheten ﷺ, da Jibrīl ihn daran erinnert, dass er die Botschaft, zu der er beauftragt wurde, noch nicht vollständig übermittelt hat. Es bleibt noch die Pflicht der Verkündung der Imāma, die er erfüllen soll. Daher sagt Jibrīl: „So hinterlasse dein Vermächtnis und bereite deine Nachfolge vor.“ Dies geschieht, weil der Prophet ﷺ sich geweigert habe, dieser Verpflichtung nach dem ersten Befehl nachzukommen!
Vierte Verfehlung: Trotz alledem zeigt diese fehlerhafte Überlieferung den Propheten ﷺ so, dass er sich dem göttlichen Befehl nicht fügt und selbst angesichts der Mahnung durch den nahenden Tod nicht gehorcht. Er führt nicht aus, was ihm zum zweiten Mal befohlen wurde, sondern verspürt Furcht vor seinem Volk und den Heuchlern sowie den Streitenden: „Der Gesandte Allahs (s) fürchtete, dass sein Volk, die Heuchler und die Zwietracht suchenden unter ihnen, sich zerstreuen.“ Daher verbarg er die restlichen Bestandteile der Gesetzgebung, damit sie sich nicht zerstreuen und nicht in die Unwissenheit (Jāhiliyya) zurückkehren.
Doch welche Unwissenheit fürchtete der Prophet ﷺ für sie, wo sie doch Heuchler und Zwiespältige waren? Ist nicht Heuchelei und Zwiespalt der Inbegriff von Unwissenheit, ja sogar von Kufr (Unglauben)? Und war nicht ʿAlī Ibn Abī Ṭālib, Allahs Wohlgefallen auf ihn, Teil dieses Volkes? Gehörte er etwa auch zu den Heuchlern und Streitenden? Oder war er einer jener, vor denen der Prophet ﷺ fürchtete, dass sie sich zerstreuen und in die Unwissenheit zurückkehren?
Fünfte Verfehlung: Die Überlieferung behauptet, dass die Ursache für die Furcht des Propheten ﷺ seine Kenntnis über die Feindschaft und den Hass war, den sie in ihren Herzen gegen ʿAlī hegten: „Er wusste um ihren Hass und ihre Abneigung gegenüber ʿAlī und das, was sie in ihren Herzen an Feindschaft und Groll gegen ihn hegten.“
Dadurch stellt die Überlieferung den Propheten ﷺ als den Ersten dar, der dem Buch Allahs widerspricht, in dem seine Gefährten gelobt werden. Allah sagt: „Muḥammad ist Allahs Gesandter. Und diejenigen, die mit ihm sind, sind den Ungläubigen gegenüber hart, zueinander aber barmherzig. Du siehst sie sich verbeugen und niederwerfen, indem sie nach Huld von Allah und Wohlgefallen trachten. Ihr Merkmal steht auf ihren Gesichtern durch die Niederwerfung. Das ist ihr Gleichnis in der Thora. Und ihr Gleichnis im Evangelium ist das eines Getreidefeldes, das seine Triebe hervorbringt und dann stärker werden lässt, so daß sie verdicken und ebenmäßig auf ihren Halmen stehen, so daß es den Anbauern gefällt. [Dies,] damit Er die Ungläubigen durch sie ergrimmen lasse. Allah hat denjenigen von ihnen, die glauben und rechtschaffene Werke tun, Vergebung und großartigen Lohn versprochen.“13
Dieser Vers gehört zu den eindeutigsten Beweisen, die die Glaubensvorstellungen der schiitischen Rāfiḍa entlarven. Der Vers macht deutlich, dass das Zeichen des Kufr (Unglauben) der Hass auf die Gefährten des Propheten ﷺ ist. Wenn sie erwähnt werden, werden die Herzen derer, die sie hassen, von Wut erfüllt und zerbersten fast vor Groll.
Sechste Verfehlung: Die Überlieferung behauptet, dass der Prophet ﷺ aufgrund seiner Angst vor bestimmten Personen – wie es in der Überlieferung dargestellt wird – das göttliche Gebot nicht verkündet habe, als er nach Medina zurückkehrte. So sehr, dass er um Schutz (ʿIṣma) bat: „Daher bat er Jabraʾīl, seinen Herrn um Schutz vor den Menschen zu bitten. Er wartete, bis Jabraʾīl ihm von Allah, erhaben ist Sein Name, den Schutz zusicherte. Er verschob die Angelegenheit, bis er die Moschee von al-Khaif erreichte.“
Das wirft jedoch die Frage auf: Warum sollte der Prophet ﷺ – nach der schiitischen Überzeugung unfehlbar und stets unter göttlichem Schutz stehend – zusätzlich Schutz vor den Menschen erbitten müssen? Die Imāmiyya ist sich in ihrer Theologie einig, dass die Propheten und Imame göttlichen Schutz (ʿIṣma) genießen. Dies wird von al-Majlisī in Mirʾāt al-ʿUqūl wie folgt erläutert: „Erklärung: Wisse, dass wir nach dem, was wir aus den Berichten und Aussagen geschlussfolgert haben, bereits im Buch über die Prophetie die Unfehlbarkeit der Propheten (s) dargelegt haben. Dort erwähnte ich, dass unsere Gefährten, die Imāmiyya, sich darüber einig sind, dass die Propheten und Imame (a) vor kleinen und großen Sünden, ob absichtlich oder versehentlich, ob aus Vergessen oder Unwissenheit, sowohl vor als auch nach der Prophetie und Imāmiyya, und sogar von ihrer Geburt bis zu dem Moment, an dem sie Allah begegnen, unter göttlichem Schutz stehen.“14
Wenn diese Ansicht korrekt ist, dann ist die Aussage in der Überlieferung: „Daher bat er Jabraʾīl, seinen Herrn um Schutz vor den Menschen zu bitten. Er wartete, bis Jabraʾīl ihm von Allah, erhaben ist Sein Name, den Schutz zusicherte“ entweder falsch oder die Behauptung der Imāmiyya über den göttlichen Schutz (ʿIṣma) der Propheten von Geburt bis Tod ist fehlerhaft und ihr Konsens unzutreffend. Alternativ könnte die Überlieferung selbst eine reine Erfindung und ein Betrug sein.
Siebte Verfehlung: Der Prophet ﷺ empfängt den göttlichen Auftrag ein drittes Mal, um die Botschaft zu überbringen: „Er verschob die Angelegenheit, bis er die Moschee von al-Khaif erreichte. Dort erschien Jabraʾīl (a) und befahl ihm, sein Vermächtnis zu hinterlassen und ʿAlī als ein Zeichen (ʿAlam) für die Menschen zu erheben, auf dass sie durch ihn rechtgeleitet werden.“
Doch Jibrīl brachte ihm angeblich nicht den göttlichen Schutz (ʿIṣma), den der Prophet ﷺ laut Überlieferung verlangte. Es wird suggeriert, dass der Prophet ﷺ die Verkündung der göttlichen Botschaft von der Zusicherung des Schutzes abhängig gemacht habe – einer Eigenschaft, die laut der schiitischen Theologie ohnehin von Anfang an in ihm verankert war. Damit erscheint die gesamte Verzögerung nur als ein Zögern des Propheten ﷺ gegenüber dem Gebot seines Herrn und ein Zurückhalten bei der Verkündigung. Weder folgt er dem göttlichen Befehl noch unterwirft er sich vollständig Seinem Willen!
Der Prophet ﷺ handelt auch beim dritten Auftrag nicht sofort. Stattdessen zögert er und setzt den Weg von der Moschee von al-Khaif fort, ohne dem göttlichen Gebot nachzukommen: „Doch brachte Jabraʾīl nicht die Zusicherung des Schutzes von Allah, der Erhabene, bis der Prophet den Ort ‚Kurāʿ al-Ghamīm‘ zwischen Mekka und Medina erreichte.“
Diese Darstellung wirft ein äußerst fragwürdiges Bild auf den Propheten ﷺ und seine Bereitschaft, den göttlichen Auftrag unverzüglich und ohne Bedingungen auszuführen.
Achte Verfehlung: Diese überlieferte schiitische Erzählung setzt ihre Darstellung fort, indem sie dem Propheten ﷺ Ungehorsam und wiederholte Verweigerung des göttlichen Auftrags zuschreibt. Sie behauptet, dass der Prophet ﷺ auch nach drei Anweisungen die Botschaft nicht überbrachte und ohne den geforderten Schutz (ʿIṣma) bis nach Kurāʿ al-Ghamīm zwischen Mekka und Medina weiterzog: „Bis der Prophet den Ort ‚Kurāʿ al-Ghamīm‘ zwischen Mekka und Medina erreichte.“
Dann, so heißt es, sei Jibrīl ein viertes Mal mit dem göttlichen Auftrag gekommen: „Hier erschien Jabraʾīl erneut und überbrachte ihm Allahs Befehl. Doch der Schutz wurde weiterhin nicht zugesichert.“ Daraufhin soll der Prophet gesagt haben: „O Jabraʾīl, ich fürchte, dass mein Volk mich der Lüge bezichtigen und mein Wort über ʿAlī (a) nicht akzeptieren wird.“
Die Erzählung endet mit der Behauptung, dass der Prophet ﷺ trotz der wiederholten göttlichen Anweisungen weiterhin zögerte und den Auftrag nicht ausführte: „So zog er weiter.“
All dies geschieht, während der Prophet ﷺ in dieser schiitischen Erzählung den göttlichen Offenbarungsbefehl hinauszögert und ihm nicht nachkommt. Allah befiehlt ihm viermal, die Botschaft zu überbringen, und der Prophet ﷺ verweigert die Übermittlung! Dies ist eine schwerwiegende Anklage. Sie widerspricht der grundlegenden islamischen Lehre über die Pflichttreue und den Gehorsam des Propheten ﷺ gegenüber dem göttlichen Willen. Solche Behauptungen schmälern die hohe Stellung des Propheten ﷺ und stellen ihn in einem unzutreffenden Licht dar.
Die neunte Verfehlung: Der Prophet ﷺ setzte seinen Weg von Kurāʿ al-Ghamīm fort, bis er den Ort Ghadīr Khumm erreichte, ohne den göttlichen Befehl übermittelt zu haben. Hier kommt Jibrīl zum fünften Mal zu ihm, doch dieses Mal mit einem Tadel, einer Zurechtweisung und dem Schutz! Dieser Schutz wurde dem Propheten ﷺ erst nach Tadel und Zurechtweisung gewährt! „Als er jedoch den Ort ‚Ghadīr Khumm‘ drei Meilen vor al-Juḥfa erreichte, erschien Jabraʾīl (a) nach fünf Stunden des Tages mit Nachdruck, Ermahnung und der Zusicherung des Schutzes vor den Menschen.“
Und das Erstaunliche und Merkwürdige in der Überlieferung ist, dass Jibrīl ihm gleichzeitig, während er getadelt und zurechtgewiesen wurde, die Grüße Allahs übermittelt! Wie können diese beiden Dinge miteinander vereinbar sein: dass er ihn tadelt und zurechtweist und ihm gleichzeitig den Frieden Allahs ausrichtet? „Jabraʾīl sagte: ‚O Muḥammad, Allah sendet dir Seinen Frieden.“ Und er befiehlt ihm zum fünften Mal, die Botschaft zu übermitteln: „Und [Er] spricht zu dir: O du Gesandter, übermittele, was zu dir in Bezug auf ʿAlī von deinem Herrn herabgesandt worden ist! Wenn du es nicht tust, so hast du Seine Botschaft nicht übermittelt. Allah wird dich vor den Menschen schützen.“
Und hier folgt der Prophet ﷺ schließlich dem göttlichen Befehl – nach vier Versuchen!
Welch ein übles Volk und welch ein verwerflicher Glaube! Denn die Imāmiyya wollte die Lehre der Imāma einschleusen und griff dabei den Propheten ﷺ auf eine direkte und eindeutige Weise an! Sie stellten ihn als einen Propheten dar, der mit seinem Herrn zögert, Bedingungen stellt und die Botschaft verweigert, bis seine Forderungen erfüllt werden.
Mehr noch, sie behaupten, er hätte Angst gehabt, den Menschen die ihm anvertraute Botschaft zu überbringen, aus Furcht, sie könnten vom Glauben abfallen! So porträtierten sie ihn als jemanden, der den Menschen in religiösen Angelegenheiten nachgibt, indem er ihnen das übermittelt, was sie wollen und lieben, und das vorenthält, was sie nicht mögen und ablehnen – so behaupten es die Rāfiḍa. Daher habe er gezögert, die Botschaft zu überbringen, und seinen Herrn mehrfach um Klärung gebeten, bis sein Herr ihn schließlich tadelte und zurechtwies. Oder wenn du willst, kannst du sagen: Ihn bedrohte!
All dies an Beleidigungen gegen die Würde des Propheten ﷺ – nur damit die Rāfiḍa die Lehre der Imāma und den göttlichen Text dazu etablieren können!
Zweitens: Der Wegfall der Aussagekraft des Berichts durch Widerspruch.
Gemäß dieser Überlieferung ergaben sich zwei Punkte:
Erster Punkt: Es gab zwei Bedenken, die der Prophet hegte und die dazu führten, dass er die Bekanntmachung der Imāma von ʿAlī verzögerte:
Das erste Bedenken: Seine Furcht vor dem Glaubensabfall seiner Gefährten. Dieses Bedenken wird in der Überlieferung von al-Kāfī ausdrücklich erwähnt, in der es heißt: „Er befürchtete, dass sie vom Glauben abfallen würden.“15 Ihre Gelehrten stützen sich darauf. So sagte der Shīʿa-Gelehrte al-Fattāl an-Naisābūrī (gest. 1114 n. Chr.): „Der Gesandte Allahs (s) fürchtete seine Leute sowie die Heuchler und Spalter, dass sie sich zerstreuen und in die Zeit der Unwissenheit zurückkehren würden, aufgrund der Feindschaft, die sie hegen, und der Abneigung, die sie in ihrem Inneren gegenüber ʿAlī empfinden.“16
Das zweite Bedenken: Seine Furcht, dass sie ihn der Lüge bezichtigen und ihn verleumden könnten. Dieses Bedenken wird in der Überlieferung von al-Kāfī ausdrücklich erwähnt, in der es heißt: „[…] und dass sie ihn der Lüge bezichtigen.“17 Ihre Gelehrten stützen sich darauf. So sagte der Shīʿa-Gelehrte Ibn Bābawaih al-Qummī: „Er scheute sich, den Menschen etwas mitzuteilen, aus Sorge, dass sie ihn der Lüge bezichtigen könnten, da sie erst kürzlich aus der Zeit der Unwissenheit kamen: ‚[…] aus Furcht, dass sie mich der Lüge bezichtigen und verleumden.‘“18
Der Shīʿa-Gelehrte al-Māzandarānī (gest. 1675 n. Chr.) fügte einen weiteren Grund für die Verzögerung des Propheten ﷺ bei der Bekanntmachung an und sagte: „Was die Verpflichtung zur Verkündung der Wilāya betrifft, so war ihre Bekanntmachung zeitlich flexibel. Der Prophet beeilte sich nicht, dies gleich zu Beginn der Möglichkeit zu tun, weil er auf den Schutz (ʿIṣma) durch Allah wartete.“19
Hier sind die drei Punkte, die den Propheten ﷺ daran gehindert haben oder ihn dazu brachten, das Verkünden zu verzögern:
- Seine Furcht vor dem Abfall seiner Gefährten.
- Seine Furcht davor, dass sie ihn der Lüge bezichtigen.
- Sein Warten auf den göttlichen Schutz (ʿIṣma).
In der Überlieferung von al-Iḥtijāj von aṭ-Ṭabrisī wird zusätzlich berichtet, dass der Prophet ﷺ die ihm von seinem Herrn aufgetragene Verkündigung der Imāma von ʿAlī Ibn Abī Ṭālib erst nach drei Eingebungen durch Jibrīl verkündet habe, wobei die dritte mit Tadel und Ermahnung einherging. Es heißt darin: „Als er Ghadīr Khumm drei Meilen vor al-Juḥfa erreichte, kam Jibrīl (a) zur dritten Stunde des Tages zu ihm mit Tadel und Ermahnung20 sowie dem göttlichen Schutz (ʿIṣma) vor den Menschen und sprach: ‚O Muḥammad, Allah überbringt dir Seinen Frieden und sagt zu dir: O du Gesandter, übermittele, was zu dir in Bezug auf ʿAlī von deinem Herrn herabgesandt worden ist! Wenn du es nicht tust, so hast du Seine Botschaft nicht übermittelt. Allah wird dich vor den Menschen schützen.‘21 Die ersten von ihnen befanden sich in der Nähe von al-Juḥfa. Der Prophet befahl, dass diejenigen, die vorausgegangen waren, zurückgerufen und diejenigen, die zurückgeblieben waren, aufgehalten werden sollten, um an diesem Ort zu verweilen. Dort sollte er ʿAlī als Zeichen (ʿAlam) für die Menschen einsetzen und ihnen übermitteln, was Allah, der Erhabene, ihm über ʿAlī offenbart hatte. Er informierte ihn, dass Allah ihn vor den Menschen beschützen würde. Daraufhin ließ der Gesandte Allahs, nachdem ihm dieser Schutz zugesichert worden war, einen Rufer ausrufen: ‚Versammelt euch!‘“22
Widerlegung der drei Einwände:
1. Die Ungültigkeit des Einwands von al-Māzandarānī: Wir beginnen mit der schwachen Begründung, die al-Māzandarānī vorbrachte. Seine Erklärung, dass der Prophet die Verkündung verzögert habe, um auf den göttlichen Schutz (ʿIṣma) von Allah zu warten, ist ungültig. Dies liegt daran, dass die Zwölfer-Imāmiyya ausdrücklich festlegt, dass der göttliche Schutz (ʿIṣma) für die Propheten und ihre Unfehlbarkeit vom Zeitpunkt ihrer Geburt bis zu ihrem Tod besteht. Sie ist also bereits vor der Prophetenschaft und gemäß dem Konsens der Gelehrten gegeben.
Der Shīʿa-Gelehrte al-Majlisī sagte: „Erklärung: Wisse, dass wir nach dem, was wir aus den Berichten und Aussagen geschlussfolgert haben, bereits im Buch über die Prophetie die Unfehlbarkeit der Propheten (s) dargelegt haben. Dort erwähnte ich, dass unsere Gefährten, die Imāmiyya, sich darüber einig sind, dass die Propheten und Imame (a) vor kleinen und großen Sünden, ob absichtlich oder versehentlich, ob aus Vergessen oder Unwissenheit, sowohl vor als auch nach der Prophetie und Imāmiyya, und sogar von ihrer Geburt bis zu dem Moment, an dem sie Allah begegnen, unter göttlichem Schutz stehen. Nur aṣ-Ṣadūq Muḥammad Ibn Bābawaih und sein Lehrer Ibn al-Walīd, möge Allah ihre Seelen heiligen, vertraten eine abweichende Meinung, indem sie die Möglichkeit eines absichtlichen Vergessens von Allah, nicht von Satan, zuließen. Doch vielleicht beeinträchtigt ihre abweichende Meinung den Konsens nicht, da sie von bekannter Abstammung waren. Was hingegen das Vergessen betrifft, das sich nicht auf Pflichten oder Verbote, sondern auf Erlaubtes oder Verpöntes bezieht, so scheint es, dass der Konsens der meisten unserer Gefährten auch darin liegt, dass solches Vergessen von ihnen nicht begangen wird.“23
Das bedeutet, dass nach ihrer Überzeugung der göttliche Schutz und die Unfehlbarkeit bereits vor der Prophetenschaft gegeben war. Welchen göttlichen Schutz also, den al-Māzandarānī behauptet, hätte der Prophet ﷺ erwarten sollen? Damit wird seine Begründung als haltlos und wertlos zurückgewiesen.
Somit bleiben nur noch die beiden in der Überlieferung von al-Kulainī genannten Gründe: die Angst vor dem Abfall (Ridda) und die Angst vor der Ablehnung. Diese beiden Gründe sind jedoch ebenso haltlos und fehlerhaft.
2. Widerlegung des ersten Grundes: Die Angst vor ihrem Abfall.
Der Abfall der Gefährten des Propheten ﷺ – bis auf sehr wenige Ausnahmen – ist in ihren Büchern weit verbreitet. So überlieferte der Shīʿa-Gelehrte al-Kulainī mit seiner Überlieferungskette von Ḥumrān Ibn Aʿyan, der sagte: „Ich sagte zu Abū Jaʿfar: ‚Möge ich dir geopfert werden, wie wenige sind wir doch! Wenn wir uns um ein einziges Schaf versammelten, würden wir es nicht vollständig verzehren.‘ Er antwortete: ‚Soll ich dir etwas erzählen, das noch erstaunlicher ist? Die Auswanderer (Muhājirūn) und die Helfer (Anṣār) sind gegangen – bis auf‘ – und er deutete mit seiner Hand – ‚drei.‘ Ḥumrān sagte: ‚Ich fragte: Möge ich dir geopfert werden, wie steht es um ʿAmmār?‘ Er antwortete: ‚Allah möge ʿAmmār Abū al-Yaqẓān Barmherzigkeit erweisen. Er hat das Treuegelöbnis abgelegt und ist als Märtyrer gestorben.‘ Ḥumrān sagte: ‚Ich dachte bei mir, dass es nichts Besseres gibt als das Martyrium.‘ Da schaute er mich an und sagte: ‚Vielleicht denkst du, dass er wie die drei ist? Weit gefehlt, weit gefehlt.‘“24
Dieser Bericht legt nahe, dass alle Gefährten des Propheten ﷺ bis auf drei Personen vom Glauben abgefallen sind!
Al-Kulainī überlieferte ebenfalls mit seiner Überlieferungskette von Abū Jaʿfar (a), der sagte: „Die Menschen wurden nach dem Propheten (s) zu Abtrünnigen, außer drei. Ich fragte: ‚Wer sind die drei?‘ Er sagte: ‚al-Miqdād Ibn al-Aswad, Abū Dharr al-Ghifārī und Salmān al-Fārisī, möge Allah Barmherzigkeit und Segen über sie senden.‘ Dann erkannten nach kurzer Zeit einige andere die Wahrheit.“25
Der erste in der Überlieferung von al-Kulainī genannte Grund hat sich somit auch laut seinem eigenen Bericht ereignet! Hat sich also das Versprechen Allahs, des Erhabenen, erfüllt, sodass das, wovor der Prophet ﷺ Angst hatte, nicht eingetreten ist?
3. Widerlegung des zweiten Grundes: Angst vor Lüge und Vorwürfen.
Auch der zweite angeführte Grund ist eingetreten. Al-Kulainī überlieferte mit einer authentischen Überlieferungskette von Ḥassān al-Jammāl: „Ich transportierte Abā ʿAbdillāh von Medina nach Mekka. Als wir die Moschee von Ghadīr erreichten, schaute er auf die linke Seite der Moschee und sagte: ‚Dort befand sich der Platz, wo der Gesandte Allahs (s) stand, als er sagte: Wessen Mawlā ich bin, dessen Mawlā ist ʿAlī.‘ Dann schaute er auf die andere Seite und sagte: ‚Dort befand sich das Zelt von Abū Soundso, und dem Soundso, und Sālim, dem Freigelassenen von Abū Ḥudhaifa, und Abū ʿUbaida al-Jarrāḥ. Als sie ihn sahen, wie er seine Hände hob, sagte einer von ihnen zum anderen: Schaut, wie sich seine Augen drehen, als ob er ein Wahnsinniger wäre. Da offenbarte Jabraʾīl diesen Vers: „Diejenigen, die ungläubig sind, würden dich, wenn sie die Ermahnung hören, mit ihren Blicken wahrlich beinahe ins Straucheln bringen. Und sie sagen: ‚Er ist ja fürwahr besessen.‘ Doch es ist nur eine Ermahnung für die Weltenbewohner.“26‘“27
Zweitens: Nichterfüllung des göttlichen Versprechens (Herabsetzung der Majestät Allahs, gepriesen sei Er).
Der aus der Überlieferung von al-Kulainī abgeleitete Sinn besagt, dass Allah, gepriesen sei Er, Seinem Propheten den Schutz zugesichert hat. Dies bedeutet, dass Er ihn davor bewahrt hat, dass das eintritt, wovor er ﷺ sich fürchtete. Doch trotz dieser Zusicherung ist genau das eingetreten, wovor er sich fürchtete. Die Zwölfer-Shīʿa hat behauptet, dass die Menschen – bis auf drei – vom Glauben abgefallen sind und dass sie ihn der Lüge bezichtigt haben. Daraus folgt, dass sie indirekt behaupten, das göttliche Versprechen sei nicht erfüllt worden, was eine Herabsetzung der göttlichen Majestät darstellt. Dies würde bedeuten, dass das, wovor der Prophet ﷺ – die Lüge seiner Gemeinschaft – sich fürchtete, tatsächlich eingetreten ist, obwohl Allah ihm versprochen und ihn beruhigt hatte, dass dies nicht geschehen werde.
Betrachte, wie sie versucht haben, ihre angebliche Imāma-Doktrin mit diesem Vers zu beweisen. Dabei haben sie jedoch Allahs Zusicherung an Seinen Propheten ﷺ hinterfragt, dass die befürchteten Gefahren und Ängste nicht eintreten würden, falls er die Wilāya (Führerschaft) in Ghadīr verkünden würde!
Fünftens: Der Widerspruch der Verse zur Lehre vom Verschweigen (Kitmān).
Das Verschweigen der Überlieferungen über die Ahlu l-Bayt ist eine Praxis, der die Zwölfer-Shīʿa während ihres gesamten Bestehens gefolgt sind. Wie können sie dies mit dem göttlichen Befehl zur öffentlichen Verkündung dieser Lehre in Einklang bringen?
Abū Jaʿfar sagte: „Allah hat die Wilāya (Führerschaft) Jabraʾīl anvertraut, Jabraʾīl hat sie Muḥammad anvertraut, Muḥammad hat sie ʿAlī anvertraut, und ʿAlī hat sie dem anvertraut, den Allah wollte. Und dann verbreitet ihr dies.“28
Abū ʿAbdillāh sagte: „Wer uns tötet, weil er unsere Überlieferungen verbreitet, begeht keinen Fehler, sondern handelt absichtlich.“29
Sechstens: Die Behauptung der Verfälschung des Verses.
Da die Zwölfer-Shīʿa keine eindeutigen Beweise dafür finden konnten, dass der Vers auf ʿAlī, Allahs Wohlgefallen auf ihn, herabgesandt wurde, und auch keine Hinweise vorlegen konnten, die überzeugend genug wären, um die Wilāya damit zu beweisen, behaupteten sie, dass die Gefährten den Qurʾān verfälscht hätten. Dies ist bei den Zwölfer-Shīʿa ein leicht genutzter Weg: Wenn sie im Text nichts finden, was ihre Auffassung unterstützt, greifen sie zur Behauptung der Verfälschung des Textes!
Al-Qummī sagte: „Was verfälscht wurde, ist etwa die Aussage: „Aber Allah bezeugt, was Er zu dir in Bezug auf ʿAlī herabgesandt hat; Er hat es mit Seinem Wissen herabgesandt. Und die Engel bezeugen es.“30 Und die Aussage: „O du Gesandter, übermittele, was zu dir in Bezug auf ʿAlī von deinem Herrn herabgesandt worden ist! Wenn du es nicht tust, so hast du Seine Botschaft nicht übermittelt.“31“32
So verfahren diese Leute: Immer, wenn ihnen die Beweise ausgehen und sie nichts im Buch Allahs finden, das ihre falschen Überzeugungen stützt, behaupten sie, dass es verfälscht oder geändert worden sei.
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- Al-Māʾida (Der Tisch) 5:67. ↩︎
- Miṣbāḥ al-Hidāya fī Taḥqīq al-Wilāya von ʿAlī al-Bahbahānī, Seite 327. ↩︎
- Al-Māʾida (Der Tisch) 5:64-66. ↩︎
- Al-Māʾida (Der Tisch) 5:68. ↩︎
- Al-Māʾida (Der Tisch) 5:55. ↩︎
- Al-Māʾida (Der Tisch) 5:67. ↩︎
- Al-Kāfī von Al-Kulainī; Bd. 1, S. 289. Al-Majlisī sagte: „Der vierte Ḥadīth ist gut.“ (Mirʾāt al-ʿUqūl, Bd.3, S. 250). Hādī an-Najafī schrieb: „Die Überlieferung hat eine authentische Überlieferungskette.“ (Mawsūʿat Aḥādīth Ahlu l-Bayt; Bd. 8, S. 415). ↩︎
- Kāmil az-Ziyārāt von Ibn Qūluwayh al-Qummī; S. 350. ↩︎
- An-Nisāʾ (Die Frauen) 4:60. ↩︎
- Biḥār al-Anwār von al-Majlisī; Bd. 101, S. 261-263.
Der vollständige Wortlaut der Überlieferung lautet: „Von ʿUmar Ibn Ḥanẓala wird berichtet, dass er sagte: ‚Ich fragte Abū ʿAbdillāh über zwei Männer aus unserer Gemeinschaft, die eine Streitigkeit in Glaubens- oder Erbsachen hatten und sich an den Herrscher oder die Richter wandten. Ist dies erlaubt?‘ Er sagte: ‚Wer sich in solchen Angelegenheiten an sie wendet, sei es um Recht oder Unrecht, der wendet sich an [die falschen Götter] Jibt und Ṭāghūt, die verboten sind. Und was ihnen zugesprochen wird, ist unrechtmäßig, selbst wenn es tatsächlich ihr Recht ist, denn sie haben es durch das Urteil des Ṭāghūt erhalten. Und Allah hat befohlen, ihn zu verleugnen, wie Allah sagt: „Sie wollen sich in Entscheidungsfragen an Ṭāghūt (falsche Götter) wenden, wo ihnen doch befohlen worden ist, es zu verleugnen.“‘
Ich fragte: ‚Was sollen sie tun, wenn sie uneins sind?‘ Er antwortete: ‚Sie sollen jemanden aus eurer Gemeinschaft auswählen, der unsere Überlieferungen kennt, der unser Ḥalāl und Ḥarām versteht und unsere Urteile kennt. Sie sollen sich mit seinem Urteil zufriedengeben, denn ich habe ihn zum Richter über euch gemacht. Wer sein Urteil nicht akzeptiert, hat das Urteil Allahs missachtet, uns zurückgewiesen. Und wer uns zurückweist, weist Allah zurück, was auf einer Stufe mit Shirk steht.‘
Ich fragte: ‚Wenn jeder von ihnen einen unserer Leute auswählt, die beiden einverstanden sind, dass diese das Urteil fällen, und es zwischen den beiden Richtern unterschiedliche Urteile gibt – was dann?‘ Er sagte: ‚Das Urteil desjenigen, der gerechter, wissender und wahrheitsgetreuer in den Überlieferungen sowie gottesfürchtiger ist, ist zu bevorzugen. Das Urteil des anderen ist unbeachtlich.‘
Ich fragte: ‚Wenn beide Richter gleich gerecht und vertrauenswürdig sind und keiner dem anderen überlegen ist?‘ Er sagte: ‚Dann ist auf die Überlieferungen zu achten, die sie heranziehen. Das Urteil, das den allgemeinen Überlieferungen entspricht, die unter euren Leuten bekannt und akzeptiert sind, wird genommen, während das Urteil, das auf weniger bekannten Überlieferungen basiert, abgelehnt wird, da es in den anerkannten Überlieferungen keine Zweifel gibt.‘
Er fügte hinzu: ‚Es gibt drei Kategorien von Angelegenheiten: Eine ist klar rechtgeleitet, und ihr ist zu folgen; eine andere ist eindeutig fehlgeleitet, und sie ist zu vermeiden; und eine dritte ist zweifelhaft, deren Urteil an Allah und den Gesandten ﷺ zurückverwiesen wird. Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Das Erlaubte ist offensichtlich, und das Verbotene ist offensichtlich, aber dazwischen gibt es Unklarheiten. Wer die Unklarheiten meidet, schützt sich vor den Verboten. Wer jedoch in die Unklarheiten fällt, wird die Verbote begehen und unbewusst ins Verderben stürzen.“‘
Ich fragte: ‚Wenn die beiden Überlieferungen, die den beiden Richtern vorliegen, gleichermaßen bekannt und vertrauenswürdig sind, was dann?‘ Er sagte: ‚Dann ist zu prüfen, welche von ihnen den Regeln des Qurʾān und der Sunna entspricht und im Widerspruch zu den allgemeinen (sunnitischen) Überlieferungen steht; diese wird bevorzugt. Das, was im Einklang mit den allgemeinen (sunnitischen) Überlieferungen steht, wird abgelehnt.‘
Ich fragte weiter: ‚Wenn beide Überlieferungen sowohl mit dem Qurʾān und der Sunna als auch mit den allgemeinen (sunnitischen) Überlieferungen übereinstimmen, welche von beiden nehmen wir dann?‘ Er sagte: ‚Prüft, zu welchem die Richter und Gelehrten der allgemeinen (sunnitischen) Gemeinschaft tendieren, und lehnt diese Überlieferung ab. Nehmt stattdessen die andere.‘
Ich fragte schließlich: ‚Wenn die Richter und Gelehrten der allgemeinen (sunnitischen) Gemeinschaft mit beiden Überlieferungen übereinstimmen?‘ Er sagte: ‚In diesem Fall haltet inne und wartet, bis ihr euren Imam trefft. Denn Vorsicht bei Unklarheiten ist besser, als sich ins Verderben zu stürzen. Allah ist der rechte Führer.‘“ ↩︎ - Der Originalvers lautet: „O du Gesandter, übermittele, was zu dir [als Offenbarung] von deinem Herrn herabgesandt worden ist! Wenn du es nicht tust, so hast du Seine Botschaft nicht übermittelt. Allah wird dich vor den Menschen schützen.“ (Al-Māʾida (Der Tisch) 5:67) ↩︎
- Al-Iḥtijāj von al-Ṭabrisī; Bd. 1, S. 55-58. ↩︎
- Al-Fatḥ (Der Sieg) 48:29. ↩︎
- Mirʾāt al-ʿUqūl von al-Majlisī; Bd. 17, S. 108. Dār Iḥyāʾ al-Turāth. ↩︎
- Al-Kāfī von al-Kulainī; Bd. 1, S. 289. ↩︎
- Rawḍat al-Wāʿiẓīn von al-Fattāl an-Naisābūrī; S. 90 ↩︎
- Al-Kāfī von al-Kulainī; Bd. 1, S. 289. ↩︎
- Al-Amālī von Ibn Bābawaih al-Qummī; S. 436. ↩︎
- Sharḥ Uṣūl al-Kāfī von Muḥammad Ṣāliḥ al-Māzandarānī; Bd. 6, S. 124. ↩︎
- Es ist offensichtlich, dass dies eine direkte Anklage gegen den Propheten ﷺ darstellt. Die Schiiten zeigen ihn in ihren Überlieferungen in der Gestalt eines Rebellen gegen die göttlichen Gebote, der mit seinem Herrn über dessen Anweisungen verhandelt und den göttlichen Befehl den Menschen erst nach Ermahnung und Drohung übermittelt. Es scheint, als ob der Prophet ﷺ den Befehl seines Herrn erst nach einer Warnung verkündet hätte! Dies ist eine der verwerflichsten Anschuldigungen, die die Überlieferungen der Zwölfer-Imāmiyya gegen den Propheten ﷺ erheben. ↩︎
- Der Originalvers lautet: „O du Gesandter, übermittele, was zu dir [als Offenbarung] von deinem Herrn herabgesandt worden ist! Wenn du es nicht tust, so hast du Seine Botschaft nicht übermittelt. Allah wird dich vor den Menschen schützen.“ (Al-Māʾida (Der Tisch) 5:67) ↩︎
- Al-Iḥtijāj von aṭ-Ṭabrisī; Bd. 1, S. 57. ↩︎
- Mirʾāt al-ʿUqūl von al-Majlisī; Bd. 17, S. 108. Dār Iḥyāʾ al-Turāth. Im Buch ʿAqīdat al-Kulainī fī Ḍawʾ Kitābihi al-Kāfī wird ausführlich dargelegt, wie al-Majlisī in dieser Angelegenheit falsch und unwissend war. ↩︎
- Al-Kāfī von al-Kulainī; Bd. 2, S. 244. ↩︎
- Al-Kāfī von al-Kulainī; Bd. 8, S. 254.
Al-Majlisī sagte: „Einstufung der Überlieferung Nr. 341: Gut oder vertrauenswürdig. Der Ausdruck ‚Ahlu Ridda‘ bedeutet mit der Lesung im Kasra: Abfall.“ (Mirʾāt al-ʿUqūl fī Sharḥ Akhbār Āl ar-Rasūl von al-Majlisī; Bd.26, S. 213). ↩︎ - Al-Qalam (Das Schreibrohr) 68:51-52. ↩︎
- Al-Kāfī von al-Kulainī; Bd. 4, S. 567. Al-Majlisī sagte bzgl. der Einstufung dieser Überlieferung: „Die zweite Überlieferung ist nach der vorherrschenden Ansicht authentisch.“ (Mirʾāt al-ʿUqūl fī Sharḥ Akhbār Āl ar-Rasūl von al-Majlisī, Bd. 18, S. 283). ↩︎
- Al-Kāfī, Buch des Glaubens und des Unglaubens, Kapitel über das Verschweigen (2/178). ↩︎
- Al-Kāfī, Buch des Glaubens und des Unglaubens, Kapitel über die Verbreitung (2/275). ↩︎
- Im Originalvers heißt es: „Aber Allah bezeugt, was Er zu dir [als Offenbarung] herabgesandt hat; Er hat es mit Seinem Wissen herabgesandt. Und [auch] die Engel bezeugen es.“ (An-Nisāʾ (Die Frauen) 4:166.) ↩︎
- Im Originalvers heißt es: „O du Gesandter, übermittele, was zu dir [als Offenbarung] von deinem Herrn herabgesandt worden ist! Wenn du es nicht tust, so hast du Seine Botschaft nicht übermittelt.“ (Al-Māʾida (Der Tisch) 5:67) ↩︎
- Tafsīr al-Qummī von ʿAlī Ibn Ibrāhīm al-Qummī; Bd. 1, S. 10. ↩︎