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Ihre Behauptung, dass auch die Sunniten die Praxis der Taqiyya anwenden
Das Scheinargument:
Die Schiiten behaupten, dass auch die Sunniten die Praxis der Taqiyya anwenden und sie für legitim halten. Sie argumentieren, dass in bestimmten Situationen, insbesondere bei Gefahr für Leben oder Glauben, auch die Ahlu s-Sunna das Verbergen des Glaubens oder das Vortäuschen von Zustimmung erlauben würden. Sie stützen sich dabei auf Verse des Qurʾān und Aussagen aus sunnitischen Quellen, die vermeintlich die Praxis der Taqiyya rechtfertigen.
Einer ihrer Gelehrten sagte in einem Vortrag: „Die Allgemeinheit (d.h. Sunniten) erlaubt es, in Situationen der Bedrängnis und Lebensgefahr den Glauben zu verbergen. Dies ist nichts anderes als Taqiyya, und sie wird in ihrem Fiqh ebenso akzeptiert wie in der Lehre der Shīʿa. Daher ist der Vorwurf gegen uns unbegründet, da sie selbst diese Praxis anwenden.“
Antwort auf das Scheinargument:
Erstens: Die Taqiyya in ihrem bekannten und verbreiteten Verständnis ist ein Grundprinzip der Zwölfer-Shīʿa (Rāfiḍa), mit dem sie von den Ahlu s-Sunna abweichen und den geraden Weg Allahs verlassen. Die Taqiyya in der Religion dieser Gruppe bedeutet, dass eine Person aus religiösem Motiv das Gegenteil von dem zeigt, was sie in ihrem Inneren verbirgt; so schreiben sie Allahs Religion zu Unrecht Lügen und Täuschung zu.
Diese verdorbene Lehre gehört in keiner Weise zur Lehre der Ahlu s-Sunna. Lügen sind bei den Ahlu s-Sunna eine Eigenschaft der Heuchler. Ein Mensch wird durch das wiederholte Lügen so lange in seinen Lügen gefestigt, bis er bei Allah als Lügner verzeichnet wird. Diese jedoch lügen und suchen bewusst das Lügen in allem, und sie machen dies zu einem Glaubensgrundsatz und einer religiösen Praxis!
Der Weg der Ahlu s-Sunna basiert auf Wahrheit und Gerechtigkeit, und Lügen gehören – Allah sei Dank – nicht zu ihrer Religion.
Sheikh al-Islām Ibn Taimiyya (gest. 1328 n. Chr.) sagte: „Die Rāfiḍa sind die unwissendste und lügenhafteste aller Gruppen und am weitesten entfernt von jeglichem Verständnis des Überlieferten und Rationalen. Sie erheben die Taqiyya zu einem Grundpfeiler ihrer Religion und verbreiten zahllose Lügen über die Ahlu l-Bayt, die nur Allah zu zählen vermag. Sie gehen sogar so weit zu behaupten, dass Jaʿfar aṣ-Ṣādiq gesagt habe: ‚Die Taqiyya ist meine Religion und die Religion meiner Vorväter.‘1 Die Taqiyya ist jedoch das Merkmal der Heuchelei, denn ihre Essenz besteht für sie darin, mit den Zungen zu sprechen, was nicht in ihren Herzen ist. Und das ist die Essenz der Heuchelei.“2
Er sagte ebenfalls: „Was die Rāfiḍa betrifft, so liegt der Ursprung ihrer Neuerung (Bidʿa) in Zandaqa (Häresie) und Ilḥād (Atheismus). Bei ihnen ist das absichtliche Lügen weit verbreitet, und sie geben dies offen zu, indem sie sagen: ‚Die Taqiyya ist meine Religion.‘ Diese bedeutet, dass einer von ihnen mit seiner Zunge etwas sagt, was er nicht in seinem Herzen trägt. Das ist Lüge und Heuchelei. Trotzdem behaupten sie, dass sie die wahren Gläubigen sind, während andere, die zur Gemeinschaft gehören, keine wahren Gläubigen seien. Gleichzeitig beschuldigen sie die frühen Muslime, die den Islam annahmen, des Abfalls (Ridda) und der Heuchelei! Sie gleichen damit dem Sprichwort: ‚Sie warf mir ihre Krankheit vor und zog sich davon zurück.‘ Denn unter denen, die den Islam äußerlich zur Schau tragen, ist niemand dem Nifāq (Heuchelei) und Ridda (Abfall) näher als sie. Und es gibt keine Gruppe, in der mehr Abtrünnige und Heuchler zu finden sind, als in ihren Reihen.“3
In der al-Mawsūʿa al-Muyassara zur Darlegung der Grundlagen der Shīʿa heißt es: „Taqiyya: Die Imāmiyya betrachten sie als einen Grundpfeiler der Religion. Wer sie unterlässt, gleicht jemandem, der das Gebet aufgibt. Sie ist verpflichtend und darf nicht aufgehoben werden, bis der Qāʾim (Mahdi) erscheint. Wer sie vor dessen Erscheinen unterlässt, hat den Glauben an Allah, den Erhabenen, und die Religion der Imāmiyya verlassen.“4
Dr. Nāṣir Ibn ʿAbdillāh al-Qifārī sagte: „Al-Mufīd definiert Taqiyya bei ihnen wie folgt: ‚Taqiyya bedeutet, die Wahrheit zu verbergen, den Glauben daran zu verschweigen und den Gegnern (Mukhālifīn) nichts zu offenbaren, was zu Schaden in der Religion oder der weltlichen Angelegenheiten führen könnte.‘ Al-Mufīd erklärt Taqiyya also als das Verschweigen des Glaubens aus Angst vor Schaden durch die Gegner (Mukhālifīn) – gemeint sind meist die Anhänger der Ahlu s-Sunna, wie der Begriff bei ihnen in der Regel verwendet wird. Das bedeutet, die Shīʿa zeigen den Glauben der Ahlu s-Sunna, den sie als falsch betrachten, und verbergen ihre eigene Überzeugung, die sie für die Wahrheit halten. Aus diesem Grund sehen einige der Ahlu s-Sunna: Die Anhänger dieser Überzeugung sind schlimmer als die Heuchler (Munāfiqūn), da die Heuchler glauben, dass ihr versteckter Unglaube falsch ist, und sie nur aus Angst vor den Muslimen den Islam zur Schau stellen. Diese jedoch glauben, dass das, was sie verbergen, die Wahrheit ist und dass ihre Methode der Weg der Propheten und Imāme sei.“5
Zweitens: Taqiyya existiert als eine vorübergehende Idee oder Ausnahmegenehmigung auch bei den Ahlu s-Sunna. Sie unterscheidet sich jedoch grundlegend, sowohl allgemein als auch im Detail, von der Taqiyya der Rāfiḍa. Bei den Ahlu s-Sunna ist sie eine außerordentliche, notbedingte Maßnahme, die gegen das eigentliche Prinzip verstößt und durch extreme Notwendigkeit und dringenden Bedarf gerechtfertigt wird.
Ibn al-Qayyim (gest. 1350 n. Chr.) sagte: „Taqiyya bedeutet, dass der Diener etwas sagt, das seiner Überzeugung widerspricht, um ein unerwünschtes Übel abzuwenden, das ihn treffen würde, wenn er nicht Taqiyya ausüben würde.“6
Die Grundlage für die Erlaubnis der Taqiyya findet sich im Wort Allahs, des Erhabenen: „Die Gläubigen sollen nicht die Ungläubigen anstatt der Gläubigen zu Schutzherren nehmen. Wer das tut, hat überhaupt nichts mit Allah [gemeinsam] –, es sei denn, dass ihr euch [durch dieses Verhalten] vor ihnen wirklich schützt.“7
Ibn Kathīr (gest. 1373 n. Chr.) sagte: „Seine Aussage: „Es sei denn, dass ihr euch [durch dieses Verhalten] vor ihnen wirklich schützt“ bedeutet, dass jemand, der in einigen Ländern oder zu bestimmten Zeiten deren Übel fürchtet, ihnen gegenüber äußerlich Taqiyya anwenden darf, jedoch nicht in seinem Inneren oder seiner Absicht. Wie al-Bukhārī überliefert hat, sagte Abū d-Dardāʾ: ‚Wir zeigen ein Lächeln in den Gesichtern von Leuten, während unsere Herzen sie verfluchen.‘“8
In der „Mawsūʿa al-Fiqhiyya“ (13/186-187) heißt es: „Die Mehrheit der Gelehrten von Ahlu s-Sunna ist der Ansicht, dass Taqiyya im Prinzip untersagt ist und ihre Erlaubnis nur im Falle einer Notwendigkeit besteht. Sie darf nur in dem Maße angewendet werden, wie es die Notwendigkeit erfordert. Al-Qurṭubī (gest. 1273 n. Chr.) sagte: ‚Taqiyya ist nur bei der Angst vor Tötung, Verstümmelung oder schwerer Folter erlaubt. Uns ist nichts bekannt, was diesem Grundsatz widerspricht, außer dem, was von Muʿādh Ibn Jabal von den Ṣaḥāba und von Mujāhid von den Tābiʿīn überliefert wurde.‘ Damit Taqiyya bei Ahlu s-Sunna erlaubt ist, gelten folgende Bedingungen:
- Es muss Furcht vor einem Schaden bestehen.
- Es darf keine andere Möglichkeit für den Betroffenen geben, sich dem Schaden zu entziehen, außer durch Taqiyya.
- Der befürchtete Schaden muss so erheblich sein, dass er nur schwer zu ertragen ist.
Ferner sollte jemand, der Taqiyya anwendet, darauf achten, dass:
- Falls es eine andere Möglichkeit gibt, die nicht das Begehen einer Sünde erfordert, diese genutzt werden muss.
- Er sich nicht so sehr auf die Erlaubnis verlässt, dass er über das erlaubte Maß hinausgeht und durch das Begehen von Verbotenem die Grenzen der Taqiyya überschreitet, insbesondere nach dem Ende der Notwendigkeit.
Die Grundlage hierfür findet sich in Allahs Aussage über den Bedrängten: „Wer sich aber in einer Zwangslage befindet, ohne zu begehren oder das Maß zu überschreiten, – so ist dein Herr Allvergebend und Barmherzig.“9 Allah hat auch hinsichtlich der Taqiyya darauf hingewiesen, als Er sagte: „Die Gläubigen sollen nicht die Ungläubigen anstatt der Gläubigen zu Schutzherren nehmen. Wer das tut, hat überhaupt nichts mit Allah [gemeinsam] –, es sei denn, dass ihr euch [durch dieses Verhalten] vor ihnen wirklich schützt. Allah mahnt euch zur Vorsicht vor Sich selbst.“10 Allah warnt somit davor, dass derjenige, der Taqiyya anwendet, nicht übertreibt oder sich zu sehr auf die Erlaubnis verlässt. Zudem sollte die Absicht klar sein: Der Betroffene sollte sich bewusst sein, dass er etwas Verbotenes nur aufgrund der Notwendigkeit tut und es als eine von Allah gewährte Erlaubnis ansieht. Falls er jedoch eine gleichgültige Haltung einnimmt und die Tat als harmlos ansieht, begeht er eine Sünde.“11
Dr. Nāṣir al-Qifārī sagte: „Die Taqiyya im Islam richtet sich meistens gegen die Ungläubigen. Allah, der Erhabene, sagt: „Es sei denn, dass ihr euch [durch dieses Verhalten] vor ihnen wirklich schützt.“ Ibn Jarīr aṭ-Ṭabarī (gest. 923 n. Chr.) erklärte dazu: ‚Die Taqiyya, die Allah in diesem Vers erwähnt, ist nur gegen die Ungläubigen, nicht gegen andere.‘ Daher vertraten einige Gelehrte der frühen Generation die Ansicht, dass es keine Taqiyya mehr gibt, nachdem Allah den Islam gestärkt hat. Muʿādh Ibn Jabal und Mujāhid sagten: ‚Die Taqiyya galt in der frühen Zeit des Islam, als die Muslime schwach waren. Heute jedoch hat Allah die Muslime gestärkt, sodass sie keine Taqiyya mehr anwenden müssen.‘ Die Taqiyya der Schiiten hingegen richtet sich gegen die Muslime, insbesondere gegen Ahlu s-Sunna. Sie betrachten sogar die Zeit der vorzüglichen Generationen als eine Ära der Taqiyya, wie es ihr Gelehrter al-Mufīd feststellte und wie es in den Texten, die sie den Imāmen zuschreiben, deutlich wird. Sie betrachten Ahlu s-Sunna als schlimmer als Juden und Christen, da ihrer Ansicht nach derjenige, der die Imāma der Zwölf leugnet, schwerwiegender ist als derjenige, der die Prophetenschaft leugnet. Die Taqiyya – bei Ahlu s-Sunna – ist eine Erlaubnis in Notfällen. Daher hat Allah, gepriesen sei Er, sie von dem allgemeinen Verbot der Loyalität gegenüber den Ungläubigen ausgenommen, indem Er sagte: „Die Gläubigen sollen nicht die Ungläubigen anstatt der Gläubigen zu Schutzherren nehmen. Wer das tut, hat überhaupt nichts mit Allah [gemeinsam] –, es sei denn, dass ihr euch [durch dieses Verhalten] vor ihnen wirklich schützt. Allah mahnt euch zur Vorsicht vor Sich selbst. Und zu Allah ist der Ausgang.“ Allah hat somit die Loyalität gegenüber den Ungläubigen verboten und darauf die strengste Warnung ausgesprochen, indem Er sagte: „Die Gläubigen sollen nicht die Ungläubigen anstatt der Gläubigen zu Schutzherren nehmen. Wer das tut, hat überhaupt nichts mit Allah [gemeinsam].“ Das bedeutet, dass derjenige, der Allahs Verbot in dieser Angelegenheit missachtet, sich von Allah entfernt. Danach fügte Er hinzu: „Es sei denn, dass ihr euch [durch dieses Verhalten] vor ihnen wirklich schützt.“ Das heißt, dass jemand, der in bestimmten Ländern oder Zeiten Angst vor ihrem Schaden hat, sie äußerlich täuschen darf, jedoch nicht innerlich oder mit seinen Absichten. Die Gelehrten sind sich einig, dass Taqiyya eine Erlaubnis in Notfällen ist. Ibn al-Mundhir (gest. 930 n. Chr.) sagte: ‚Die Gelehrten sind sich einig, dass jemand, der zur Leugnung des Glaubens gezwungen wird und um sein Leben fürchtet, nicht des Unglaubens beschuldigt wird, wenn er dies mit einem Herzen voller Glauben tut.‘ Wer jedoch in dieser Situation den festen Glauben wählt, ist noch besser dran. Ibn Baṭṭāl (gest. 1057 n. Chr.) sagte: ‚Die Gelehrten sind sich einig, dass jemand, der gezwungen wird, den Glauben zu leugnen, und den Tod vorzieht, bei Allah eine größere Belohnung erhält.‘ Die Taqiyya der Schiiten unterscheidet sich jedoch grundlegend. Sie ist bei ihnen keine Erlaubnis, sondern eine Säule ihres Glaubens, vergleichbar mit dem Gebet oder sogar wichtiger.“12
Zusammenfassung: Es besteht ein großer Unterschied zwischen der Taqiyya im Glauben des Islam und der Taqiyya im Glauben der Rāfiḍa. Im Islam ist Taqiyya eine Erlaubnis in Notfällen, während sie bei den Rāfiḍa neun Zehntel ihres Glaubens ausmacht, und sie betrachten jemanden ohne Taqiyya als ungläubig.
Der Shīʿa-Gelehrte Ibn Bābawaih (gest. 991 n. Chr.) sagte: „Unsere Überzeugung bezüglich der Taqiyya ist, dass sie verpflichtend ist. Wer sie unterlässt, ist wie jemand, der das Gebet unterlässt.“13
Aṣ-Ṣādiq sagte: „Würde ich sagen, dass jemand, der die Taqiyya unterlässt, wie jemand ist, der das Gebet unterlässt, so wäre ich wahrhaftig.“14
Welch ein Unterschied zwischen den beiden Auffassungen!
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- Von al-Muʿallā Ibn Khunais wird berichtet, dass er sagte: Abū ʿAbdillāh (a) sagte zu mir: „O Muʿallā, bewahre unser Anliegen und verbreite es nicht, denn wer unser Anliegen bewahrt und es nicht verbreitet, den wird Allah in dieser Welt ehren und ihn zu einem Licht zwischen seinen Augen machen, das ihn ins Paradies führt. O Muʿallā, die Taqiyya ist meine Religion und die Religion meiner Vorväter. Und wer keine Taqiyya hat, hat keine Religion. O Muʿallā, Allah liebt es, im Verborgenen angebetet zu werden, so wie Er es liebt, in der Öffentlichkeit angebetet zu werden. Wer unser Anliegen preisgibt, gleicht demjenigen, der es leugnet.“ (Wasāʾil ash-Shīʿa – Āl al-Bayt von al-Ḥurr al-ʿĀmilī; Bd. 16, S. 210). ↩︎
- Majmūʿ al-Fatāwā von Ibn Taimiyya; Bd. 13, S. 263. ↩︎
- Minhāj as-Sunna an-Nabawiyya von Ibn Taimiyya; Bd. 1, S. 30. ↩︎
- Al-Mawsūʿa al-Muyassara zur Darlegung der Grundlagen der Shīʿa; Bd. 1, S. 54. ↩︎
- Uṣūl Madhhab as-Shīʿa al-Imāmiyya von Dr. Nāṣir Ibn ʿAbdillāh al-Qifārī; Bd. 2, S. 805. ↩︎
- Aḥkām Ahlu dh-Dhimma von Ibn al-Qayyim; Bd. 2, S. 1038. ↩︎
- Āl-i-ʿImrān (Die Sippe Imrans) 3:28. ↩︎
- Tafsīr Ibn Kathīr; Bd. 2, S. 30 ↩︎
- Al-Anʿām (Das Vieh) 6:145. ↩︎
- Āl-i-ʿImrān (Die Sippe Imrans) 3:28. ↩︎
- Mawsūʿa al-Fiqhiyya; Bd. 13, S. 186-187, 191-200. ↩︎
- Uṣūl Madhhab as-Shīʿa al-Imāmiyya von Dr. Nāṣir Ibn ʿAbdillāh al-Qifārī; Bd. 22, S. 806-807. ↩︎
- Al-Iʿtiqādāt von Ibn Bābawaih; S. 114. ↩︎
- Jāmiʿ al-Akhbār (S. 110); Biḥār al-Anwār von al-Majlisī (Bd. 72, S. 421); Wasāʾil ash-Shīʿa – Āl al-Bayt von al-Ḥurr al-ʿĀmilī (Bd. 16, S. 211). ↩︎