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Ihr Vorwurf, dass ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, sich vor Männern wusch

Das Scheinargument:

Zu den Behauptungen, die gegen die Mutter der Gläubigen ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, erhoben wurden, gehört die Anschuldigung, sie habe sich vor Männern gewaschen, was ihr in höchstem Maße fernliegt.

ʿAbduṣṣamad Shākir sagte dazu: „Ein unsinniger Vorwurf. Von Abū Salama wurde berichtet: ‚Ich und der Bruder von ʿĀʾisha gingen zu ihr und fragten sie nach der Waschung des Propheten ﷺ. Daraufhin ließ sie sich ein Gefäß bringen, das etwa einen Ṣāʿ 1 fasste, und wusch sich, goss Wasser über ihren Kopf, während ein Vorhang zwischen uns und ihr war.‘ Ich sage: Mit der Annahme, dass ein Vorhang sie von den Anwesenden trennte, wird ihre Waschung zu einer Handlung ohne Nutzen. ʿĀʾisha war jedoch eine kluge Frau, die niemals etwas tun würde, worüber vernünftige Menschen lachen könnten!“2

In der Mawsūʿat al-Asʾila al-ʿAqāʾidiyya (Enzyklopädie der theologischen Fragen), herausgegeben vom Büro von as-Sistānī, heißt es: „Kann man wirklich glauben, dass eine solche Tat von einer Frau begangen wurde, die als Inbegriff von Keuschheit und Moral gilt und als Vorbild für gläubige Frauen dienen sollte, allein aufgrund ihrer Rolle als Mutter der Gläubigen? Was sagen Sie, verehrte Herren, über jemanden, der euren Propheten mit solchen Worten beschuldigt?“3

Antwort auf das Scheinargument:

Erstens: Der Ḥadīth wurde von al-Bukhārī und Muslim überliefert, über den Weg von Abū Bakr Ibn Hafs, der sagte: „Ich hörte Abū Salama sagen: ‚Ich ging mit dem Bruder von ʿĀʾisha zu ʿĀʾisha, und ihr Bruder fragte sie nach dem Ghusl (Ganzkörperwaschung) des Propheten ﷺ. Sie ließ einen Behälter bringen, der etwa die Größe eines Ṣāʿ hatte, und vollzog den Ghusl, indem sie Wasser über ihren Kopf goss, während ein Vorhang zwischen uns und ihr war.‘“4

Der Ḥadīth deutet nicht darauf hin, dass ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, sich nicht vor Männern verhüllt hätte. Abū Salama, der Überlieferer des Ḥadīth, ist ʿAbdullāh Ibn ʿAbdurraḥmān Ibn ʿAwf, der Sohn der Schwester von ʿĀʾisha durch Stillen. Er wurde von Umm Kulthūm Bint Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq, Allahs Wohlgefallen auf ihm, gestillt, sodass ʿĀʾisha seine Tante war. Der andere Mann ist laut Ḥadīth ihr Bruder durch Stillen. Beide Männer sind somit Maḥram (enge Verwandte, die sie nicht heiraten dürfen) von ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr.

Al-Qāḍī ʿIyāḍ (gest. 1149 n. Chr.) sagte: „Der äußere Anschein des Ḥadīth zeigt, dass sie beide sahen, was sie an ihrem Kopf und ihrem oberen Körper tat, was für einen Maḥram erlaubt ist, bei einem weiblichen Maḥram zu sehen.5 Einer von ihnen war – wie gesagt – ihr Bruder durch Stillen, und es wird berichtet, dass er ʿAbdullāh Ibn Yazīd hieß. Abū Salama war der Sohn ihrer Schwester durch Stillen, die von Umm Kulthūm Bint Abū Bakr gestillt wurde.“6

Zweitens: Der Bericht ist eindeutig darin, dass sie einen Vorhang zwischen sich und ihnen aufstellte. So heißt es bei al-Bukhārī: „Während ein Vorhang zwischen uns und ihr war“, und bei Muslim: „Und zwischen uns und ihr war eine Abdeckung“.

Es ist nicht verwunderlich, dass sie sich im selben Raum wusch. Es ist bekannt, dass die Menschen damals in ihren Häusern wuschen und dafür ein Gefäß namens „Mikhḍab“ benutzten, das meist aus Kupfer bestand. Die Person saß darin, ließ einen Vorhang um sich herab und wusch sich.

In einer solchen Situation ist es unbedenklich, wenn sich eine andere Person im selben Raum befindet. Dies wird durch den bekannten Ḥadīth belegt, in dem Umm Hāniʾ Bint Abū Ṭālib, Allahs Wohlgefallen auf ihr, den Propheten ﷺ besuchte, während er sich wusch, und seine Tochter Fāṭima, Allahs Wohlgefallen auf ihr, ihn mit einem Tuch bedeckte.7

Drittens: ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, wollte diese beiden Jungen Schritt für Schritt das Waschen lehren, auf eine Weise, die dem Beobachten am nächsten kam, auch wenn sie sie nicht sehen konnten, da ein Vorhang zwischen ihr und ihnen war.

An-Nawawī (gest. 1277 n. Chr.) sagte: „Das, was ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, tat, zeigt die Empfehlung, durch Handlungen zu lehren, da dies einen stärkeren Eindruck hinterlässt als bloße Worte und das, was so gelehrt wird, besser im Gedächtnis bleibt als durch Worte allein.“8

Al-Qasṭallānī (gest. 1517 n. Chr.) sagte: „Der Vorhang zwischen uns und ihr bedeckte den unteren Teil ihres Körpers, der für den Maḥram nicht erlaubt war anzusehen, nicht jedoch den oberen Teil, den er ansehen durfte, damit sie ihre Vorgehensweise am Kopf und oberen Teil ihres Körpers (Dekolleté) sehen konnten.“9

Viertens: Was die Aussage des Kritikers betrifft: „Mit der Annahme, dass ein Vorhang sie von den Anwesenden trennte, wird ihre Waschung zu einer Handlung ohne Nutzen. ʿĀʾisha war jedoch eine kluge Frau, die niemals etwas tun würde, worüber vernünftige Menschen lachen könnten!“10

Die Antwort darauf lautet: Die Mutter der Gläubigen, Allahs Wohlgefallen auf ihr, wollte ihnen beweisen, dass es möglich ist, sich mit einem Ṣāʿ (einem bestimmten Maß) oder etwas Ähnlichem zu waschen, und sie wollte die Waschweise des Propheten ﷺ auf praktische Weise zeigen.

Deshalb brachte al-Bukhārī dieses Ḥadīth im Kapitel „Das Waschen mit einem Ṣāʿ oder Ähnlichem“, und Muslim führte es im Kapitel „Die empfohlene Wassermenge für die Ganzkörperwaschung bei ritueller Unreinheit, das gemeinsame Waschen eines Mannes und einer Frau aus demselben Gefäß, und die Waschung mit dem übrig gebliebenen Wasser des anderen“ auf.

Daraus folgt, dass die Mutter der Gläubigen, Allahs Wohlgefallen auf ihr, sich nicht vor Männern wusch, sondern vor ihren Maḥram-Verwandten, und dass ein Vorhang zwischen ihnen war. Sie lehrte sie die Waschweise des Propheten ﷺ praktisch, in Erfüllung des Befehl Allahs: „Und berichtet über das, was in euren Häusern von den Zeichen Allahs und von der Weisheit verlesen wird. Gewiss, Allah ist Feinfühlig und Allkundig.“11

Fünftens: Wenn diese Angelegenheit bei den Rāfiḍa als unangebracht angesehen wird, obwohl ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, sich hinter einem Vorhang befand und nur mit ihren Milchgeschwistern zusammen war, was sollen wir dann zu dem sagen, was in ihren eigenen Büchern berichtet wird, nämlich dass Fremde Dinge von Fāṭima, Allahs Wohlgefallen auf ihr, sehen konnten, die nur für Maḥram-Verwandte erlaubt sind?

So heißt es in einem Bericht von Abū ʿAbdillāh: „Der Gesandte Allahs (s) schickte Abū Dharr zu Fāṭima (a) mit einem Maß Datteln. Abū Dharr berichtete: ‚Ich kam an die Tür und sagte: Frieden sei mit euch. Aber niemand antwortete mir. Ich dachte, dass Fāṭima (a) bei der Mühle beschäftigt sei und mich nicht gehört habe. Daraufhin öffnete ich die Tür und fand Fāṭima (a) schlafend, während al-Ḥusain (a) an ihrer Brust trank und die Mühle sich drehte.‘“12

Das ist Abū Dharr, Allahs Wohlgefallen auf ihm, der – Allah bewahre – das Haus von Fāṭima, Allahs Wohlgefallen auf ihr, ohne Erlaubnis betrat und sie schlafend vorfand, während sie ihr Kind stillte. Dies stellt ein Einblicken in eine Intimität dar, die ihm nicht erlaubt war, Allah möge uns bewahren.

Ähnliches wurde auch über ʿAmmār Ibn Yāsir berichtet: Von Abū Jaʿfar (a) wird überliefert: „Der Gesandte Allahs (s) schickte ʿAmmār, um ʿAlī (a) zu rufen. Er ging zu seiner Tür und fand sie offen. Er begann zu rufen: ‚Wo ist Abū l-Ḥasan?‘ ʿAmmār rief mehrfach, doch niemand antwortete. Er hörte das Geräusch einer drehenden Mühle und dachte, das Geräusch der Mühle würde sie daran hindern, ihn zu hören. Also sagte er: ‚Ich bin lediglich der Bote des Gesandten Allahs (s), und sie ist seine Tochter.‘ Da öffnete sich die Tür, und er trat ein. Er sah, dass sich die Mühle drehte, ohne dass sie von jemandem bedient wurde, und dass Fāṭima (a) schlief, während al-Ḥusain (a) an ihrer Brust lag und ebenfalls schlief.“13

Die Rāfiḍa berichten außerdem in ihren Büchern, dass ein fremder Mann Fāṭima, Allahs Wohlgefallen auf ihr, besuchte und dabei Dinge sah, die ihm nicht erlaubt waren.

Ibn Ṭāwūs (gest. 1266 n. Chr.) überliefert mit seiner Überlieferungskette von Salmān al-Fārisī: „Eines Tages, zehn Tage nach dem Tod des Gesandten Allahs (s), verließ ich mein Haus. Ich traf ʿAlī Ibn Abī Ṭālib (a), den Cousin des Gesandten Allahs, der zu mir sagte: ‚O Salmān, hast du uns nach dem Tod des Gesandten Allahs (s) gemieden?‘ Ich sagte: ‚Mein Geliebter Abū l-Ḥasan, wie könnte ich jemanden wie euch meiden? Doch meine Trauer über den Gesandten Allahs (s) hat mich daran gehindert, euch zu besuchen.‘ Da sagte er (a) zu mir: ‚O Salmān, geh zum Haus von Fāṭima, der Tochter des Gesandten Allahs (s), denn sie vermisst dich und möchte dir ein Geschenk überreichen, das ihr aus dem Paradies gegeben wurde.‘ Ich sagte zu ʿAlī (a): ‚Hat Fāṭima (a) etwas aus dem Paradies erhalten nach dem Tod des Gesandten Allahs (s)?‘ Er sagte: ‚Ja, gestern.‘ Salmān al-Fārisī berichtet weiter: ‚Ich eilte zum Haus von Fāṭima (a), der Tochter Muḥammads (s). Als ich sie sah, saß sie da und trug ein Stück Stoff, der, wenn sie ihren Kopf bedeckte, ihre Beine entblößte, und wenn sie ihre Beine bedeckte, ihren Kopf entblößte. Als sie mich sah, bedeckte sie sich und sagte: ‚O Salmān, hast du mich nach dem Tod meines Vaters gemieden?‘ Ich sagte: ‚Meine Geliebte, ich habe euch nicht gemieden […].‘“14

Salmān war ein fremder Mann für Fāṭima, Allahs Wohlgefallen auf ihr. Wie konnte es ihm erlaubt sein, sie in Abwesenheit ihres Ehemanns in einem solchen Zustand aufzusuchen?

______________________

  1. Der Ṣāʿ des Gesandten Allahs ﷺ entsprach vier Mudd, wobei ein Mudd dem Inhalt von zwei Händen eines durchschnittlichen Mannes entspricht. Es wurde eine Untersuchung über die Menge, die in die Hände eines durchschnittlichen Mannes passt, durchgeführt, und diese ergab, dass die Menge eines Mudd etwa 650 Gramm beträgt. Somit beträgt die Menge eines Ṣāʿ ungefähr 2600 Gramm. Das sind 2,6 Liter. ↩︎
  2. Naẓra ʿĀbira ilā aṣ-Ṣiḥāḥ as-Sitta von ʿAbduṣṣamad Shākir; S. 97. ↩︎
  3. Mawsūʿat al-Asʾila al-ʿAqāʾidiyya; Bd. 4, S. 241. Herausgeber: Markaz al-Abḥāth al-Markaziyya. ↩︎
  4. Verzeichnet bei al-Bukhārī in seinem Ṣaḥīḥ, Buch des Ghusl, Kapitel: „Ghusl mit einem Ṣāʿ oder ähnlichem“, (Bd. 1, S. 59), Ḥadīth-Nr. 251, und von Muslim in seinem Ṣaḥīḥ, Buch der Menstruation, Kapitel: „Die empfohlene Menge Wasser für den Ghusl nach Janāba“, (Bd. 1, S. 256), Ḥadīth-Nr. 320. ↩︎
  5. Die Schamzone (ʿAwra) der Frau gegenüber ihren Maḥram-Verwandten, wie ihrem Vater, Bruder, Onkel oder Neffen, umfasst ihren gesamten Körper, mit Ausnahme der Körperteile, die gewöhnlich sichtbar sind, wie Gesicht, Haare, Hals, Arme und Füße. Allah, der Erhabene, sagt: „Und sie sollen […] ihre Zierde nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern […].“ (An-Nūr (Das Licht) 24:31). Allah hat es der Frau erlaubt, ihre Zierde vor ihrem Ehemann und ihren Maḥram-Verwandten zu zeigen. Mit „Zierde“ sind dabei die Körperstellen gemeint, an denen Schmuck getragen wird: Der Ring an der Hand, das Armband am Arm, der Ohrring am Ohr, die Halskette am Hals und am Dekolleté sowie der Fußreif am Bein.
    In den Büchern der Rāfiḍa wird die Begrenzung der ʿAwra der Frau gegenüber ihren Maḥram-Verwandten wie folgt beschrieben. Im Werk Ṣirāṭ an-Najā heißt es: Frage 1181: „Was sind die Grenzen der ʿAwra der Frau gegenüber ihren Maḥram-Verwandten?“ Antwort von al-Khūʾī: „Es sind die vordere und hintere Schamzone sowie der Bereich von der Nabelgegend bis zu den Knien.“ Ergänzung von at-Tabrīzī: „Dies gilt für männliche Maḥram-Verwandte. Für weibliche Maḥram-Verwandte ist die ʿAwra der Frau jedoch ausschließlich die vordere und hintere Schamzone.“ (Ṣirāṭ an-Najā von Jawād at-Tabrīzī, Bd. 2, S. 381.) ↩︎
  6. Ikmāl al-Muʿallim von Qāḍī ʿIyāḍ; Bd. 2, S. 163. ↩︎
  7. Verzeichnet in Ṣaḥīḥ al-Bukhārī (Nr. 280) und Ṣaḥīḥ Muslim (Nr. 336). ↩︎
  8. Kommentar von an-Nawawī zu Ṣaḥīḥ Muslim; Bd. 4, S. 4. ↩︎
  9. Irshād as-Sārī li Sharḥ Ṣaḥīḥ al-Bukhārī von al-Qasṭallānī; Bd. 1, S. 317. ↩︎
  10. Naẓra ʿĀbira ilā aṣ-Ṣiḥāḥ as-Sitta von ʿAbduṣṣamad Shākir; S. 97. ↩︎
  11. Al-Aḥzāb (Die Gruppierungen) 33:34. ↩︎
  12. Al-Kawthar fī Aḥwāl Fāṭima Bint an-Nabiyy al-Aʿẓam von Muḥammad Bāqir al-Mūsawī; Bd. 3, S. 27. ↩︎
  13. Al-Mawsūʿa al-Kubrā ʿan Fāṭima az-Zahrāʾ (a) von Ismāʿīl al-Anṣārī az-Zanjānī; Bd. 9, S. 367. ↩︎
  14. Muhaj ad-Daʿawāt wa Manhaj al-ʿIbādāt von as-Sayyid Ibn Ṭāwūs, S. 6. ↩︎
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