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Der Vorwurf an die Mutter der Gläubigen, ʿĀʾisha, dass sie fremde Männer in ihrem Haus beherbergte
Das Scheinargument:
Ein Scheinargument, das von den Rāfiḍa Shīʿa wiederholt wird, um die Ehefrau des Propheten ﷺ ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, zu diffamieren, ist der Vorwurf, sie habe fremde Männer in ihrem Haus beherbergt.
Yāsir al-Ḥabīb sagte: „Es ist bekannt aus der Biographie von ʿĀʾisha, dass sie Männer in ihrem Haus empfing und beherbergte, nachdem der Gesandte Allahs ﷺ als Märtyrer starb. Es schien, als seien sie ihre engen Freunde. Sie verweilten bei ihr, übernachteten sogar dort und wurden im Zustand der Janāba (große rituelle Unreinheit). Sie zeigte ihnen sogar, wie sie das Sperma, das sie auf ihrer Kleidung fanden, abreiben sollten, anstatt ihn zu waschen. […] Nach diesen Berichten, die auf einen erbärmlichen Zustand hindeuten, hat man das Recht, sich zu fragen: Was machten diese fremden Männer in ʿĀʾishas Haus? Warum lud sie sie unter solchen fragwürdigen Umständen ein und beherbergte sie, obwohl sie weiterhin als jemand galt, der sich ewig in der ʿIdda (Wartezeit) befand, da es ihr verboten war, wieder zu heiraten?“
Antwort auf das Scheinargument:
Erstens: Dieses Scheinargument zeigt das niedrige Verständnis der Texte bei diesen Leuten. Wenn wir sagen: „Ein Gast kehrte (nazala1) bei ʿĀʾisha ein“, bedeutet das nicht zwingend, dass der Gast in ihr Haus oder ihre Kammer eingetreten ist. Denn im Arabischen bedeutet „jemand kehrt bei jemandem ein“ nicht notwendigerweise, dass er dessen Haus betritt. Es kann auch bedeuten, dass der Gast an einem anderen, speziell dafür vorgesehenen Ort empfangen wurde.
Dies war die Vorgehensweise des Propheten ﷺ beim Empfang seiner Gäste. Diejenigen, die den Propheten ﷺ besuchten, wurden im Moscheebereich untergebracht. Sein Haus bestand aus getrennten Räumen für jede seiner Ehefrauen. Er beherbergte seine Gäste entweder in der Moschee oder bat einen seiner Gefährten, die Gäste bei sich aufzunehmen und sich dadurch eine Belohnung bei Allah zu verdienen. So beherbergte derjenige die Gäste, den Allah dafür bestimmte.2
Es ist bekannt, dass in der Stadt des Gesandten Allahs ﷺ Unterkünfte für die Gäste existierten, darunter das Haus von ʿAbdurraḥmān Ibn ʿAwf, Allahs Wohlgefallen auf ihm. As-Samhūdī (gest. 1533 n. Chr.) erwähnte es in Wafāʾ al-Wafāʾ und sagte: „Ibn Shabba (gest. 877 n. Chr.) erwähnte in den Häusern der Banū Zuhra, dass unter den Häusern von ʿAbdurraḥmān Ibn ʿAwf das Haus war, das als das große Haus bekannt war, das Haus von Ḥumaid Ibn ʿAbdurraḥmān Ibn ʿAwf in der Nähe von Ḥash Ṭalḥa. Er sagte: ‚Es wurde als das große Haus bezeichnet, weil es das erste Haus war, das ein Migrant in der Stadt baute, und ʿAbdurraḥmān empfing dort die Gäste des Gesandten Allahs ﷺ. Es wurde auch als das Haus der Gäste bezeichnet.‘“3
Die Gäste des Gesandten Allahs ﷺ hielten sich zu seinen Lebzeiten im Haus der Gäste auf. Wie kann jemand mit bösen Absichten nach seinem Tod etwas anderes behaupten?
Diese Gewohnheit setzte sich in der Stadt bis zur Zeit von as-Samhūdī fort, der sagte: „Im Osten der heutigen Moschee, in Richtung des Ostens, gibt es ein Haus, das als Dār al-Muḍīf (Gastgeberhaus) bekannt ist. Vielleicht wurde es so genannt, weil es an der Stelle des erwähnten Hauses der Gäste liegt.“4
As-Samhūdī erwähnte ein weiteres Haus für die Gäste und sagte: „Und das Haus von Bint al-Ḥārith hat eine Erwähnung an vielen Orten. Der Prophet ﷺ empfing dort die Delegationen, und er hielt dort die Gefangenen von Banū Quraiẓa, bis er für sie Gräben in der Straße grub und sie dann tötete.
Ibn Zubāla berichtete von Muḥammad Ibn Abī Bakr Ibn Muḥammad Ibn ʿAmr Ibn Ḥazm, der sagte: ‚Der Prophet ﷺ kam zu einer Gruppe von seinen Gefährten, die von den Quraisch und den Ansār waren, während sie im Haus von Bint al-Ḥārith waren, und als sie ihn sahen, machten sie Platz für ihn.‘“5
Was diesen Sachverhalt weiter verdeutlicht:
Zweitens: Der Ḥadīth, der von Muslim in seinem Ṣaḥīḥ überliefert wurde, geht auf den Bericht von ʿAbdullāh Ibn Shihāb al-Khawlānī zurück. Er sagte: „Ich war bei ʿĀʾisha eingekehrt (nāzilan) und hatte einen feuchten Traum in meinen Kleidern, woraufhin ich meine Kleider ins Wasser tauchte. Eine Dienerin von ʿĀʾisha sah mich dabei und berichtete es ihr. Daraufhin ließ ʿĀʾisha mich rufen und sagte: ‚Was hat dich dazu gebracht, so mit deinen Kleidern zu verfahren?‘ Ich antwortete: ‚Ich sah in meinem Traum das, was der Schlafende in seinen Träumen sieht.‘ Sie fragte: ‚Hast du etwas darauf gesehen?‘ Ich sagte: ‚Nein.‘ Sie erwiderte: ‚Hättest du etwas darauf gesehen, hättest du es auswaschen sollen. Ich sah mich einst dabei, wie ich es trocken mit meinem Fingernagel von dem Gewand des Gesandten Allahs ﷺ abgekratzt habe.‘“6
Wer den Ḥadīth mit Objektivität und Gerechtigkeit liest, wird den beabsichtigten Sinn verstehen und erkennen, dass dieser Mann aus Kufa, der nach Medina kam, um Wissen zu erlangen, nicht in das Haus von ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, einzog, sondern als Gast bei ihr aufgenommen wurde, was nicht zwangsläufig bedeutet, dass dies im selben Haus geschah.
Sheikh ʿAbdul-Karīm al-Khuḍair sagte: „Dass er als Gast bei ihr war, bedeutet nicht, dass er mit ihr in ihrem Zimmer schlief. Vielmehr war er bei ihr zu Gast, was nicht zwingend in ihrem Haus sein muss, sondern lediglich in ihrem Gastbereich. Denn eine solche Überlieferung könnte von jenen missverstanden werden, die Scheinargumenten und Begierden folgen, und als Beweis herangezogen werden, dass eine Frau – selbst wenn sie allein im Haus ist – einen Mann als Gast aufnehmen könne. Dies ist jedoch nicht korrekt. ʿAbdullāh Ibn Shihāb al-Khawlānī sagte: ‚Ich war bei ʿĀʾisha eingekehrt (nāzilan)‘, also in ihrer Gastfreundschaft, und nicht in ihrem Haus. Weiterhin heißt es: ‚Ich […] hatte einen feuchten Traum in meinen Kleidern‘, und an einer anderen Stelle sagt er: ‚Sie befahl ihm ein Tuch.‘ Es ist nicht ausgeschlossen, dass dieses Tuch ihm zugeschrieben wird, weil er es verwendet hat, denn eine Zuweisung erfolgt oft schon bei geringster Verbindung. Also: ‚Ich […] hatte einen feuchten Traum in meinen Kleidern, woraufhin ich meine Kleider ins Wasser tauchte. Eine Dienerin von ʿĀʾisha sah mich dabei und berichtete es ihr. Daraufhin ließ ʿĀʾisha mich rufen.‘ All dies deutet darauf hin, dass ʿĀʾisha weder in seiner Nähe war noch er in ihrer.“7
Seine Aussage „Eine Dienerin von ʿĀʾisha sah mich“ beweist, dass er sich nicht im selben Haus wie sie befand, denn andernfalls hätte ʿĀʾisha ihn genauso wie die Dienerin sehen können.
Noch deutlicher ist seine Aussage: „Daraufhin ließ ʿĀʾisha mich rufen.“ Wie hätte sie jemanden zu ihm schicken können, wenn sie sich im selben Haus oder Raum befunden hätten, wie dieser Irre und diejenigen, die ihm gleichen, es verstanden haben?
In einer anderen Überlieferung heißt es von Hammām: „Ein Gast war bei ʿĀʾisha eingekehrt (nazala), und sie befahl, ihm eine gelbe Decke zu geben. Er schlief darin und hatte einen feuchten Traum. Aus Scham wollte er die Decke nicht zurückgeben, da sie Spuren des Traums aufwies. Also tauchte er sie ins Wasser und schickte sie dann zurück.“8
Das Zurücksenden beweist, dass er sich nicht am selben Ort wie sie befand – was für jeden, der Verstand besitzt, offensichtlich ist.
Drittens: Wie ist es überhaupt vorstellbar, dass die Mutter der Gläubigen, Allahs Wohlgefallen auf ihr, und Ehefrau des edlen Propheten einen fremden Mann in ihrem Haus beherbergen sollte, und das vor den Augen und mit dem Wissen der Angehörigen des Hauses des Propheten ﷺ und der ehrenwerten Gefährten, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, ohne dass jemand sie darauf hinweist oder sie zur Rede stellt? Ist es vorstellbar, dass sie so etwas tat, wo sie doch zögerte, ihrem Milchonkel9 Zugang zu ihrem Haus zu gewähren?
Al-Bukhārī überliefert mit seinem Überlieferungsweg von ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, dass sie sagte: „Mein Milchonkel kam und bat um Erlaubnis, zu mir einzutreten. Ich weigerte mich jedoch, ihm dies zu gestatten, bis ich den Gesandten Allahs fragte. Als der Gesandte Allahs kam, fragte ich ihn danach, und er sagte: ‚Er ist dein Onkel, also gewähre ihm Zutritt.‘ Daraufhin sagte ich: ‚O Gesandter Allahs, doch die Frau hat mich gestillt, nicht der Mann.‘ Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: ‚Er ist dein Onkel, also lass ihn eintreten.‘“10
Wenn sie also zögerte, ihrem Milchonkel Zugang zu ihrem Haus zu gewähren und dies für bedenklich hielt, wie könnte sie dann einem fremden Mann Einlass gewähren?
Viertens: Was die Ablehnung einiger betrifft, dass die Mutter der Gläubigen ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, diese Vorschrift den Männern mitteilt, wie in dem Fall, wenn ein Mann Spermaspuren auf seiner Kleidung findet, so ist dies einer der absurdesten Vorwürfe.
Sie tat dies aus Gehorsam gegenüber Allah, denn Er sagte, indem Er sie ansprach: „Und gedenkt dessen, was in euren Häusern von den Zeichen Allahs (Qurʾān) und von der Weisheit (Sunna) verlesen wird. Gewiss, Allah ist Feinfühlig und Allkundig.“11
Allah hat sie angewiesen, das weiterzugeben und die Menschen zu lehren, was in ihren Häusern an Qurʾān und an Sunna rezitiert wird, da diese zum religiösen Wissen gehören, das an die Gemeinschaft weitergegeben werden soll.
Zweifellos hat ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, dies in voller Bedeckung getan, da der Mann nicht zu ihren Maḥram (unmittelbaren Verwandten) gehörte. Zudem hat sie erklärt, dass sie dies mit dem Gewand des Gesandten Allahs ﷺ tat, was einen Hinweis darauf darstellt, dass der Gesandte Allahs ﷺ ihr Handeln billigte.
Und auch in den Quellen und Büchern der Rāfiḍa finden wir, dass die Frauen des Propheten ﷺ solche besonderen religiösen Vorschriften lehrten.
So berichtet ihr Gelehrter aṣ-Ṣadūq, dass ʿUbaidullāh Ibn ʿAlī al-Ḥalabī Abū ʿAbdullāh (a) nach der menstruierenden Frau fragte und was ihrem Ehemann an ihr erlaubt sei. Er sagte: „Sie soll ein Gewand bis zu den Knien tragen und ihren Bauchnabel bedecken. Alles über dem Gewand ist ihm erlaubt.“ Weiter überlieferte er von seinem Vater (a), dass Maimūna sagte: „Der Prophet (s) pflegte mir zu befehlen, wenn ich meine Menstruation hatte, ein Gewand anzulegen, und dann legte er sich mit mir ins Bett.“12
Werden die Rāfiḍa nun etwa auch die Mutter der Gläubigen Maimūna, Allahs Wohlgefallen auf ihr, dafür kritisieren, dass sie diese religiöse Vorschrift lehrte und über dieses intime Detail berichtete, das zwischen ihr und dem Gesandten Allahs ﷺ bestand?
Fünftens: Die Rāfiḍa, die sich über solche Überlieferungen empören, in denen wir bereits dargelegt haben, dass sie keinerlei Problem darstellen – vielmehr liegt das Problem in ihrem mangelhaften Verständnis –, berichten selbst in ihren Büchern, dass ein fremder Mann Fāṭima, Allahs Wohlgefallen auf ihr, besuchte und dabei Dinge sah, die ihm nicht erlaubt waren.
Ibn Ṭāwūs (gest. 1266 n. Chr.) überliefert mit seiner Überlieferungskette von Salmān al-Fārisī: „Eines Tages, zehn Tage nach dem Tod des Gesandten Allahs (s), verließ ich mein Haus. Ich traf ʿAlī Ibn Abī Ṭālib (a), den Cousin des Gesandten Allahs, der zu mir sagte: ‚O Salmān, hast du uns nach dem Tod des Gesandten Allahs (s) gemieden?‘ Ich sagte: ‚Mein Geliebter Abū l-Ḥasan, wie könnte ich jemanden wie euch meiden? Doch meine Trauer über den Gesandten Allahs (s) hat mich daran gehindert, euch zu besuchen.‘ Da sagte er (a) zu mir: ‚O Salmān, geh zum Haus von Fāṭima, der Tochter des Gesandten Allahs (s), denn sie vermisst dich und möchte dir ein Geschenk überreichen, das ihr aus dem Paradies gegeben wurde.‘ Ich sagte zu ʿAlī (a): ‚Hat Fāṭima (a) etwas aus dem Paradies erhalten nach dem Tod des Gesandten Allahs (s)?‘ Er sagte: ‚Ja, gestern.‘ Salmān al-Fārisī berichtet weiter: ‚Ich eilte zum Haus von Fāṭima (a), der Tochter Muḥammads (s). Als ich sie sah, saß sie da und trug ein Stück Stoff, der, wenn sie ihren Kopf bedeckte, ihre Beine entblößte, und wenn sie ihre Beine bedeckte, ihren Kopf entblößte. Als sie mich sah, bedeckte sie sich und sagte: ‚O Salmān, hast du mich nach dem Tod meines Vaters gemieden?‘ Ich sagte: ‚Meine Geliebte, ich habe euch nicht gemieden […].‘“13
Salmān war ein fremder Mann für Fāṭima, Allahs Wohlgefallen auf ihr. Wie konnte es ihm erlaubt sein, sie in Abwesenheit ihres Ehemanns in einem solchen Zustand aufzusuchen?14
Sechstens: In den Büchern der Rāfiḍa wird überliefert, dass der Prophet ﷺ – und rein ist er von solchem Verhalten – ʿAlī, Allahs Wohlgefallen auf ihm, unter einer Decke mit seiner Frau ʿĀʾisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, schlafen ließ.
Muḥammad Kāẓim al-Qazwīnī (gest. 1994 n. Chr.) schreibt: „Im neunten Band von Biḥār al-Anwār, zitiert aus dem Werk Manāqib von Ibn Shahr Āshūb, aus dem Buch al-Iḥtijāj und anderen Quellen, wird von Amīr al-Muʾminīn (ʿAlī) überliefert: ‚Ich reiste mit dem Gesandten Allahs (s), und er hatte außer mir keinen Diener. Er hatte eine Decke, die er mit niemandem außer mir teilte. Und mit ihm war ʿĀʾisha. Der Gesandte Allahs (s) schlief zwischen mir und ʿĀʾisha, ohne dass wir eine andere Decke hatten. Wenn er zum Nachtgebet aufstand, zog er die Decke mit seiner Hand von der Mitte zwischen mir und ʿĀʾisha, sodass die Decke den Boden unter uns berührte […].‘“
Al-Qazwīnī fügt hinzu: „Diese Überlieferung zeigt, wie groß das Vertrauen des Propheten zu ʿAlī war, wie besonders ʿAlī ihm war und wie sehr er ihm vertraute. Solche Situationen kommen häufig in Familien vor, die sich an die Vorschriften der Sharīʿa, den Ḥijāb und die Schamhaftigkeit halten, insbesondere wenn die Mitglieder rein und die Herzen makellos sind. Wie viel mehr trifft das auf die Unfehlbaren (Maʿṣūmīn) zu, von denen Allah die Unreinheit entfernt hat und die Er vollständig gereinigt hat?“15
Wie könnte es sein, dass der Prophet ﷺ – und rein ist er von solchem Verhalten –, seine Frau mit einem fremden Mann unter einer Decke schlafen lässt?
Noch absurder ist es, dass al-Qazwīnī zugibt, dass solche Dinge in konservativen Familien geschehen könnten. Was ist dann mit Familien, die nicht konservativ sind?
Der Shīʿa-Gelehrte Niʿmatullāh al-Jazāʾirī schreibt: „Was seine Aussage betrifft, dass ʿAlī den Propheten (s) zu jeder Zeit aufsuchen konnte, so ist dies korrekt. Denn ʿAlī (a) genoss einen besonderen rechtlichen Status hinsichtlich des Hauses des Propheten (s). Es wird von ihm überliefert, dass er sagte: ‚Ich war während eines Feldzugs erkrankt, und der Prophet (s) besaß nur eine einzige Decke. Bei ihm war seine Ehefrau ʿĀʾisha. Da ließ er mich zusammen mit seiner Frau unter derselben Decke schlafen. Als er sich zum Nachtgebet erhob, legte er einen Teil der Decke zwischen mich und seine Frau.‘“16
Wie konnte ʿAlī, Allahs Wohlgefallen auf ihm, eine solche Sonderstellung besitzen, dass er nach Belieben die Ehefrauen des Propheten ﷺ besuchen durfte und sogar mit ihnen unter einer Decke schlief? Gepriesen sei Allah, dies ist ein abscheulicher Gedanke.
Siebtens: Der ehemalige Führer der schiitischen Ḥawza, Abū l-Qasim al-Khūʾī (gest. 1992 n. Chr.), erteilte die Fatwā, dass es erlaubt sei, dass eine Frau mit einem nicht-Maḥram Mann im selben Zimmer schläft, wenn sich ein Maḥram-Verwandter ebenfalls im Raum befindet.
Er wurde gefragt: „Was ist das Urteil über eine Frau, die in einem Zimmer mit einem Maḥram-Verwandten und einem nicht-Maḥram Mann schläft?“ Antwort: „Dies ist erlaubt und unbedenklich, und Allah weiß es am besten.“17
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- Einkehren / zu Gast sein: Wenn es um eine Person geht, die irgendwo als Gast aufgenommen wird, bedeutet „نزل“ (nazala) in diesem Fall einkehren oder zu Gast sein. Beispiel: „نزل الضيف عندهم“ → Der Gast kehrte bei ihnen ein. ↩︎
- Sharḥ Riyāḍ aṣ-Ṣāliḥīn von Aḥmad Ḥuṭaiba (Bd. 62, S. 6), nummeriert nach der shamela-Ausgabe. ↩︎
- Wafāʾ al-Wafāʾ bi Akhbār Dār al-Muṣṭafā von as-Samhūdī; Bd. 2, S. 242. ↩︎
- Wafāʾ al-Wafāʾ bi Akhbār Dār al-Muṣṭafā von as-Samhūdī; Bd. 2, S. 242. ↩︎
- Wafāʾ al-Wafāʾ bi Akhbār Dār al-Muṣṭafā von as-Samhūdī; Bd. 2, S. 250. ↩︎
- Verzeichnet bei Muslim, Buch der Reinigung, Kapitel: Das Urteil über Samenflüssigkeit; Bd. 1, S. 239, Ḥadīth-Nr. 290. ↩︎
- Sharḥ Sunan at-Tirmidhī von ʿAbdul-Karīm al-Khuḍair; Bd. 24, S. 18 (gemäß der Nummerierung der Maktabat ash-Shāmila). ↩︎
- Muṣannaf Ibn Abī Shaiba; Bd. 1, S. 83; Ḥadīth-Nr.: 920. ↩︎
- Für eine rechtlich bindende Verwandtschaft durch Stillen (Raḍāʿa) gelten zwei Hauptbedingungen:
1. Mindestens fünf vollständige Stillmahlzeiten: Das Kind muss mindestens fünf separate und vollständige Stillmahlzeiten erhalten haben, wobei jede Mahlzeit klar voneinander getrennt sein muss. Dies basiert auf dem Hadith von Aischa, der besagt, dass fünf Stillmahlzeiten ausreichen, um eine Verwandtschaft zu begründen (Ḥadīth bei Muslim, Nr. 1452).
2. Stillen innerhalb der ersten zwei Lebensjahre: Die Milchaufnahme muss in der Phase erfolgen, in der das Kind noch primär von Milch abhängig ist, d. h. innerhalb der ersten zwei Jahre, basierend auf der Aussage im Koran (Sure al-Baqara 2:233).
Beide Bedingungen müssen erfüllt sein, um eine Verwandtschaft durch Stillen mit allen rechtlichen Konsequenzen zu begründen.
Wenn ein Kind fünf vollständige Stillmahlzeiten innerhalb der ersten zwei Lebensjahre von einer Frau erhält, gelten folgende Regeln für die Verwandtschaft durch Stillen:
1. Das Kind selbst:
– Wird als Kind der stillenden Frau angesehen (sie wird zur Mutter durch Stillen).
– Der Ehemann der stillenden Frau (der sogenannte „Eigentümer der Milch“) wird als Vater durch Stillen angesehen.
2. Geschwister des gestillten Kindes (Milchgeschwister):
– Alle biologischen Kinder der stillenden Frau, unabhängig von Alter oder Geschlecht, werden Geschwister des gestillten Kindes durch Stillen.
3. Onkel und Tanten durch Stillen (Milchonkel, Milchtante):
– Die Geschwister der stillenden Frau werden zu Onkeln und Tanten des gestillten Kindes.
– Die Geschwister des Ehemanns der stillenden Frau gelten ebenfalls als Onkel und Tanten durch Stillen.
4. Großeltern durch Stillen (Milchgroßeltern):
– Die Eltern der stillenden Frau und ihres Ehemanns gelten als Großeltern des gestillten Kindes durch Stillen.
5. Eheliche Beschränkungen:
– Das gestillte Kind darf nicht einen Bruder oder eine Schwester durch Stillen heiraten.
– Es darf jedoch Verwandte außerhalb des direkten Stillkreises heiraten, wie Cousinen oder Cousins, sofern keine weitere Verwandtschaft durch Stillen besteht.
Diese Regelungen basieren auf dem Prinzip: „Was durch Abstammung verboten ist, wird auch durch Stillen verboten.“ (siehe Qurʾān 4:23 und Ḥadīth „Es verbietet das Stillen, was auch die Abstammung verbietet“). ↩︎ - Verzeichnet bei al-Bukhārī, Buch der Ehe, Kapitel: Was beim Eintritt und Anblick von Frauen durch die Stillverwandtschaft erlaubt ist (Bd. 7, S. 38), Ḥadīth-Nr.: 5239. ↩︎
- Al-Aḥzāb (Die Gruppierungen) 33:34. ↩︎
- Man lā yaḥḍuruhu l-Faqīh von aṣ-Ṣadūq; Bd. 1, S. 99. ↩︎
- Muhaj ad-Daʿawāt wa Manhaj al-ʿIbādāt von as-Sayyid Ibn Ṭāwūs, S. 6. ↩︎
- Dieser Text ist äußerst befremdlich. ↩︎
- Imām ʿAlī mina l-Mahd ilā l-Laḥd – Imām ʿAlī von der Wiege bis zum Grab von Muḥammad Kāẓim al-Qazwīnī; S. 144. ↩︎
- Al-Anwār an-Nuʿmāniyya von Niʿmatullāh al-Jazāʾirī; Bd. 1, S. 53. ↩︎
- Link zur Fatwā: https://www.al-khoei.us/fatawa1/?id=2294 ↩︎